- Von Guido Lehberg
- 13.12.2024 um 08:57
Mit ihrer ersten Grundfähigkeitsversicherung, die ab Dezember 2024 verfügbar ist, setzt die Hannoversche Lebensversicherung neue Akzente im Versicherungsmarkt. Nach Jahren als Marktführer in der Risikolebensversicherung und erfolgreichen Anpassungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wagt das Unternehmen einen weiteren wichtigen Schritt in die Zukunft.
Ziel ist es, eine Lücke zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der reinen Unfallversicherung zu schließen, indem gezielt der Verlust wichtiger körperlicher und geistiger Fähigkeiten abgedeckt wird.
Fairerweise bin ich bei diesem Artikel nicht ganz unbefangen, da ich die Produktentwicklung beratend begleiten durfte. Aber wir gucken mal ins Detail, und ihr bildet euch einfach eine eigene Meinung (zu meinem eigenen Blog geht es hier entlang).
Schutz mit zwei Tarifen
Die neue Grundfähigkeitsversicherung wird in zwei Varianten angeboten: Basis (Tarif G-B) und Premium (Tarif G-P). Beide Tarife decken essenzielle Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen und Feinmotorik ab. Der Premium-Tarif erweitert den Schutz um Fähigkeiten wie Heben und Tragen, Bildschirmtätigkeit oder Fahrradfahren. Diese Differenzierung soll den Versicherten eine bedarfsgerechte Auswahlmöglichkeit bieten, ohne auf zentrale Leistungen verzichten zu müssen.
Die Bezeichnung der beiden Tarife finde ich persönlich nicht optimal gewählt, da es sich beim „Basis-Tarif“ um einen qualitativ vergleichbaren Tarif, wie bei der „Premium-Line“ handelt und sich nur durch die Anzahl der Fähigkeiten unterscheidet. Die Begriffe suggerieren aus meiner Sicht ein Gap, das gar nicht da ist.
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Besonders hervorzuheben ist die starke Definition der Fähigkeiten. Die Hannoversche hat eine klare und präzise Formulierung für die Verlustdefinitionen gewählt. Ein Beispiel dafür ist die Definition des Verlusts der Fähigkeit „Gehen“: Wer eine Strecke von 400 Metern nicht in 15 Minuten zurücklegen kann, erhält die Leistung – ohne auf Prothesen oder Rollatoren zurückgreifen zu müssen. Gerade der Verzicht auf Prothesen als Hilfsmittel ist dabei nahezu ein Novum am Markt.
Sehr gute Definitionen und flexible Bausteine
Die Hannoversche hebt sich durch präzise und faire Klauseln ab. Neben der „Gehen“-Klausel bieten auch die anderen Fähigkeiten im Marktvergleich sehr gute bis marktführende Definitionen.
Zudem können Versicherte optionale Bausteine hinzubuchen, darunter die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel), eine Psyche-Klausel sowie spezifische Absicherungen für das Bauhandwerk.
Insbesondere die Psyche-Klausel sticht hervor. Sie ermöglicht die Zahlung der Rente bereits dann, wenn aus einem psychischen Grund eine volle Erwerbsminderung von mindestens sechs Monaten vorliegt. Das ist eine Besonderheit, weil die Klauseln anderer Versicherer zwölf Monate Erwerbsunfähigkeit voraussetzen.
Zusätzlich sind umfassender Erschöpfungszustand oder dauerhafter Konzentrationsverlust über sechs Monate mitversichert.
Wird ein solcher Zustand durch einen Facharzt diagnostiziert, wird eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten gewährt. Darüber hinaus bietet die Hannoversche mit dem „Krisen-Airbag“ bis zu 2.000 Euro zur Finanzierung von Therapien, wenn der Versicherte eine persönliche Lebenskrise durchlebt.
Insgesamt ist dies damit ist eine der umfangreichsten und besten Regelungen am Markt.
Optionen und Nachversicherungsgarantien
Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist die Nachversicherungsgarantie, die es Versicherten ermöglicht, den Schutz flexibel an veränderte Lebensumstände anzupassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei Heirat, Geburt eines Kindes oder beruflichem Aufstieg können die Leistungen auf bis zu 4.000 Euro Monatsrente aufgestockt werden. Die Dynamik erlaubt eine jährliche Anpassung von bis zu 5 Prozent bis zum 60. Lebensjahr beziehungsweise bis maximal 10.000 Euro Rentenhöhe erreicht sind.
Fokus auf einfache Gesundheitsfragen
Mit einem Abfragezeitraum von nur drei Jahren erleichtert die Hannoversche den Abschluss erheblich. Anders als bei vielen Wettbewerbern bezieht sich die Gesundheitsprüfung nur auf Behandlungen und Beratungen innerhalb der letzten drei Jahre. Zudem wird auf die generelle Frage nach Beschwerden verzichtet, was den Antragsprozess vereinfacht. Die Frage nach psychischen Erkrankungen muss nur dann beantwortet werden, wenn der Psyche-Baustein, der AU-Baustein oder eine Option auf den späteren Abschluss einer BU-Versicherung eingeschlossen werden sollen.
Nachteil: Abschluss erst zum sechsten Lebensjahr
Während zum Beispiel die Alte Leipziger und die Gothaer eine Grundfähigkeitsversicherung nach sechs Monaten ermöglicht und damit gute Argumente für die BU-Option liefern, bietet die Hannoversche den Abschluss erst zum 6. Lebensjahr. Damit fehlen für mich die guten Argumente für die BU-Option, da es zum Eintritt in die Grundschule schon eine vollwertige BU geben kann.
Wer allerdings auf die Leistungsstärke der Grundfähigkeitsversicherung anstatt einer BU setzt, der macht auch zum 6. Lebensjahr mit diesem Tarif vieles richtig.
Die Hannoversche präsentiert eine Grundfähigkeitsversicherung, die in vielen Aspekten Maßstäbe setzt. Die klaren Definitionen, die umfassenden Schutzoptionen und die kundenorientierte Gestaltung machen dieses Produkt zu einer der stärksten Neuerungen des Jahres. Mit diesem Tarif erhöht die Hannoversche den Druck auf den Wettbewerb und unterstreicht ihren Anspruch, auch in diesem Segment zu den führenden Anbietern zu gehören.
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