Pfefferminzia Logo rgb
Sitz der Baloise im Baloise Park in Basel © Ralph Dinkel
  • Von Sabine Groth
  • 26.03.2024 um 16:36
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:00 Min

Soll ein Großaktionär ein so starkes Stimmrecht haben, wie er an einem Unternehmen beteiligt ist? Oder soll das Unternehmen sein Gewicht deckeln können? Darum geht es auf der nächsten Generalversammlung der Schweizer Versicherung Baloise.

Der Schweizer Vermögensverwalter zCapital hat angekündigt, auf der nächsten Generalversammlung der Baloise am 26. April einen Antrag zu stellen. Er will die bestehende Stimmrechts- und Eintragungsbeschränkung von 2 Prozent aufheben. Der Verwaltungsrat der Baloise rät den Aktionären, diesen Antrag abzulehnen.

Die derzeit gültigen Beschränkungsregeln sehen vor, dass die Anerkennung einer Person als Aktionär mit Stimmrecht auf 2 Prozent des Aktienkapitals begrenzt ist. Das heißt: Auch wenn ein Aktionär einen deutlich höheren Anteil am Unternehmen besitzt, hat er nur Stimmrechte für maximal 2 Prozent.

Für Hilmar Langensand, Geschäftsführer von zCapital, ist das ein Relikt aus vergangenen Zeiten: „Die 2-Prozent-Vinkulierung steht im Widerspruch zu den modernen Prinzipien der Corporate Governance. Jeder Aktionär sollte das Recht haben, seine Stimme entsprechend seinem Anteil am Unternehmen einbringen zu können.“

Mehr zum ThemaMehr zum Thema
Zeit für etwas Neues

Die 16 Farben der Baloise

Neue Markenstrategie

Aus Basler wird Baloise

Die Baloise kontert, dass die Regelung eingeführt wurde, um eine möglichst breite Aktionärszustimmung bei wichtigen Beschlüssen sicherzustellen, die Rechte und Interessen der kleinen und mittelgroßen Aktionäre zu schützen und Baloise einen eigenständigen unternehmerischen Weg zu ermöglichen. So werde verhindert, dass einige wenige die Generalversammlung dominieren.

Zudem seien solche Beschränkungen in der Schweiz weithin verbreitet und anerkannt. Ein Drittel der 50 Unternehmen im Schweizer Aktienindex SMI Expanded, zu dem auch die Baloise zählt, verfüge über eine Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung oder verwandte Bestimmungen.

Auf der Generalversammlung im kommenden Jahr will Baloise dann selbst – nach der Bewertung der Rückmeldungen der Aktionäre – vorschlagen, die betreffenden Statuten anzupassen.

autorAutorin
Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Zuletzt hinzugefügt
Ausschließlichkeit ist und bleibt eine Scheinselbständigkeit
Kommentar zur Umstrukturierung des Allianz-Vertriebs

Ausschließlichkeit ist und bleibt eine Scheinselbständigkeit

Einfache Lösungen für Ihr Zeitmanagement
Online-Beratung in der Praxis

Einfache Lösungen für Ihr Zeitmanagement

Skip to content