Um den Lebensstandard im Alter halten zu können, kann die betriebliche Altersversorgung ein Baustein sein. Dafür müsste sie allerdings nach Meinung von Verbraucherschützern reformiert werden. © picture alliance / Zoonar | Heiko Kueverling
  • Von Manila Klafack
  • 24.11.2021 um 15:16
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Nicht nur die Altersvorsorge allgemein muss in Deutschland überdacht und reformiert werden. Auch bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) drohten Verbrauchern schwerwiegende Nachteile – so eine aktuelle Aussage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). An welchen Stellen Reformen laut VZBV notwenig wären, erfahren Sie hier.

Aus Verbrauchersicht hat die betriebliche Altersversorgung (bAV) einige Schwächen, die laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) reformiert werden müssten. Dabei handelt es sich insbesondere um drei Bereiche, wie es in einem Positionspapier der Verbraucherschützer heißt. Das wäre die Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung, die eingeschränkte Portabilität und der Durchführungsweg im Versicherungsmantel.

Sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung

Zum Beispiel sei es bei den Sozialabgaben für Arbeitnehmer ungünstig, dass sie zum einen von ihrer später bezogenen Rente nicht nur den Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung, sondern auch den Arbeitgeberanteil zahlen müssten. Zum zweiten werde aufgrund des geschmälerten Bruttogehalts weniger in die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Damit fielen die Leistungen aus der gesetzlichen Rente später ebenfalls geringer aus. „Aus Sicht des VZBV wird gesamtgesellschaftlich das Sozialversicherungssystem durch die Sozialabgabenfreiheit unnötig geschwächt. Eine ergänzende betriebliche Altersversorgung, die dazu führt, die gesetzliche Rente zu schwächen, ist nicht sinnvoll“, heißt es im Positionspapier.

Die Verbraucherschützer bemängeln auch dass Verträge ohne signifikanten Arbeitgeberzuschuss dem Grundversprechen einer „betrieblichen“ Vorsorge nicht gerecht würden. „Der Rechtsanspruch auf eine bAV darf nicht bloß im Abschluss eines Vorsorgevertrags über den Betrieb sein. Vielmehr müssten Arbeitgeber einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung leisten“, fordert der VZBV.

Portabilität

Auch bei der Portabilität einer bAV sehen die Verbraucherschützer noch Nachholbedarf. Diese sei oft eingeschränkt. Und selbst wenn die Voraussetzungen für eine Übertragung vorlägen, könne der neue Vertrag schlechtere Rechnungsgrundlagen oder eine schlechtere biometrische Absicherung enthalten.

„Im Ergebnis ist die aus Sicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtige Portabilität der Verträge stark eingeschränkt. Nutznießer sind der Finanzvertrieb, der nur durch Neuabschlüsse Provisionserträge generieren kann, und Arbeitgeber, die bAV-Verträge als Instrument der Mitarbeiterbindung nutzen“, lautet hier die Schelte des VZBV.

Versicherungsmantel

Auch am Versicherungsmantel lassen die Verbraucherschützer kein gutes Haar. Er sei zu unflexibel, renditeschwach und biete keine Sicherheit, schimpfen die Verbraucherschützer. Beispiel Sicherheit: So versprächen die Versicherer zwar eine garantierte Verzinsung. Diese könne aber herabgesetzt werden, zum Beispiel wenn die Gefahr besteht, dass ein Versicherer dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

„Die hier beschriebenen Probleme der bAV sind bekannt und müssen dringend korrigiert werden“, so das Fazit des VZBV. „Wenn das der Fall ist, bietet sich eine Stärkung der bAV im Rahmen der Reform der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge mit der Einführung eines öffentlich-rechtlich organisierten Vorsorgefonds analog oder in Kombination mit 3. Säule der privaten Altersvorsorge an.“

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Manila

Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare
Michael Speiser
Vor 3 Jahren

Richtig! Die bAV muss dringend reformiert werden. Allerdings hat der VZBV noch immer nicht verstanden, dass es ohne Versicherungsmantel nicht geht, wenn man das Langlebigkeitsrisiko abgesichert wissen will. Sinn und Zweck einer Altersvorsorge ist es nicht und soll es auch nicht sein, dass hier ein Vermögen aufgebaut wird, dass am Ende des Tages “zweckentfremdet” werden kann. Oder mit dem sich der Verbraucher dann zum Renteneintritt darum bemühen kann, eine Langlebigkeitsabsicherung erst zu erwerben. Gegen entsprechende Kosten natürlich.

Ein Kunde der in den Ruhestand eintritt, will sich nur sehr selten mit dem Thema Kapitalanlage auseinandersetzen. Mit den damit verbundenen, gerne verschwiegenen Risiken, wenn das Kapital eben nicht “mündelsicher” angelegt wird. Mit den alljährlichen, teilweise nur schwer verständlichen Kontoauszügen und -mitteilungen. Mit den Freistellungsbescheinigungen und anderem Formularwust zur Steuererklärung. Nicht umsonst entscheiden sich viele Ruheständler:innen zum Erwerb einer Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Sicherheit, dass das Geld nicht irgendwann aufgebraucht ist. Dass es nicht “verzockt” wird. Dass die Abwicklung einfach ist und ggf. auch Hinterbliebene abgesichert sind. Das alles hat nunmal auch seinen Preis. Der aber sehr viel geringer ausfallen kann, als wenn der Kunde sich dann doch verzockt oder aber, um dies zu vermeiden, fortlaufend die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen und dies ebenso bezahlen muss.

JA, es gäbe einiges an Reformbedarf. Die Kritik, dass die bAV die gesetzliche Rente schwächt, ist allerdings völlig daneben, wenn man berücksichtigt, was das System der GRV kostet und was dieses an Rendite abwirft. Weshalb investieren Selbständige nur unter Zwang in die GRV? Weshalb bevorzugen Beamte, und hier ganz vorne unsere politische Elite, ein ganz anderes System? Klar, wer diese “Freiheiten” nicht hat, der sähe es nur zu gerne, wenn dies anderen auch nicht hätten.

Reformiert werden muss die Krankenversicherungspflicht auf die spätere Rente aus einer bAV. Reformiert gehört auch, dass der Zuschuss des Arbeitgebers “spürbar” sein muss. So spürbar, dass nicht wegzudiskutierende Nachteile der bAV mehr als ausgeglichen werden. Dass dies allzu lange nicht der Fall war, zeigt sich darin, dass erst der Gesetzgeber alle Arbeitgeber dazu verpflichten musste, die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge nun zumindest zu einem Großteil an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Anständig war das in der Vergangenheit sicher nicht, dass die bAV stattdessen in großem Stil als Lohnkostensenkungsprogramm missbraucht wurde. Vor allem für große firmenbetreuende Industriemakler war das jahrelang ein gutes Geschäft, dem Arbeitgeber die bAV eben als ein solches Programm zu verkaufen. Die Interessen der arbeitenden Bevölkerung waren da eher zweitrangig.

Beim Thema der Portabilität bin ich zu 100% bei den Forderungen des VZBV. Es ist mir schon lange unerklärlich, weshalb es der Gesetzgeber nicht hinbekommt, dass eben nicht der Arbeitgeber bestimmt, wo und wie das Geld seiner Arbeitnehmer:innen angelegt wird. Zumindest dann nicht, wenn es um die Umwandlung von Gehaltsteilen geht. Und sich in der Vergangenheit dabei am besten noch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in die Tasche steckt. Dieses Bestimmungsrecht ist sicher anders zu bewerten, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn eine bAV gewährt. Wenn aber der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin sich dazu entscheidet, Teile des Gehalts in eine bAV umzuwandeln, ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber dann vorschreibt, dass diese bAV bei diesem oder jenem Versicherer abzuschließen ist. Spätestens beim nächsten Arbeitgeberwechsel ist die bAV in der Regel nämlich futsch, weil der neue Arbeitgeber hier wieder eigenen “Vorstellungen” folgt. Eine Übertragung bestehender biometrischer Absicherungen oder auch nur eine Mitnahme alter Rechnungsgrundlagen ist schlicht nicht möglich. In der heutigen Berufsrealität sind mehrere Arbeitgeberwechsel nicht mehr die Ausnahme sondern die Regel. Wenn nun jemand auch nur ein zweites Mal mit der bAV von vorne beginnen muss, kann dies je nach Konstellation dazu führen, dass dieses Thema dann tatsächlich für “unsinnig” ja “tot” erklärt werden muss. Hier müsste die Politik endlich gegensteuern und den Arbeitgeber von jeglicher Haftung freistellen, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin frei entscheiden, wo und wie die bAV einzurichten ist. Das würde letztlich auch zu der gewünschten Verbreiterung dieses Themas beitragen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass sich die Politik hier noch zu sehr dem Druck der Versicherer- und Industriemakler-Lobbyisten beugt.

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Michael Speiser
Vor 3 Jahren

Richtig! Die bAV muss dringend reformiert werden. Allerdings hat der VZBV noch immer nicht verstanden, dass es ohne Versicherungsmantel nicht geht, wenn man das Langlebigkeitsrisiko abgesichert wissen will. Sinn und Zweck einer Altersvorsorge ist es nicht und soll es auch nicht sein, dass hier ein Vermögen aufgebaut wird, dass am Ende des Tages “zweckentfremdet” werden kann. Oder mit dem sich der Verbraucher dann zum Renteneintritt darum bemühen kann, eine Langlebigkeitsabsicherung erst zu erwerben. Gegen entsprechende Kosten natürlich.

Ein Kunde der in den Ruhestand eintritt, will sich nur sehr selten mit dem Thema Kapitalanlage auseinandersetzen. Mit den damit verbundenen, gerne verschwiegenen Risiken, wenn das Kapital eben nicht “mündelsicher” angelegt wird. Mit den alljährlichen, teilweise nur schwer verständlichen Kontoauszügen und -mitteilungen. Mit den Freistellungsbescheinigungen und anderem Formularwust zur Steuererklärung. Nicht umsonst entscheiden sich viele Ruheständler:innen zum Erwerb einer Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Sicherheit, dass das Geld nicht irgendwann aufgebraucht ist. Dass es nicht “verzockt” wird. Dass die Abwicklung einfach ist und ggf. auch Hinterbliebene abgesichert sind. Das alles hat nunmal auch seinen Preis. Der aber sehr viel geringer ausfallen kann, als wenn der Kunde sich dann doch verzockt oder aber, um dies zu vermeiden, fortlaufend die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen und dies ebenso bezahlen muss.

JA, es gäbe einiges an Reformbedarf. Die Kritik, dass die bAV die gesetzliche Rente schwächt, ist allerdings völlig daneben, wenn man berücksichtigt, was das System der GRV kostet und was dieses an Rendite abwirft. Weshalb investieren Selbständige nur unter Zwang in die GRV? Weshalb bevorzugen Beamte, und hier ganz vorne unsere politische Elite, ein ganz anderes System? Klar, wer diese “Freiheiten” nicht hat, der sähe es nur zu gerne, wenn dies anderen auch nicht hätten.

Reformiert werden muss die Krankenversicherungspflicht auf die spätere Rente aus einer bAV. Reformiert gehört auch, dass der Zuschuss des Arbeitgebers “spürbar” sein muss. So spürbar, dass nicht wegzudiskutierende Nachteile der bAV mehr als ausgeglichen werden. Dass dies allzu lange nicht der Fall war, zeigt sich darin, dass erst der Gesetzgeber alle Arbeitgeber dazu verpflichten musste, die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge nun zumindest zu einem Großteil an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Anständig war das in der Vergangenheit sicher nicht, dass die bAV stattdessen in großem Stil als Lohnkostensenkungsprogramm missbraucht wurde. Vor allem für große firmenbetreuende Industriemakler war das jahrelang ein gutes Geschäft, dem Arbeitgeber die bAV eben als ein solches Programm zu verkaufen. Die Interessen der arbeitenden Bevölkerung waren da eher zweitrangig.

Beim Thema der Portabilität bin ich zu 100% bei den Forderungen des VZBV. Es ist mir schon lange unerklärlich, weshalb es der Gesetzgeber nicht hinbekommt, dass eben nicht der Arbeitgeber bestimmt, wo und wie das Geld seiner Arbeitnehmer:innen angelegt wird. Zumindest dann nicht, wenn es um die Umwandlung von Gehaltsteilen geht. Und sich in der Vergangenheit dabei am besten noch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in die Tasche steckt. Dieses Bestimmungsrecht ist sicher anders zu bewerten, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn eine bAV gewährt. Wenn aber der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin sich dazu entscheidet, Teile des Gehalts in eine bAV umzuwandeln, ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber dann vorschreibt, dass diese bAV bei diesem oder jenem Versicherer abzuschließen ist. Spätestens beim nächsten Arbeitgeberwechsel ist die bAV in der Regel nämlich futsch, weil der neue Arbeitgeber hier wieder eigenen “Vorstellungen” folgt. Eine Übertragung bestehender biometrischer Absicherungen oder auch nur eine Mitnahme alter Rechnungsgrundlagen ist schlicht nicht möglich. In der heutigen Berufsrealität sind mehrere Arbeitgeberwechsel nicht mehr die Ausnahme sondern die Regel. Wenn nun jemand auch nur ein zweites Mal mit der bAV von vorne beginnen muss, kann dies je nach Konstellation dazu führen, dass dieses Thema dann tatsächlich für “unsinnig” ja “tot” erklärt werden muss. Hier müsste die Politik endlich gegensteuern und den Arbeitgeber von jeglicher Haftung freistellen, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin frei entscheiden, wo und wie die bAV einzurichten ist. Das würde letztlich auch zu der gewünschten Verbreiterung dieses Themas beitragen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass sich die Politik hier noch zu sehr dem Druck der Versicherer- und Industriemakler-Lobbyisten beugt.

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