Unfall-Kombirenten gekündigt

Das sagt die Axa zur Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Axa Deutschland abgemahnt. Grund ist, dass der Versicherer vor gut einem Jahr die Verträge seiner Unfall-Kombirente kündigte und den Betroffenen einen Wechsel in eine Existenzschutzversicherung anbietet. Diese Policen seien jedoch schlechter und zugleich teurer als der bisherige Schutz, so der Vorwurf. Die Axa widerspricht dem entschieden.
© dpa
Die Axa hatte Mitte 2018 über 17.000 Verträge ihrer Unfall-Kombirente gekündigt. Die Verbraucherzentrale Hamburg reagierte darauf mit einer Abmahnung. Die Axa hält die Vorwürfe für unberechtigt.

Der Versicherer Axa verschickte Mitte 2018 eine Kündigung an tausende Kunden, die eine sogenannte Unfall-Kombirente abgeschlossen hatten. Begründung: Die Kosten der Verträge seien wegen des medizinischen Fortschritts und der niedrigen Zinsen immer weiter nach oben geklettert (wir berichteten). Als Alternative zur Unfall-Kombirente bietet das Unternehmen ihren Kunden eine Umwandlung der Policen in eine Existenzschutzversicherung an.

Betroffen von der Kündigung sind alle laufenden Verträge von Kunden unter 58 Jahren. Verträge, bei denen es zum Leistungsfall gekommen ist, sind ausgenommen.

Die Axa argumentiert, dass die Kündigungen zulässig seien, weil die Policen als Unfallversicherung nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) widerspricht dem und hat den Versicherer nun abgemahnt. Begründung: Die Axa habe das Produkt als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft, sodass es sich hier „nicht vorrangig um eine Unfallversicherung“ handle, wie die Verbraucherschützer am Donnerstag mitteilten.

Hintergrund: Berufsunfähigkeitsversicherungen dürften seitens der Versicherer nicht ordentlich, das heißt ohne besonderen Grund, gekündigt werden, wie die VZHH anmerkt.

Zudem weise die von der Axa als Alternative angebotene Existenzschutzversicherung „weitaus schlechtere Konditionen“ auf. Versicherte erhalten demnach nur bis zum 67. Lebensjahr eine Rente und bei einer Krebserkrankung sogar nur noch 60 Monate. Trotzdem sei die Existenzschutzversicherung deutlich teurer als die Unfall-Kombirente, so der Vorwurf.

Und was sagt die Axa zu den Vorwürfen?

Es ist richtig, dass die Verbraucherzentrale Hamburg uns wegen einer ihrer Einschätzung nach unwirksamen AGB-Klausel in den Verträgen der Unfall-Kombirente abgemahnt hat“, bestätigte ein Sprecher auf Anfrage von Pfefferminzia.

Allerdings sei die Einreichung einer Abmahnung allein in keiner Weise ein Beleg für die Rechtmäßigkeit der dort erhobenen Vorwürfe“, betonte der Sprecher. Das Vorgehen der Axa entspreche geltendem Recht. Das beidseitige Kündigungsrecht ist vertraglich klar geregelt und gesetzlich verankert. Das Kündigungsrecht ergibt sich aus den AUB Ziffer 10.2 und allgemein für Versicherungsverträge aus Paragraf 11 VVG“, wie es weiter heißt.

Darüber hinaus bezieht der Versicherer zur möglichen Umwandlung der Verträge in eine Existenzschutzversicherung ausführlich Stellung: 

Wir nehmen unsere Verantwortung unseren Kunden gegenüber sehr ernst. Selbstverständlich bieten wir Alternativen zur Unfall-Kombirente an. Wir sind überzeugt, dass wir mit der Existenzschutzversicherung (ESV), dem Nachfolgeprodukt der UKR, eine hervorragende Lösung anbieten können, die in wesentlichen Aspekten höhere Leistungen beinhaltet, als das bisherige Produkt, und damit den hohen Erwartungen unserer Kunden entspricht.

Dabei wehrt sich die Axa gegen den Vorwurf der Verbraucherschützer, wonach die Existenzschutzversicherung deutlich schlechtere Konditionen für den Kunden aufweise. Dies sei falsch, heißt es hierzu. Und weiter:

Die ESV bietet in wesentlichen Aspekten verbesserte Leistungen als bei der UKR. So haben wir beispielsweise die Leistungsauslöser in der ESV überarbeitet, sodass wir bei Krebs bereits ab Stadium II leisten (UKR:3), und auch die Gliedertaxe haben wir verbessert. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf eine Gegenüberstellung der Produkte zur Verfügung.

Details zum Wechsel in die Existenzschutzversicherung nennt der Versicherer ebenfalls:

Den Wechsel in die ESV gestalten wir für unsere Kunden zudem so einfach wie möglich: Wir bieten allen UKR-Kunden schon seit mehr als einem Jahr und noch bis 22. Mai 2019 an, zu attraktiven Sonderkonditionen in die ESV zu wechseln. Die ESV ist klarer auf die Risiken und den Absicherungsbedarf der Versicherten ausgerichtet und wird den aktuellen Herausforderungen am Markt gerecht. Im Laufe der Aktion konnte bereits ein sehr hoher Anteil an Verträgen umgestellt werden. Dies zeigt die hohe Akzeptanz des neuen Produktes bei unseren Kunden.

Abschließend äußert sich die Axa zu der Frage, wie die rechtliche Auseinandersetzung mit der VZHH weitergehen wird:

Wir werden die Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg nun zunächst eingehend prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Antwort nicht öffentlich vorwegnehmen möchten und uns hierzu daher nicht äußern.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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