Die Zinszusatzreserve (ZZR) wurde 2011 eingeführt, damit die Anbieter von Lebensversicherungen auch im Niedrigzinsumfeld dauerhaft ihre Verpflichtungen erfüllen können. Betroffen sind davon auch weite Teile der betrieblichen Altersversorgung (bAV), denn auch deregulierte Pensionskassen und Pensionsfonds, insoweit sie ihre Leistungen versicherungsförmig garantieren, sind dazu verpflichtet, ihre Deckungsrückstellungen durch die Zinszusatzreserve zu verstärken.
Das Instrument hat sich grundsätzlich bewährt, denn es trägt dazu bei, dass Versorgungseinrichtungen ihre Zinsgarantien, die sie in den Leistungsversprechen gegenüber ihren Trägerunternehmen und deren Arbeitnehmern eingegangen sind, dauerhaft erfüllen können. Da allerdings der Rechnungszins, mit dem die Zinszusatzreserve ermittelt wird, stetig gesunken ist, mussten die betroffenen Versorgungseinrichtungen zuletzt immer mehr Mittel für ihre Deckungsrückstellungen aufbringen.
Viele Versorgungsträger konnten dies zunehmend nicht mehr aus ihren laufenden Erträgen finanzieren und mussten deshalb Bewertungsreserven auf ältere, entsprechend hochverzinste Rentenpapiere realisieren. Die frei werdenden Mittel können sie jedoch im aktuellen Zinsumfeld nur zu deutlich schlechteren Konditionen wieder anlegen.
Gefährliche Abwärtsspirale
Um diese Abwärtsspirale zu durchbrechen, den Versorgungsträgern wieder Luft auf der Kapitalanlageseite zu verschaffen und ihre Risikotragfähigkeit zu stärken, musste das bestehende Verfahren zur Berechnung der ZZR geändert werden. Seit dem 13. September 2018 liegt nun ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, der von den Versorgungsträgern seit langem sehnlichst erwartet worden war.
Zunächst einmal wird der Referenzzins für die Zinszusatzreserve weiterhin nach dem alten Mechanismus berechnet. Der Wert bemisst sich demnach wie bisher am zehnjährigen Durchschnitt der Monatsendstände von Null-Kupon-Euro-Zins-Swapsätzen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Neu hinzu kommt jetzt die sogenannte Korridormethode, die von der Deutschen Aktuarvereinigung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) entwickelt wurde.
Korridormethode bietet Vorteile
Liegt der nach der bisherigen Methode ermittelte Referenzzins außerhalb eines gewissen Korridors, wird die Anpassung des Zinses auf die untere beziehungsweise obere Grenze des Korridors begrenzt. Der Korridor ist dabei nicht fixiert, sondern wird jedes Jahr ausgehend von den Vorjahreswerten neu ermittelt.
Die Korridormethode ermöglicht einen gleichmäßigeren und deutlich gedämpften Aufbau der Zinszusatzreserve. Dadurch werden die betroffenen Versorgungseinrichtungen entlastet. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass im Jahr 2018 die Zuführung zur Zinszusatzreserve auf rund ein Drittel bis ein Viertel des Aufwands nach dem alten Berechnungsansatz sinkt.
Auch Überschussbeteiligung war betroffen
Darüber hinaus verhindert das neue Verfahren, dass es aufgrund der Zehn-Jahres-Durchschnittsbildung im Fall eines Zinsanstiegs zu Nachlaufeffekten kommt; vielmehr verbleibt das Referenzniveau zunächst auf dem aktuell erreichten Stand, sodass die Zuführungen erst einmal nicht weiter ansteigen. Und schließlich sind die Versorgungseinrichtungen nicht mehr länger dazu gezwungen, hoch verzinste Wertpapiere zu verkaufen und zu niedrigen Zinsen wiederanzulegen.
Künftig sollten insbesondere jene Tarifgenerationen von der Entlastung profitieren, die derzeit keine Zinszusatzreserve bilden müssen, weil ihr Zinsversprechen unterhalb des Referenzniveaus liegt. Denn die Finanzierung der Zinszusatzreserve ging bei vielen Versorgungsträgern nicht nur zu Lasten der Bewertungsreserven, sondern auch zu Lasten der Überschussbeteiligung.
Fazit
Die Korridormethode trägt entscheidend dazu bei, dass die Überschüsse verursachungsgerecht zwischen den verschiedenen Tarifen verteilt werden. Somit leistet die Reform einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit innerhalb des Versichertenkollektivs.
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