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Mitarbeiterinnen der Lufthansa bei der Bilanzpressekonferenz: Das Unternehmen zahlt ordentliche Zusatzrenten an seine Mitarbeiter aus. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 28.04.2016 um 10:08
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:55 Min

Bei der Lufthansa musste sich bisher keiner große Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusatzrenten von bis zu 1.000 Euro für Flugbegleiter und 4.000 Euro für Piloten sind ein nettes Ruhekissen. In Zeiten des Niedrigzinsniveaus fällt es Unternehmen wie der Lufthansa aber zunehmend schwer, die zugesagten Leistungen einzuhalten. Was heißt das aber für Arbeitnehmer? Können Firmen versprochene Betriebsrenten zusammenstreichen? Und was passiert, wenn der Arbeitgeber pleitegeht?

Es hängt unter anderem vom Durchführungsweg ab, was im Falle einer Insolvenz mit der Betriebsrente passiert, berichtet der Nachrichtensender N-TV. Kleinere Betriebe und Mittelständler richten ihren Mitarbeitern in der Regel eine Direktversicherung ein. Die Kapitalanlage übernimmt dabei die Versicherungsgesellschaft. Taumelt der Arbeitgeber ist die Rente nicht in Gefahr, taumelt die Versicherung, springt die Sicherungseinrichtung Protektor ein.

Ähnlich läuft es bei den Pensionskassen, berichtet N-TV. Sie werden von verschiedenen Lebensversicherern angeboten und organisieren die Altersvorsorge für einzelne Firmen, manchmal auch ganze Branchen. Auch hier springt Protektor im Ernstfall ein.

Bei Pensionsfonds ist es anders. Dabei handelt es sich um selbstständige Versorgungseinrichtungen, die einzelne Firmen unterhalten. Hier ist es so, dass der Pensionsfonds erstmal weiterläuft bei einer Insolvenz der Firma. Geht auch der in die Grütze, gibt es den Pensions-Sicherungs-Verein, der die Rentenzahlung übernimmt.

Monatelang ohne Zahlung

Weitere Varianten in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind Unterstützungskassen und Direktzusage. Bei letzterer zahlt der Arbeitgeber die Rente aus dem Betriebsvermögen. Das klappt gut, wenn es der Firma gut geht. Bei einer Insolvenz springt wieder der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein. Dabei erstattet er die Renten zwar rückwirkend, es kann aber durchaus vorkommen, dass Betriebsrentner erstmal monatelang ohne Zahlungen auskommen müssen.

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