Verletzter Tischler: Für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist die Frage wichtig, wie lange er nicht arbeiten kann und ob er stattdessen eine andere Tätigkeit ausüben kann © Canva AI
  • Von Andreas Harms
  • 10.06.2025 um 15:19
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Rückwirkend zahlen? Bei Auslandsaufenthalt Kosten übernehmen? Nachträglich Vertrag verlängern? Es gibt viele Möglichkeiten, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufzuziehen. Das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse hat sortiert und nachgesehen, welche Standards sich am Markt etabliert haben.

Für das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse ist es wieder Zeit, sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) anzusehen. Dafür nutzt es sein Konzept für Marktstandards, das es auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung anwendet: Es ermittelt, wie die Anbieter mit bestimmten Kriterien umgehen. Das, was die Mehrheit macht, erhebt Infinma zum Marktstandard.

Nun also die neue Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2025“. Dort geht es um 17 Qualitätskriterien und 39 Tarife von 12 Gesellschaften. Berücksichtigt sind nur Produkte, die in Deutschland beziehungsweise Österreich angeboten werden.

Folgendes sind die Qualitätskriterien für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Der Standard steht immer in Klammern:

  • Prognosezeitraum für die Erwerbsunfähigkeit (sechs Monate)
  • Rückwirkend für bestehende Erwerbsunfähigkeit zahlen (nach sechs Monaten)
  • Spezifikation der Erwerbstätigkeit (alle auf dem Arbeitsmarkt üblichen und alle selbstständigen Tätigkeiten)
  • Noch zumutbarer Arbeitsumfang (drei Stunden täglich)
  • Erwerbsunfähig wegen Pflegebedürftigkeit (bei zwei von sechs Pflegepunkten)
  • Meldefrist (keine)
  • Beitrag in der Leistungsprüfung stunden (zinslos möglich, Rückzahlung in Raten möglich)
  • Zeitlich befristetes Anerkenntnis in der Leistungsprüfung (in Ausnahmefällen einmalig möglich)
  • Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt (Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten in den Bedingungen festgelegt)
  • Geltungsbereich (weltweit, nicht eingeschränkt)
  • Mitwirkungspflichten Gesundheit (keine Hinweise auf besondere Mitwirkungspflichten)
  • Einmalzahlungen des Versicherers (keine)
  • Nachversicherungsoptionen ohne Anlass (vorhanden)
  • Zahlungsschwierigkeiten überbrücken (keine Stundung angeboten)
  • Umtausch-Option in Berufsunfähigkeitsversicherung (für Schüler, Studenten und so weiter)
  • Verlängerungsoption (keine)
  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente gilt als Erwerbsunfähigkeit (gesetzliche Erwerbsminderung ist keine EU-Ursache)

Von den 39 getesteten Tarifen erfüllen 12 alle Standardkriterien. Sie kommen von vier Gesellschaften. Zum ersten Mal schaut Infinma jedoch zusätzlich nach, welche Anbieter die Standards übererfüllen. Wer das in einer bis vier Kriterien schafft, erhält Bronze. Bei fünf bis sieben Kategorien gibt es Silber und bei acht bis zehn Kategorien Gold. Und hier sind die prämierten Anbieter:

Bronze
  • Continentale Lebensversicherung (vier Tarife)
  • Continentale LV Vertriebsbüro Österreich (drei Tarife)
  • Zurich Deutscher Herold (ein Tarif)
Silber
  • Europa Lebensversicherung (ein Tarif)
  • Volkswohl Bund (drei Tarife)
Gold
  • kein Tarif

Mehr Details erfahren Sie direkt bei Infinma, und zwar hier.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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