Fabian von Löbbecke: Die Vielschichtigkeit der bAV ist tatsächlich nicht von der Hand zu weisen. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die bAV auch in Zukunft weiterhin eine bedeutende Rolle für die Vorsorge der Menschen in Deutschland spielt – dass ihre Bedeutung sogar noch zunehmen wird. Der Grund ist die besondere Effizienz. Die bAV bietet gleich mehrere Renditequellen, aus der Arbeitnehmer schöpfen können, um effizient vorzusorgen. Und manchmal macht es zudem die intelligente Mischung mit anderen Förderoptionen.
Die Effizienz resultiert aus den arbeitsrechtlichen Vorgaben, wie zum Beispiel den verbindlichen Arbeitgeberzuschüssen, der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Privilegierung, aus modernen Produktgestaltungen und aus personalwirtschaftlichen Aspekten. Denn bAV stiftet nicht allein einen Nutzen für die Belegschaft, sondern, gerade in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels, auch für den Arbeitgeber.
Wie Sie sehen, sind hier sehr verschiedene Themengebiete, die schon für sich allein genommen recht herausfordernd sind, miteinander verwoben. Und genau das macht die bAV komplex. Und aus diesem Grund sind wir der Überzeugung, dass eine umfassende Beratung des Arbeitgebers durch qualifizierte Experten der Einrichtung einer bAV vorausgehen sollte. Nur so kann die bAV optimal auf die Anforderungen des Unternehmens ausgerichtet und der Bedarf der Belegschaft getroffen werden.
Die von Teilen der Politik geforderte Implementierung einer Standard-bAV sehen wir aus den zuvor erläuterten Gründen kritisch. „One fits all“ passt nicht in die vielfältige deutsche Wirtschaftslandschaft. Eine bAV sollte maßgeschneidert sein, um das Unternehmen und die Belegschaft zu begeistern. Wir setzen daher konsequent auf individuelle Beratung.
Im Übrigen – und auch das macht mich sehr zuversichtlich für die Zukunft der bAV – setzen auch fast alle politischen Vertreter und Sozialpartner weiterhin stark auf die Verbreitung der bAV für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Diese Positionierung wird im „Fachdialog bAV“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) deutlich. Ich möchte jedoch allen Gremien und der Politik ans Herz legen, die bAV durch weitere Reformen nicht noch komplizierter zu gestalten. Vielmehr wäre ein Abbau der Komplexität für die Praxis wünschenswert.
Eine gute bAV in einem Unternehmen ist tatsächlich ein sehr probates Mittel, um sich als Arbeitgeber im Kampf und Fachkräfte positiv von Mitbewerbern abzugrenzen und Wertschätzung zu zeigen. Verschiedene Umfragen belegen, dass 66 Prozent der Betriebe in Deutschland vom Arbeitskräftemangel betroffen sind. Gleichzeitig verdeutlichen aktuelle Studien, dass eine Arbeitgeber-finanzierte bAV für Arbeitnehmer bei einem Job-Wechsel sehr wichtig ist. Und jeder zweite Arbeitnehmer wünscht sich konkrete Unterstützungen von seinem Arbeitgeber beim Aufbau einer Betriebsrente, besagt die aktuelle Studie „Generation Mitte“ aus 2023 des Instituts für Demoskopie Allensbach. Für Arbeitgeber gilt: Arbeitnehmer halten ist günstiger, als neue Arbeitskräfte zu rekrutieren, denn hier fallen je nach Qualifikation 43.000 bis 175.000 Euro Rekrutierungskosten pro Mitarbeiter an.
Im Übrigen kann ich jedem nur ans Herz legen, auch in Zeiten stark steigender Preise und damit schrumpfender verfügbarer Einkommen mit der Vorsorge zu beginnen. Denn der Faktor Zeit spielt bei der Vorsorge eine entscheidende Rolle. Lieber heute mit kleinen Beiträgen starten, als darauf hoffen, dass man später mehr Geld übrig hat und dann vielleicht mit hohen Beitragsleistungen einsteigen kann. Der Zinseszinseffekt ist erheblich und hilft bei der Vorsorge ungemein, wenn mit dem Sparen frühzeitig begonnen wird. Wer aufschiebt, verschenkt zudem die staatlichen Förderungen. Und hierzu bietet sich eben die bAV besonders an, weil sie, wie gerade geschildert, besonders vorteilhaft ist.
Wir stellen ehrlicher Weise nicht fest, dass es in unserer bAV-Neugeschäftsproduktion große Zurückhaltung gibt. Richtig ist aber auch, dass die Komplexität der bAV ein Maß erreicht hat, das Berater und Kunden zunehmend vor Herausforderungen stellt.
Seite 2: „Man kann die Garantie nach unserer Auffassung nicht beliebig absenken“
Bei immer neuen oder geänderten Verwaltungsanweisungen, wie Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen, arbeits- und steuergerichtlicher Rechtsprechung und vielem mehr, ist es schon eine Herausforderung, auf dem Laufenden zu bleiben und die Anweisungen, in bestehenden und neu einzurichtenden Versorgungswerken zu berücksichtigen. Auch der Gesetzgeber wird nicht müde, die bAV unnötig zu verkomplizieren – nehmen Sie nur einmal das Thema Nachweisgesetz mit seiner vollkommen überholten Schriftformerfordernis.
Aber natürlich ist auch die Inflation ein Thema. Um diese ansatzweise zu kompensieren, benötigt man die Möglichkeit einer chancenorientierten Kapitalanlage. Denn trotz steigender Zinsen reichen diese längst nicht aus, um die Inflation gegenwärtig auszugleichen. Hier benötigt der Vermittler Produkte, die den Spagat zwischen attraktiver Rendite und der Erfüllung arbeitsrechtlicher Spielregeln gewährleisten.
Kurzum: Insgesamt ist der Vermittler gut beraten, wenn er sich laufend in der bAV weiterqualifiziert und sich an Produktgeber hält, die ein attraktives und rechtssicheres Produktportfolio vorweisen können und guten Vertriebs-Support liefern. So wie der HDI.
Fangen wir mit den Chancen an. Diese habe ich schon bei der vorherigen Antwort anklingen lassen. Für eine auskömmliche Altersversorgung ist es wichtig, eine möglichst hohe Rendite erzielen zu können. Das war in den letzten Jahren mit der am Markt üblichen 100-Prozent-Bruttobeitragsgarantie nicht ansatzweise möglich. Und auch heute, wo der Zins wieder zurückgekommen ist, kann man mit festverzinslichen Anlagen keine großartige Rendite erzielen, die die gegenwärtige Inflation annährend ausgleicht. Es ist also ein chancenorientiertes Investment nötig, welches mit reduzierten Garantien einhergeht.
Und die Formel scheint ganz einfach zu sein: je weniger Garantie, desto mehr kann ich in chancenorientierte Anlagen investieren, desto höher ist meine Rendite. Aber Chancen werden eben auch mit Risiken erkauft. Und man darf den Bogen in der bAV nicht überspannen: Es gibt arbeitsrechtliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine beitragsorientiere Leistungszusage eine beitragsorientiere Leistungszusage (BOLZ) ist.
Man kann die Garantie nach unserer Auffassung also nicht beliebig absenken, womöglich auf null. Dies geht nur in der reinen Beitragszusage. Es gibt keine gesetzliche Regelung und kein höchstrichterliches Urteil, das klar beschreibt, in welchem Maße ein Beitragserhalt garantiert sein muss, damit eine BOLZ noch als BOLZ anerkannt ist. Es ist inzwischen aber die wohl herrschende Meinung, dass bei der BOLZ keine Bruttobeitragsgarantie vorhanden sein muss, wie dies die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) fordert – und was der Grund für deren weitgehendes Aussterben ist.
Seite 3: „Ja, dem Sozialpartnermodell ist wirklich eine schwere Geburt beschieden“
Es gibt Stimmen, wonach ein Garantieniveau von 50 Prozent ausreichen solle. Wir sind da konservativer unterwegs und siedeln unser Garantieniveau höher an -– erzielen damit aber sehr attraktive Renditen. Klar muss sein: Je niedriger die Garantie angesetzt ist, desto höher ist das arbeitsrechtliche Risiko, die Anerkennung als BOLZ zu verlieren.
Und nebenbei bemerkt: Dass die gerade vorgestellte scheinbar einfache Formel „weniger Garantie = mehr Chance = höhere Rendite“ nur in Grenzen belastbar ist, hat das Institut für Aktuarwissenschaften sehr anschaulich belegt. Unterhalb eines Garantieniveaus von 70 Prozent steigt das Risiko der Anlage stärker an als die Chancen daraus. Eine hinreichende Garantie ist also nicht nur arbeitsrechtlich erforderlich, sondern auch finanzrational.
Ja, dem Sozialpartnermodell ist wirklich eine schwere Geburt beschieden. Zwar sind unlängst die beiden ersten Sozialpartnermodelle an den Start gegangen, aber von einem Boom kann nicht die Rede sein. Allerdings muss man den zögerlichen Start auch richtig einordnen. Mit dem SPM betreten alle Beteiligte vollkommenes Neuland. Das gilt für die Sozialpartner genau wie für die Produktgeber und auch für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Nicht nur, dass es keinerlei Garantien geben darf – was bei entsprechenden kollektiven Ansätzen sinnvoll ist, womit gerade aber Arbeitnehmer in Deutschland sehr „fremdeln“ – es ist auch eine Beteiligung der Sozialpartner an der Einrichtung, Durchführung und Steuerung des SPM gesetzlich vorgeschrieben. Zudem ist ein SPM ohne einen entsprechenden Tarifvertrag nicht möglich. Solche Tarifverträge müssen ausgehandelt werden.
Wir selbst haben unsere Erfahrungen gesammelt, wie schwierig es war, mitten in der Corona-Pandemie ein solches Thema anzugehen, einen Haustarifvertrag zu diskutieren und das Produktdesign festzulegen. Dabei stößt man auf Fragestellungen und Anforderungen, an die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens offenbar nicht gedacht worden ist, die Sozialpartnern aber wichtig sind. Hier sei beispielsweise der Wunsch nach Vorzugskonditionen für Gewerkschaftsmitglieder genannt oder auch das Verhältnis von Aufsichts- zu Tarifvertragsrecht. Diese sind zu besprechen und auch mit der Aufsicht zu diskutieren – und das benötigt Zeit.
Dennoch bin ich von dem Ansatz des SPM grundsätzlich überzeugt und glaube, dass es seine Berechtigung hat und deshalb auf kurz oder lang auch seinen Platz in der deutschen bAV-Landschaft finden wird. Vielleicht tragen die derzeit, im eingangs erwähnten „Fachdialog bAV“ des BMAS, vorgetragenen Verbesserungsvorschläge – wenn sie von der Politik umgesetzt werden – ja dazu bei, dass die Einführung von SPM künftig mehr Fahrt aufnimmt.
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