Anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Polizisten einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Meist existiert zudem die Option, diesen in einen auf Beihilfe, die anteilige Übernahme von Privatversicherungs- beziehungsweise Behandlungskosten, umzuwandeln oder beide Modelle zu nutzen.
Jedoch gibt es regionale Unterschiede darin, was in welchem Umfang übernommen wird. So können sich die Beihilfesätze zwischen Bundesländern unterscheiden und beim Eintritt in den Ruhestand zur finanziellen Belastung werden. Der Abschluss einer Anwartschaft für die private Krankenversicherung ist daher unabdingbar, um auch als Pensionär abgesichert zu sein.
Stress und ein erhöhtes Verletzungsrisiko im Dienst tragen zudem dazu bei, dass Polizisten stärker als andere Beamte gefährdet sind, dienstunfähig zu werden. Ein solcher Ausfall ist zwar theoretisch durch den Dienstherrn abgesichert – jedoch nicht bis zum vollen Betrag.
Im Fall einer Dienstunfähigkeit entstehen also unweigerlich finanzielle Einbußen. Daher sollten sich Polizisten mit der durch eventuelle Dienstunfähigkeit entstehenden Versorgungslücke befassen und eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, die diese optimal kompensiert.
Ebenso stehen viele Polizeibeamte im Fall eines Sach- oder Personenschadens ohne Absicherung da. Werden sie in Regress genommen, weil sie aus Unachtsamkeit Schäden an öffentlichem oder privatem Eigentum verursacht haben, müssen sie den Schadenersatz selbst tragen. Vermeiden lässt sich dies durch eine Diensthaftpflichtversicherung, die solche Eventualitäten abdeckt. Diese kommt für Regressforderungen für im Dienst verursachte Schäden in vollem Umfang auf.
In der Politik sind auf Bundes- und Länderebene regelmäßig Kürzungen der Beamtenpensionen ein Thema. Gemeinsam mit der Inflation und der dadurch sinkenden Kaufkraft ergeben sich daher bei vielen Polizisten Versorgungslücken im Alter, wenn sie ihre Vorsorge nicht vorausschauend planen.
Diesen Engpässen lässt sich jedoch gut vorbeugen, indem Ansprüche dem Dienstherrn gegenüber vollständig geltend gemacht werden. So können mithilfe von vermögenswirksamen Leistungen finanzielle Rücklagen gebildet werden, die die Pension ergänzen und Lücken schließen.
Obwohl dem Beamtentum noch immer der Ruf anhaftet, versicherungstechnisch bessergestellt zu sein als andere Arbeitnehmer, sollten sich besonders Polizeibeamte nicht zu sehr in Sicherheit wiegen. Viele Bereiche ihrer Tätigkeit sind über den Dienstherrn nicht oder nur unzureichend abgesichert, sodass sie finanzielle Risiken allein tragen.
Eigene Vorsorgemaßnahmen schaffen klare Verhältnisse. Dies haben die Beamten bitter nötig – schließlich gelten für jedes Bundesland andere Bestimmungen, die nicht immer sofort ersichtlich sind. Es lohnt sich deshalb für Polizisten in jedem Fall, die eigene Versicherungslage eingehend zu prüfen und durch entsprechende Policen zu verbessern.
Enis Eisfeld ist Gründer und Geschäftsführer der „Kees Finanzberater“ mit Sitz in Braunschweig. Als ehemaliger Polizist ist er spezialisiert auf die Absicherung von Beamten.
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