Fabian von Löbbecke: Die gute Nachricht für alle Arbeitnehmer vorab: Bestehende Verträge sind von einer Absenkung des Höchstrechnungszinses nicht betroffen. Die Mindestverzinsung, die bei Abschluss vereinbart wurde, gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
Der reduzierte Rechnungszins von 0,25 Prozent gilt für neue Verträge ab dem 1. Januar 2022. Der Haken für Versicherer und Verbraucher: In der bAV erhalten die Versicherten bislang am Ende der Vertragslaufzeit größtenteils zumindest die von ihnen eingezahlten Bruttobeiträge (Bruttobeitragsgarantie). Kalkuliert man künftig mit einen Rechnungszins von 0,25 Prozent auf die eingezahlten Sparanteile des Versicherungsbeitrags, nach Abzug von Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten, ist ein garantierter 100-prozentiger Erhalt der Bruttobeiträge kaum darstellbar – insbesondere bei kürzeren Laufzeiten oder kleineren Beiträgen. Dies gilt übrigens gleichermaßen für private Riester-Verträge, für die eine Bruttobeitragsgarantie gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies macht deutlich, dass gesetzliche Reformen erforderlich sind. Nur so bleibt die Betriebsrente auch zukünftig für alle Arbeitnehmer als effizientes Vorsorgemodell verfügbar – unabhängig von Alter und Einkommen.
Unbedingt! Die Zeiten ändern sich. Als 2002 die BZML und Riester eingeführt worden sind, war die „Zinswelt“ noch in Ordnung. Das ist seit Jahren aber nicht mehr der Fall und die Nullzinsen werden uns noch lange erhalten bleiben. Die bAV benötigt ein verlässliches und klares Regelwerk – auch in Zeiten des anhaltenden Niedrigzinsmarkts. Wo stehen wir aktuell? Eine BZML ist ab 2022 nicht mehr finanzierbar und scheidet somit künftig als Zusageart für eine moderne und chancenorientierte bAV, als die sie mal gedacht war, faktisch aus. Für die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) fehlt derzeit der gesetzlich zulässige Gestaltungsrahmen in Sachen Mindestgarantie. Die Expertenmeinungen variieren derzeit in einer Spannweite von 50 bis 100 Prozent. Der Gesetzgeber muss hier Klarheit schaffen, um Arbeitgebern, Produktgebern und Beratern, Rechtssicherheit zu geben und somit auch das Vertrauen in die bAV zu bewahren.
Und auch das ist an dieser Stelle wichtig: Oft werden Garantien schlichtweg überbewertet und mit Sicherheit gleichgesetzt. Das Gegenteil ist der Fall: Im aktuellen Zinsmarkt wird die Zusage auf einen reinen Beitragserhalt zu Lasten einer echten Kapitalmarktrendite eingebüßt. Übersetzt: Je höher die zusagte Garantie, desto höher der Anteil des Sparbeitrags, der reserviert und sicher investiert werden muss, um die Garantie zu finanzieren. Bei einem Rechnungszins von künftig nur noch 0,25 Prozent, wird nach eigenen Berechnungen selbst bei einer Anspardauer von 40 Jahren der gesamte Sparbeitrag benötigt, um die Beitragsgarantie zu finanzieren. Es bliebe also kein Spielraum mehr für eine chancenorientierte Anlage. Diese ist aber zwingend erforderlich, um den in diesem Zeitraum stattfindenden Kaufkraftverlust auszugleichen – von einem echten Ertrag ganz zu schweigen. Stochastische Simulationen zeigen aber: Reduziert man zum Beispiel bei einem dynamischen Hybridprodukt die Brutto-Beitragsgarantie nur leicht auf 80 Prozent, beträgt die Wahrscheinlichkeit, eine höhere Rendite zu erzielen, als es die Variante mit der 100 Prozent-Beitragsgarantie durchschnittlich erwarten lässt, über 80 Prozent.
So hart würde ich das nicht formulieren. Klar ist aber: Wie ich eingangs deutlich gemacht habe besteht Reformbedarf. Und hier ist die Politik in der Verantwortung. Garantien reduzieren, gesetzliche Vorschriften einführen, mehr Arbeitgeber-Engagement fordern oder neue Anreize schaffen – die Wahlprogramme der verschiedenen Parteien sehen hier unterschiedliche Ansätze vor. Allen gemein ist, die Altersversorgung in Deutschland muss verbessert werden und die bAV ist eine wichtige Säule im System. Wichtig wäre mir, dass die Diskussionen zu den notwendigen Reformen in der Alterssicherung – und das ist mehr als nur die bAV – nicht durch das sture Verfolgen von Ideologien geprägt werden, sondern auf Sachverstand fußen und die Interessen der heutigen und vor allem auch künftigen Beitrags- und Steuerzahler hinreichend berücksichtigen.
Ich bin überzeugt – wie auch immer die Bundestagswahl ausgeht – die bAV wird sich auch nach der Wahl als zentraler und etablierter Baustein der Vorsorge in Deutschland langfristig behaupten. Denn welche Kritik – berechtigt oder unberechtigt – gegen die bAV manchmal auch vorgebracht werden mag, insgeheim haben alle politischen Akteure längst verstanden, dass es ohne eine ergänzende kapitalgedeckte Altersversorgung nicht gehen wird – und die bAV ist hier unstrittig der beste Weg.
Seite 2: Von Löbbecke über Vertriebschancen für Makler
Davon bin ich absolut überzeugt, und zwar gleich aus drei wichtigen Gründen: Die bAV mit ihren staatlichen Förderoptionen ist nach wie vor der effizienteste Ansatz zum Aufbau einer bedarfsgerechten und verlässlichen Versorgung. Das haben wir anhand von wissenschaftlich fundierten Untersuchungen im Rahmen des Gutachtens von Professor Thomas Dommermuth anschaulich untermauert. Hier sind Renditen von bis zu 7 Prozent möglich – das schafft bei vergleichbarer Sicherheit langfristig kein anderes Vorsorgemodell.
Zum Zweiten zündet das BRSG zum 1. Januar 2022 eine weitere Stufe. Alle bestehenden Entgeltumwandungen in Deutschland sind grundsätzlich mit 15 Prozent zu bezuschussen. Der ideale Aufhänger, um die Kundenbindung aufzufrischen und über eine Neu-Ordnung oder den Ausbau der bAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber nachzudenken.
Zu guter Letzt bietet das BRSG attraktive Chancen, die bisweilen unterschätzt werden –beispielsweise die Geringverdienerförderung. In ihr steckt großes Potenzial, um staatlich subventionierte arbeitgeberfinanzierte bAV-Bausteine zu implementieren. Immerhin fallen über 16 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland unter die sogenannte Geringverdiener-Grenze von 2.575 Euro monatlich. Das Potenzial ist also riesig und die Beratung und der Verkauf sind einfach.
Weil es sich um eine arbeitgeberfinanzierte bAV handelt, die der Fiskus mit 30 Prozent Zuschuss für den Arbeitgeber fördert. Hier ist also keine zeitaufwendige Einzelberatung der Arbeitnehmer erforderlich. Gelingt es, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, für seine Geringverdiener eine bAV einzurichten, ist dies nicht nur ein großartiges und verantwortungsvolles Signal für die Belegschaft und ein wertvoller Vorsorgebaustein. Es ist auch für den Berater ein Abschluss, der trotz der tendenziell niedrigen Beiträge des Einzelvertrages, in der Summe lukrativ ist. Und mal vom BRSG abgesehen: Fast die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland hat noch keine Zusage auf bAV. Das Potenzial für die bAV ist also riesig und in ihr stecken viele Möglichkeiten, um auch in der heutigen Zeit und in der Zukunft vertrieblich zu punkten.
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