Kammerberufe sind Tätigkeiten, für die strenge standes- und berufsrechtliche Zugangsregelungen gelten. Dazu zählen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte, Architekten, Notare, Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater sowie Steuer- und Wirtschaftsprüfer. Wer einen solchen Beruf ergreift, absolviert eine anspruchsvolle Ausbildung und verpflichtet sich zu hohen Qualitätsstandards in der Berufsausübung.
Selbstständige und Angestellte, die einen Kammerberuf ausüben, sind zu einer Mitgliedschaft im zugehörigen beruflichen Versorgungswerk verpflichtet, das damit die Aufgabe eines gesetzlichen Versorgungsträgers für diese Tätigkeiten darstellt. Dies schließt neben Alters- und Hinterbliebenenversorgung auch eine Absicherung einer vollständigen Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung mit ein. Wenn sich die angestellten Kammerberufler nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, droht eine doppelte Beitragszahlung. Wobei der Arbeitgeber nur die Hälfte zum Rentenversicherungsbeitrag übernimmt. Sie sind dann Pflichtmitglied im Versorgungswerk und der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eigentlich nur eine Scheinabsicherung
„Es ist trügerisch zu glauben, dass man etwa als Arzt oder Anwalt über ein Versorgungswerk bereits ausreichend abgesichert ist“, sagt Andreas Eschenbach, Biometriebeauftragter im Maklervertrieb Zentralbereich der Allianz. Denn die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke lägen allesamt deutlich unter dem Leistungsstandard der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. „Eine Leistung aus dem Versorgungswerk gibt es meist nur dann, wenn die Berufsausübung komplett aufgegeben wird, ein Arzt beispielsweise seine Approbation zurückgibt“, so Eschenbach weiter.
Das verdeutlichen aktuelle Zahlen: In den Versorgungswerken der Ärzte etwa sind etwa 400.000 Berufsangehörige versichert, bewilligte Leistungsempfänger aus der BU gibt es dort hingegen nur ungefähr 3.000 – kein Wunder, denn die Voraussetzungen sind schwer zu erfüllen. Die Versorgungswerke zahlen eine Leistung erst bei 100 Prozent Berufsunfähigkeit. Das bedeutet: Könnte etwa ein eigentlich berufsunfähiger Arzt noch eine bescheidene Resttätigkeit im Sinne seines Berufes ausüben, etwa eine Stunde pro Woche Impfungen von Schulkindern vornehmen, besteht kein „BU-Anspruch“. Eine private BU-Versicherung hingegen leistet bereit ab 50 Prozent „BU-Grad“.
Hinzu kommt: Das Leistungsniveau der Versorgungswerke sinkt seit Jahren. Der große Nachteil: „Die Leistungen sind nicht garantiert und natürlich abhängig von den erwirtschafteten Zinsen am Kapitalmarkt, also vom Geschick des Versorgungsträgers“, betont Herr Eschenbach. Der Rechnungszins wurde angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase bereits mehrfach gesenkt.
Attraktive Zielgruppe für Makler
Kammerberufler benötigen daher zusätzliche private Vorsorge. Diese Zielgruppe ist für Makler besonders attraktiv, denn die Einkommen sind hoch und Akademiker sind verhältnismäßig einfach zu versichern. Denn in Kammerberufen geht man überwiegend Bürotätigkeiten nach und diese haben statistisch ein geringes BU-Risiko. Auf dem Markt gibt es daher häufig sehr günstige und hochwertige BU-Tarife ohne Ausschlüsse oder Aufschläge.
Wer sich als Makler die Absicherung von Kammerberufen erschließen möchte, braucht fundierte fachspezifische Informationen zu den Berufen und Zugang zu den geeigneten Produkten der Arbeitskraftabsicherung.
Der Maklervertrieb von Allianz Leben hat dazu in einer Kooperation mit Gingko Concept, einem Spezialisten für verkammerte, freie Berufe das Zielgruppenkonzept Kammerberufe erarbeitet. Der Allianz Maklervertrieb stellt in seinem Maklerportal für Geschäftspartner Auszüge aller Satzungstexte der Versorgungswerke, auf das Wesentliche komprimiert, zur Verfügung.
Details zu Kammerberufen und Versorgungswerken
„Zusammen mit unserem Partner haben wir ein Netz von Versorgungswerkkarten online aufbereitet, das dem Makler konkret und verständlich zeigt, wo das Potenzial liegt“, erläutert Andreas Eschenbach. Abgebildet wird die Zuständigkeit eines jeden Versorgungswerkes für das jeweilige Bundesland. Mit einem Klick kommt der Makler direkt auf die gewünschte Versorgungswerkkarte und kann auch auf die Homepage eines Versorgungswerkes navigieren. Die Karten liefern zudem wichtige Informationen zur Mitgliederstruktur, zum Finanzierungsverfahren und den Leistungsdetails im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Auch an komplexe Fälle ist gedacht. „Hat Ihr Kunde aus seiner Berufshistorie Versorgungsansprüche aus mehreren Versorgungswerken, können Sie die entsprechenden Karten nebeneinanderlegen und schon erkennen Sie deren Unterschiede“, sagt der Biometriebeauftragte. So kann sich der Makler individuell vorbereiten. Ein erfolgreicher Zugang zur Zielgruppe Kammerberufe wird nicht nur durch hochwertiges Geschäft belohnt – es winken auch reichlich Empfehlungen, denn die Kammerberufe gelten als stark vernetzt und sehr empfehlungsaffin.