Deutsche Rentenversicherung rechnet nach

Kurzarbeit drückt nur wenig auf die Rente

Als wäre es nicht schon schlimm genug, zu Kurzarbeit verdonnert zu werden. Am Ende drückt das gekürzte Gehalt auch noch die Rente. Wirklich? Ja, stimmt. Aber die Deutsche Rentenversicherung hält das Ausmaß für überschaubar und liefert dafür ein Rechenbeispiel.
© picture alliance / Zoonar | Stefan Ziese
Gesperrtes Einkaufszentrum Ende März 2020: In der Corona-Krise mussten Millionen Menschen in Kurzarbeit gehen

Wer wegen der Corona-Krise zeitweise kürzer arbeiten muss, braucht sich zumindest wegen der Rentenansprüche keine allzu großen Sorgen zu machen. So stellt die Deutsche Rentenversicherung in einer Nachricht fest, dass Kurzarbeit die Rente nur „in geringem Maße“ drückt.

Der Zusammenhang dahinter: Tatsächlich sinken die Beiträge zur gesetzlichen Rente im gleichen Maß wie das Gehalt. Allerdings stocke der Arbeitgeber den Beitrag auf Basis von 80 Prozent des ausgefallenen Verdienstes wieder auf. Das heißt im Extremfall: Selbst wenn jemand komplett freigestellt wurde, musste der Arbeitgeber auf 80 Prozent des Gehalts weiter Beiträge zahlen.

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Die Deutsche Rentenversicherung liefert gleich ein Beispiel mit: Erika oder Max Mustermann verdient brutto eigentlich 3.000 Euro im Monat. Normalerweise bringt dann ein Jahr Arbeit einen Rentenanspruch von 29,63 Euro im Monat. Sinkt das Gehalt aber durch Kurzarbeit ein Jahr lang auf 1.500 Euro, entsteht trotzdem ein Anspruch auf 26,67 Euro. Ob das aber tatsächlich ein „geringes Maß“ ist, muss freilich am Ende jeder selbst beurteilen.

Wie viele Menschen in Deutschland solche Rechnungen überhaupt betreffen, zählt die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig nach. Demnach waren im Corona-Crash im April 2020 fast 6 Millionen Menschen auf Kurzarbeit gesetzt. Im Oktober 2021 waren es immerhin noch geschätzte rund 710.000.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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