Blick in den Plenarsaal des Bundesrats in Berlin: Das Betriebsrentenstärkungsgesetzt ist auf seinem Weg durch die gesetzgeberischen Instanzen nun hier angekommen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 31.01.2017 um 17:12
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Weg von der 100-Prozent-Krankenversicherungspflicht, kein Garantieverbot für Direktversicherungen, höhere Zulagen bei Riester – der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss haben dem Bundesrat interessante Vorschläge für eine Verbesserung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gemacht. Hier kommen die Details.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz geht weiter seinen Weg durch die gesetzgeberischen Instanzen. Nun haben der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat unter anderem folgende Änderungen am Gesetz empfohlen.

Bei der Erteilung reiner Beitragszusagen empfehlen die Ausschüsse, auch Unternehmen mit aufzunehmen, die keinen Betriebs- oder Personalrat haben. Schließlich gebe es in nur 9 Prozent der Betriebe mit 5 bis 50 Beschäftigten einen Betriebsrat.

Die Einführung von Opt-out-Systemen soll nicht nur für Tarifverträge gelten, sondern auch für Betriebsvereinbarungen, so die Empfehlung der Ausschüsse. Ersteres behindere nämlich wiederum die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, was die Reform ja nun gerade beheben soll.

KV-Pflicht überprüfen

Die Ausschüsse fordern die Bundesregierung auch dazu auf, zu prüfen, „inwieweit eine Reduzierung der hundertprozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten ermöglicht werden kann“. Die volle Beitragspflicht erscheine insbesondere bei arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten problematisch.

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