Bei mehreren bAV-Verträgen

Betriebsrentner müssen Freibetrag für Krankenkassenbeiträge aufteilen

Für Betriebsrentner gelten bei Krankenkassenbeiträgen seit Jahresbeginn höhere Freibeträge. Ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe zeigt nun aber: Wer aus mehreren Verträgen eine Rente erhält, profitiert nur einmal.
© Pixabay
Rentner: Wer eine Betriebsrente bezieht, zahlt seit diesem Jahr geringere Krankenkassenbeiträge.

Was ist geschehen?

Ein Lebensversicherer zahlt einer Frau im Jahr 2016 aus einem vom Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherungsvertrag etwa 14.000 Euro aus. Dieser Betrag liegt unter der Freigrenze, sodass sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen muss. Seit Juli 2017 bezieht die Frau zusätzlich eine Hinterbliebenen-Betriebsrente. Da die Freigrenze damit überschritten wird, setzt die Kranken- und die Pflegekasse ab diesem Zeitpunkt monatliche Beiträge aus der Kapitalleistung der Lebensversicherung fest. Dagegen klagt die Frau. Die Beiträge seien unverhältnismäßig und für sie unvorhersehbar gewesen.

Mehr zum Thema

Betriebsrentner demonstrieren gegen Mehrfachverbeitragung

Bundesweit sind am Wochenende viele Rentner, die eine Betriebsrente aus einer Direktversicherung erhalten, auf die…

Betriebsrentner müssen ab 2020 weniger Krankenkassenbeiträge zahlen

Der Bundestag hat es am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und Linken offiziell…

Betriebsrentner müssen auf Entlastung bei Sozialbeiträgen warten

Auf die Mitte Dezember 2019 beschlossene Entlastung bei der Zahlung von Krankenkassenbeiträgen müssen Betriebsrentner noch…

Das Urteil

Vor der 6. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat die Frau mit ihrer Klage teilweise Erfolg (Aktenzeichen S 6 KR 2676/18). Zwar schließt sich das Gericht den Einwänden der Frau nicht an, sondern stellt klar, dass die Beiträge zunächst zurecht erhoben worden seien. „Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen ist höchstrichterlich geklärt“, heißt es vom Gericht.

Allerdings sei die Klage insofern begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung ab diesem Jahr richte. Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Krankenversicherungsbeiträge bei Betriebsrenten ein neuer Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro (wir berichteten).

Wie dieser Freibetrag verteilt wird, wenn Menschen mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehen, sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, so das Gericht. Daher sei Paragraf 22 Absatz 2 Satz 1 SGB IV anzuwenden, der beim Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze durch Einkommen aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen „die verhältnismäßige Minderung der einzelnen Einkünfte“ anordne.

Das bedeutet: Der Freibetrag sei verhältnismäßig auf beide Betriebsrenten aufzuteilen. Für die Klägerin fallen damit laut Urteil ab dem 1. Januar statt bisher 17 Euro nur noch knapp 9 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autorin

Hannah

Dudeck

Hannah Dudeck arbeitete von April bis Juni 2020 als freie Redakteurin für Pfefferminzia.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia