Axel Kleinlein ist Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV). © picture alliance / ZB | Karlheinz Schindler
  • Von Lorenz Klein
  • 09.04.2021 um 11:16
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:20 Min

Der Versicherungsmakler Aon und die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) bewerten die geplante Senkung des Höchstrechnungszinses komplett unterschiedlich. Während man bei Aon einen Abschied von Beitragsgarantien für „unvermeidlich“ hält, um die Riester-Rente zu retten, rechnet der BdV mit „fatalen Konsequenzen“ und deutlich höheren Provisionen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen ab Anfang 2022 von derzeit 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent zu senken (wir berichteten). Doch dieser Schritt ist nicht unumstritten. Zwar halten viele Experten eine derartige Senkung für alternativlos, so etwa die Versicherungsmathematiker von der Deutschen Aktuarvereinigung (wir berichteten). Zugleich äußern Verbraucherschützer jedoch deutliche Kritik an dem Plan des BMF.   

Unterstützung für eine Senkung haben nun die Experten des Maklerunternehmens Aon geäußert. Sie sehen darin „einen weiteren notwendigen Schritt hin zum generellen Abschied von den klassischen Garantien in der Altersversorgung“, wie es am Mittwoch hieß. Dabei sei allerdings eine „politische Flankierung“ unumgänglich. Andernfalls seien unter anderem Riester-Verträge mit ihrer gesetzlich verankerten Beitragsgarantie „kaum noch darstellbar und würden nach Einschätzung von Aon andernfalls weitgehend vom Markt verschwinden“, schreibt der Makler mit Sitz in Hamburg in einer Mitteilung.

Reduzierte Garantien auch in der bAV gefordert

Thorsten Teichmann, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung bei Aon, erwartet, „dass es künftig so gut wie keine Tarifangebote mehr geben wird, in denen eine hundertprozentige Beitragsgarantie enthalten ist“. Die Politik müsse zudem auch bei Angeboten in der betrieblichen Altersversorgung „mehr Flexibilität und niedrigere Garantien erlauben,“ wie Aon-Partner André Geilenkothen ergänzt. Denn die Niedrigzinsphase stelle auch Arbeitgeber vor zunehmende Herausforderungen.

Man fordere deshalb die Politik auf, „zu handeln und zum Beispiel statt der bisherigen jährlichen Garantien stärker auf Garantien zur Endfälligkeit beziehungsweise reduzierte Garantien abzustellen. „Das würde Versicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds die Flexibilität geben, renditestärkere Anlageformen zu wählen,” so Geilenkothen. „Sonst werden die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung auf breiter Front bestenfalls zu Festgeldverwaltern, die für die Versicherten keine nennenswerte Rendite mehr erwirtschaften können, wenn überhaupt“, warnt der Aon-Manager.

Zugleich fordere der Abschied von den klassischen Garantien auch ein Umdenken in der Bevölkerung, so Geilenkothen weiter. „Aus unseren Studien wissen wir, dass der größte Teil der Arbeitnehmer eher Garantien als die Rentenhöhe im Auge hat. Fast allen ist aber nicht bewusst, zu welchen Einschnitten das am Ende führt.“ Hier müsse die Politik „mutig vorangehen“, so der Aon-Experte, „statt sich an Umfrageergebnissen zu orientieren“.

Bund der Versicherten erwartet höhere Kostenbelastung

Zu einer ganz anderen Einschätzung der Lage kommt hingegen der Bund der Versicherten (BdV). „Die Konsequenzen der neuen Regelung sind fatal. Sie bedeuten niedrigere Renten, höhere Provisionen und höhere Kosten“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, ebenfalls am Mittwoch in einer Mitteilung. Hintergrund sei, dass die Senkung sich auch auf schon bestehende Rentenversicherungsverträge auswirke, bei denen die Auszahlung noch nicht begonnen habe, so Kleinlein.

Der Grund: Bei vielen Riester-, Rürup- und betrieblichen Rentenversicherungsverträgen werden die zukünftigen Renten auf Grundlage des neuen Rechnungszinses festgelegt, erläutern die Verbraucherschützer. „Wir rechnen mit Rentenkürzungen im zweistelligen Prozentbereich“, so Kleinlein. Nur eine „längst überfällige Aufhebung des Verrentungszwangs und ein Provisionsdeckel können diese Schieflage noch abwenden“.

Zudem ist Kleinlein der Ansicht, dass die weitere Senkung des Höchstrechnungszinses die Lebensversicherer – unabhängig von der unternehmensindividuellen Finanzstärke – dazu verpflichten würde, die von ihnen angebotenen Verträge „in einer Vielzahl von Zweigen der Lebensversicherungssparte zu verteuern“. Dadurch verschlechtere sich das Prämien-Leistungsverhältnis, da die versicherten Leistungen (Garantieleistungen) reduziert würden. „Für die gleiche garantierte Rente müssen jüngere Menschen zukünftig etwa 30 Prozent mehr zahlen“, rechnet Kleinlein vor.

Die Provisionen für einen marktüblichen Vertrag stiegen laut BdV daher auch um etwa 30 Prozent. „Gegen diese hohen Kosten hilft nur ein Provisionsdeckel. Der muss endlich für alle Verträge der Lebensversicherer kommen“, forderte der BdV-Chef.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content