Absicherung schwerer Krankheiten

„Mit Leistungsfällen wird sehr fair umgegangen“

Wie gehen Makler im Beratungsalltag mit der Dread-Disease-Versicherung (DD) um? Wo liegen die Knackpunkte in der Beratung? Pfefferminzia befragte Marie Christina Schröders, Sachverständige für Finanzen und Versicherungen bei SaFiVe, zu ihren Erfahrungen.
© SaFiVe
Marie Christina Schröders ist Sachverständige für Finanzen und Versicherungen bei SaFiVe.

Pfefferminzia: Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung wird in der Regel die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angeboten. Wann genau kommt die DD zum Zuge?

Marie Christina Schröders: Es gibt einzelne Fälle, die eine BU von vornherein ausschließen, etwa wenn der Kunde an Erkrankungen der Psyche oder des Bewegungsapparates leidet. Für manche Berufe ist eine BU zu teuer, andere Kunden sind gegenüber den Nachteilen der BU sensibilisiert. Wieder andere haben eine genetische Disposition zu schweren Krankheiten in der Familie. Für diese Gruppen ist die Dread-Disease-Versicherung eine gute Alternative. Man muss den Bedarf beim Kunden aber erst einmal wecken. Die meisten kennen das DD-Konzept nicht. Auch Makler beachten es generell nicht sonderlich. Ich würde mir wünschen, dass es öfters in die Beratung miteinbezogen wird.

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Gibt es eine typische Zielgruppe?

In meiner Beratungspraxis sind das oft junge Familien – wegen der möglichen Mitversicherung von Kindern – und Menschen, die aufgrund von psychischen Vorerkrankungen keinen Zugang mehr zur BU finden. Nicht infrage kommt die DD meiner Ansicht nach für diejenigen Kunden, für die eine BU-Absicherung sehr gut finanzierbar ist.

Wann ist es sinnvoll, eine BU mit einer DD zu kombinieren?

Das ist nicht selten, denn viele Kunden haben bereits eine BU oder eine BU-Zusatzversicherung, die nicht ausreichend ist und nicht ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Wenn sie dann erst später im Leben Kinder bekommen oder ein Haus bauen, ist die DD als Absicherung des Darlehensrisikos eine schöne Alternative, um eine unzureichende BU aufzustocken. Zudem bietet die DD insbesondere für Frauen einen Vorteil. Mit Brustkrebs wird heutzutage kaum noch jemand berufsunfähig. Als Frau mit Brustkrebsdiagnose und kleinen Kindern haben sie definitiv eine finanzielle Einbuße. Sie müssen etwa die Kinderbetreuung während der Behandlung sichern. Da ist die Einmalleistung einer DD nach der Diagnose eine große Hilfe.

Was macht Ihrer Ansicht nach eine gute DD aus?

Die versicherten Krankheiten müssen klar definiert sein. Und natürlich der Beitrag. Wenn zwei Tarife die gleiche Leistung bieten, wähle ich das günstigere Produkt. Wenn zudem darüber hinaus auch eine Beitragsgarantie des Anbieters besteht, bringt das dem Kunden Planungssicherheit.

Welche Rolle spielt die Zahl der abgesicherten Krankheiten in der Beratung?

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der abgesicherten Krankheiten auf breiter Flur gestiegen, aber das stellt nicht unbedingt eine wirkliche Leistungserweiterung dar. Hier dient vieles Werbezwecken. Es werden auch mehr Krankheiten mit Teilleistungen belegt, zum Beispiel Multiple Sklerose. Die allermeisten von den Versicherern veröffentlichten tatsächlichen Leistungsfälle kommen aus den Bereichen Krebs, Schlaganfall und Herzinfarkt. Mit dieser Argumentation versteht der Kunde auch, dass es nicht maßgeblich auf die Zahl der abgesicherten Krankheiten ankommt.

Wie ist das allgemeine Qualitätsniveau in der DD und welche Anbieter bevorzugen Sie?

Es herrscht mittlerweile ein allgemein hohes Niveau in der Produktqualität, aber im Unterschied zur BU gibt es in der DD viel weniger Anbieter. Einige haben sich sogar ganz aus diesem Segment zurückgezogen. Ich arbeite in der Regel mit der Zurich und der Canada Life bei reinen DD-Produkten und mit Janitos bei Mischprodukten. Dort gibt es in der Kinderabsicherung eine Teilabsicherung für schwere Krankheiten, auf Kinder angepasst. Das sind meine Favoriten.

Welche typischen Einwände kommen von Kunden?

Interessanterweise kommen gar keine Einwände, ich muss die Nachteile im Beratungsgespräch immer selber ansprechen, denn die Vor- und Nachteilsabwägung macht der Kunde oft gar nicht. Viele erkennen etwa nicht, dass sie mit der DD keine durchgehende Absicherung ihrer Arbeitskraft leisten können, denn sie können ja keine DD über eine Million Euro abschließen. Ich stelle dann in der Beratung meist die BU und die DD direkt gegenüber.

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen, Ausschlüsse und Zuschläge – wie aufwändig ist die Vermittlung konkret?

Der Aufwand ist deutlich geringer als bei der BU, weil die psychischen Belange – der klassische Burnout etwa oder die psychische Belastung bei Scheidungen und anderen emotionalen Belastungen – keine Rolle bei der DD spielen. Bei der BU ist das jeweils mit sehr weitreichenden Vorabanfragen verbunden. Bei Canada Life und Zurich laufen die Risikoabfragen nach meiner Erfahrung sehr einfach ab. Ob ärztliche Unterlagen eingereicht werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Antrag detailliert ausgefüllt ist, ist eine sehr hohe Annahme- und Durchlaufquote die Regel.

Inwieweit unterstützen Sie die Kunden beim Ausfüllen der Anträge?

Ein Kunde braucht beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen Hilfe, sonst ergeben sich zwangsläufig Lücken. Ich arbeite zu 80 Prozent online, meine Kunden füllen ihre Anträge mit mir zusammen am PC aus. Ansonsten sende ich die Anträge zu und die Kunden rufen mich an, wenn sie Fragen haben. Eine junge Kundin fragte zum Beispiel, ob sie die Pille angeben muss? Ja, das muss sie, aber es ist für die DD nicht weiter von Belang. Im Leistungsfall informieren mich die Kunden und ich melde den Leistungsfall beim Versicherer. Ich hatte bisher noch keine Leistungsfälle, die abgelehnt wurden. Auch ein sehr komplizierter Fall ging bisher problemlos durch.

Zum Beispiel?

Ich hatte einen tragischen Fall vor sechs Jahren. Meine Kundin, eine junge dreifache Mutter hatte in der Schwangerschaft im dritten Monat eine sehr hohe DD abgeschlossen. Fünf Monate später bekam sie Krebs, das Kind kam noch gesund zur Welt. Die Mutter starb aber praktisch direkt nach der Diagnose. Die Zehntagesfrist zwischen Diagnose und Ableben war noch nicht erreicht. Hier ging es natürlich um eine mögliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, weil der Krebs unzweifelhaft schon ausgebrochen war. Der Fall wurde aber anerkannt, weil nachgewiesen konnte, dass die Ärzte den Krebs nicht erkannt haben, es sich als um eine Fehldiagnose handelte. Meiner Erfahrung nach wird mit den Leistungsfällen in der DD sehr fair umgegangen.

Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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