- Von Redaktion
- 12.05.2020 um 10:40
Haben die Fragen nach Beratung zu den Themen rund um Nachfolge und Tod in diesem Jahr, besonders mit der Corona-Krise, zugenommen? Und welche Fragen stehen da im Mittelpunkt?
Dr. Peter Schmidt: Seit Mitte März ist zumindest bei uns eine regelrechte Welle von Anfragen zu Beratungsthemen und Angeboten eingegangen. Wir hatten schon seit Beginn des Jahres jeden Monat ein bis zwei Todesfälle von Maklern, zu deren Klärung wir für Bestandsübertragungen oder Verkäufe einbezogen wurden. Ab Ausbruch der Krise ist die Sensibilität vor allem bei älteren Maklern und Maklern mit gesundheitlichen Handicaps für den Themenkomplex deutlich gestiegen und es wird auf zügige Beratung und Organisation der Nachfolge gedrängt. Nach unserem Eindruck konzentrieren sich die Fälle auf Notfall-Regelungen und eine zügige Einleitung des Verkaufs oder einer Verrentung. Zu letzterem haben wir ja auch im aktuellen Print-Heft von Pfefferminzia umfangreiche Informationen vorgelegt.
Durch die Kontaktbeschränkungen gibt es ja sicher auch bei Euren Beratungen Probleme in der direkten und persönlichen Beratung. Wie läuft das jetzt konkret ab?
Das ist richtig. Auch wir sind auf Video- oder Telefonberatung umgestiegen und besprechen mit unseren Kunden auf diese Weise die anstehenden Themen. Neu war das für uns aber nicht. Denn bereits seit Jahren gehören Telefon- oder Video-Coachings zu unserem Alltag. Dennoch ist es natürlich für die beratenen Kunden wichtig, dass man Vertrauen, Kompetenz und professionelle Emotionalität auch mit den veränderten Kommunikationsformen entsprechend transportieren kann. Ich denke, dass wir das ganz gut hinbekommen. Sehr positive Reaktionen gibt es auch auf unser neues Format #Nachfolge90.
Euer neues Format, einzelne Nachfolgethemen in kurze Videoclips zu verpacken, klingt sehr spannend. Wie seid ihr auf die Idee gekommen?
Dadurch, dass viele Menschen nun aus dem Homeoffice arbeiten, haben auch Podcasts, Online-Seminare und Themenvideos weiteren Aufschwung bekommen. Wir haben uns dafür entschieden, dass wir keine ewiglangen Online-Seminare zum komplexen Thema Nachfolge durchführen wollen. Wir behandeln die einzelnen Schwerpunktthemen einzeln in jeweils 90 Sekunden. So kann sich der Makler die Themen heraussuchen, die ihn besonders interessieren. Dazu bekommt er jeweils noch einen Link, über den er sich entsprechende Checklisten zum Thema oder individuellen Beratungen bestellen kann. Aktuell haben wir fünf Themen veröffentlicht, rund zehn Themen sind schon abgedreht. Über das positive Feedback freuen wir uns.
Du gehst in diesen Tagen mit der zweiten Auflage von „Nachfolge – gewusst wie“ an die Öffentlichkeit. Ist die erste Auflage schon verkauft?
Ja, bereits Ende 2019 war die Auflage verkauft, zumal dann noch einige Maklerpools die Fachbroschüre für ihre Maklerpartner der Generation 50plus geordert haben. Aber wichtiger als der Verkauf war, dass wir die Notwendigkeit der Aktualisierung und Ergänzung der Inhalte aus vielen Gesprächen mit Maklern erkannt hatten.
Wir haben deshalb die Broschüre komplett überarbeitet und um fünf Kapitel ergänzt. So wird das Thema Maklerrenten oder die Übertragung von Fondsbeständen nun ebenfalls umfangreich erörtert. Dementsprechend ist die Broschüre auch umfangreicher geworden. Die Broschüre ist vom Format A5 auf A4 gewachsen und hat jetzt auch 110 Seiten. Das Vorwort hat Rechtsanwalt und Vorstand des AfW-Vermittlerverbandes, Norman Wirth, geschrieben.
Du hast in den sozialen Medien darüber informiert, dass die staatliche Förderung für Beratungen für Unternehmen vereinfacht und erhöht wurde. Kannst Du uns dazu noch etwas sagen?
Das stimmt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Warenausfuhr, kurz BAFA, hat darüber informiert, dass die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen mit Wirkung zum 3. April 2020 modifiziert wurde. Im Kern geht es darum, dass Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, für die Beratung bis zu 4.000 Euro der in Rechnung gestellten Beratungskosten zu 100 Prozent (Vollfinanzierung) erstattet bekommen. Die Betonung liegt auf „in wirtschaftliche Schwierigkeiten durch die Corona-Krise“. Außerdem muss die Beratung durch einen BAFA-registrierten Berater durchgeführt werden. Deshalb sind manche Angebote zur Beratung auch mit Vorsicht zu genießen. Und auch hier gilt: Der Antragsteller sollte sich bewusst sein, dass der Wahrheitsgehalt seiner Anfrage auch im Nachhinein geprüft wird. Entsprechende Informationen haben wir beim „Marktplatz für Maklerbestände“ zusammengestellt.
Christian Wielgus
Vor 4 JahrenEin interessanter und lesenswerter Artikel. Ich kenne Herr Dr. Peter Schmidt persönlich und kann seine Arbeit weiterempfehlen!
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kommentierenChristian Wielgus
Vor 4 JahrenEin interessanter und lesenswerter Artikel. Ich kenne Herr Dr. Peter Schmidt persönlich und kann seine Arbeit weiterempfehlen!