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Berufsunfähigkeit

Mehr Chancen für die Beratung und Absicherung von Kammerberufen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Einheitslösung – schon gar nicht bei einem Produkt, das Kunden ein Leben lang begleitet. Die LV 1871 setzt auf langfristige und qualitative Lösungen: flexibel, zielgruppengerecht und passend zur Karriere sowie individuellen Bedürfnissen.
Team aus Ärzten und Pflegepersonal in moderner Klinik, professionell und freundlich.
© LV 1871
Kammerberufe im Fokus der LV 1871.

Im Jahr 2026 wurde die Golden BU gleich mit zwei Updates deutlich verbessert, um insbesondere auch die Zielgruppe der Kammerberufe zu stärken. Das Ergebnis ist ein bedarfsorientiertes Zielgruppenkonzept, passgenau für die Beratung und Absicherung von Kammerberufen.

Warum Kammerberufe eine besonders attraktive Zielgruppe für die BU-Beratung sind

Eine breite Zielgruppe mit Absicherungslücken: Kammerberufe sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Architekten, beratende Ingenieure, Notare, Patentanwälte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Von ihnen sind ca. 160.000 Rechtsanwälte, etwa 140.000 Architekten und fast 90.000 Steuerberater in Kammern organisiert. Deren Versorgungswerke leisten oft erst bei voller Berufsunfähigkeit. Die Absicherung durch berufsständische Versorgungswerke kann eine vollwertige BU nicht ersetzen.

Hoher Absicherungsbedarf: bei Berufen mit hohem Einkommen, einer Spezialisierung (z.B. Rechtsanwälte) und/oder einer Selbständigkeit (z.B. Ärzte mit eigener Praxis) ist das Risiko existenzieller Einkommensverluste besonders relevant.

Die LV 1871 setzt mit den beiden Updates der Golden BU (zum Jahreswechsel und ab dem 22. April 2026) genau an diesen Bedürfnissen an und überzeugt mit einem passgenauen Zielgruppenkonzept.

Die Leistungen im Überblick:

Für Kammerberufe

  • Die Anrechnung des Versorgungswerks erfolgt erst bei BU-Renten über 60.000 Euro – damit profitieren Kunden von höheren Obergrenzen und einer passgenaueren Absicherung
  • Die Ansprüche aus Versorgungswerken werden in der Nachversicherungs- und Karrieregarantie in der finanziellen Angemessenheitsprüfung nicht angerechnet.
  • Bessere Leistungszugänge: Verzicht auf Umorganisation bei Kammerberufen
  • Stärkung der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie: ohne erneute Risikoprüfung, innerhalb von 12 Monaten, können Kammerberufe die zuletzt versicherte BU-Rente um maximal 50 Prozent erhöhen. Wenn: (1) Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) eines berufsständischen Versorgungswerkes erstmalig überschritten wird (2) Wenn die Ansprüche bei Berufsunfähigkeit eines berufsständischen Versorgungswerkes wegfallen oder reduziert werden.
  • Höhere Obergrenzen für die meisten Kammerberufe möglich: die vereinfachte Risikoprüfung ist zu Vertragsbeginn mit einer BU-Rente von bis zu 2.500 Euro monatlich möglich. Die Obergrenze der Nachversicherungsgarantie beträgt bis zu 4.000 EUR. Im Rahmen der Karrieregarantie kann die BU-Rente infolgedessen auf bis zu 8.000 Euro monatlich erhöht werden.
  • Prämienreduktion bis zu 5 Prozent für ausgewählte Kammerberufe und Studenten dieser Fachrichtungen

Zusätzliche Verbesserungen für alle Kunden, wovon auch besonders Kammerberufe profitieren:

  • Optimierung der Karrieregarantie: Die BU-Rente lässt sich nun noch einfacher an die tatsächliche Einkommensentwicklung anpassen. Ab sofort kann die BU-Rente auch ohne Erreichen der Nachversicherungsobergrenze erreicht werden. Das schafft noch mehr Spielraum und Flexibilität – auch bei kleineren Gehaltsprüngen.
  • Neue einmalige Erhöhungsmöglichkeit für Selbstständige: Zusätzlich besteht für Selbstständige – drei Jahre nach Beginn ihrer Tätigkeit – die Möglichkeit, die BU-Rente im Rahmen der Karrieregarantie, um bis zu 50 Prozent zu erhöhen. Besonders für Gründer und etablierte Selbstständige ein echtes Plus: So kann die BU-Rente bedarfsgerecht nochmal umfangreicher angepasst werden.

Ein weiteres neues Highlight für die Beratung: die einmalige, planbare Nachversicherung im dritten Versicherungsjahr. Innerhalb von 12 Monaten ab Beginn des dritten Versicherungsjahres können Kunden ihren Schutz einmalig um bis zu 500 Euro monatlich erhöhen – bis zu einem Alter von 50 Jahren. Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Das Beste: Für junge Kunden, die bei Vertragsbeginn unter 30 Jahre alt waren, entfällt die Wartezeit. (nicht gleichzeitig mit anderen Nachversicherungen möglich)

Mit der Golden BU erhalten Kunden die Chance, potenzielle Versorgungslücken zu füllen und einen bedarfsgerechten BU-Schutz zu erhalten – die Grundlage für eine qualitative und nachhaltige BU-Beratung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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