Was ist geschehen?
Eine Frau ist mit dem Auto unterwegs und fährt an Laubbläsern vorbei. Die pusten versehentlich einen Schwung Blätter auf die Straße und behindern die Sicht der Autofahrerin, sodass sie gegen ein parkendes Auto fährt. Sie und ihr Ehemann fordern nun von der Stadt Fürth, die die Laubbläser engagiert hat, Schadenersatz in Höhe von rund 4.365 Euro. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Laut Urteil durch die Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth kann aber nicht bewiesen werden, ob wirklich die Laubwolke für das Unfallgeschehen verantwortlich war. Deshalb muss die Stadt nicht zahlen (Aktenzeichen 4 O 6465/15).
Unabhängig davon stellen die Richter aber auch fest, dass die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der durchgeführten Reinigungsarbeiten verletzt wurden: Der Abstand zwischen Laubbläser und Kehrmaschine sei zu groß gewesen und auch an Schildern und Warntafeln habe es gefehlt.
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