Landgericht urteilt

Beitragserhöhungen der DKV in der PKV sind unwirksam

Erneut hat ein Versicherer – dieses Mal die DKV – in einem Prozess um Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Wieder sahen die Richter die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht gegeben.
© dpa/picture alliance
Logos stehen in Köln vor der Zentrale der Versicherung DKV: Beitragserhöhungen des Krankenversicherers hat das Landgericht Frankfurt/Oder nun für unwirksam erklärt.

Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) hat in einem Streit um Beitragserhöhungen in der PKV eine Niederlage erlitten. Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Landgericht Frankfurt an der Oder Prämienerhöhungen für die Jahre 2015 bis 2017 für unwirksam erklärt. Der Grund: Der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen absegnete sei nicht unabhängig gewesen.

Die DKV ist damit ein weiterer Versicherer, der Probleme wegen von Treuhändern abgesegnete Beitragserhöhungen in der PKV hat. Bei der Axa, deren Anpassungen ebenfalls vor Gericht keinen Bestand hatten, steht nun ein höchstrichterliches Urteil hierzu an.

Zurück zur DKV.

Die Richter des Landgerichts sahen den Gutachter nicht als unabhängig an, weil er mehr als 30 Prozent seiner Einkünfte von der DKV bezog. Über mehrere Jahre zahlte ihm der Versicherer laut Handelsblatt-Bericht über 150.000 Euro pro Jahr als Vergütung aus.

Was sagt der Versicherer?

Gegenüber dem Handelsblatt sagte ein Sprecher, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, man werde außerdem Berufung einlegen. Die DKV bezweifelt unter anderem, ob das Landgericht Frankfurt als Zivilgericht überhaupt über die Unabhängigkeit der Treuhänder urteilen darf, wenn die Bafin für die Prüfung dessen eigentlich zuständig ist.

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