Drohende Pflegelücke

Vorsicht beim Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung

Bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der gesetzlichen, sollten Verbraucher ihre Pflegeversicherung nicht kündigen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg. Denn sie können aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erst nach zweijähriger Wartezeit Leistungen erwarten.
© dpa/picture alliance
Das Bundessozialgericht machte in einem Urteil deutlich, dass nur bei einer eigenen Versicherungspflicht des Klägers in der GKV die vorherige Pflegeversicherung einer PKV angerechnet wird.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts warnt die Verbraucherzentrale Hamburg davor, bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche, die Pflegeversicherung vorzeitig zu kündigen (Aktenzeichen B 3 P 5/16 R). Damit würden sie eventuell eine zweijährige Lücke riskieren. Denn Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werde erst gezahlt, wenn eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren bestanden hat.

Der Rat der Verbraucherschützer lautet daher, die Pflegeversicherung weiterhin zu zahlen. Der Beitrag belaufe sich in den meisten Fällen auf weit weniger als 2.700 Euro. „Andernfalls kann es teuer werden. Wenn ausgerechnet in der zweijährigen Übergangszeit Pflege notwendig wird, müssen die Betroffenen dafür selbst aufkommen. Beim höchsten Pflegegrad 5 wäre das für die Dauer von zwei Jahren immerhin eine Summe von 50.000 Euro“, erklärt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Pflegeversicherung in der PKV wird nicht so ohne Weiteres in der GKV angerechnet

Im entschiedenen Fall war ein in der privaten Krankenversicherung versicherter Mann in die gesetzliche Familienversicherung seiner Frau gewechselt. Er nahm an, dass die Vorversicherung in der privaten Krankenversicherung auch auf die gesetzliche Pflegeversicherung angerechnet würde. Dem ist jedoch nicht so. Das Bundessozialgericht machte deutlich, dass nur bei einer eigenen Versicherungspflicht des Klägers die vorherige Versicherung angerechnet würde. Jedoch gelte das nicht in dem vorliegenden Fall, da er in die Familienversicherung seiner Frau gewechselt sei.

„Fallstricke wie diesen gibt es zuhauf im Krankenversicherungssystem“, so Kranich. „Es verstößt gegen jedes Gebot von Transparenz und Fairness, die Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedarf so kompliziert auszugestalten, dass selbst Krankenkassen, Rechtsanwälte und Patientenberater diese Feinheiten nur schwerlich oder manchmal auch gar nicht kennen und verstehen.“

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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