„Vervierfachung der Provisionen in 20 Jahren“

Bund der Versicherten bekräftigt Forderung nach Provisionsdeckel

Der Bund der Versicherten (BdV) hat seine Forderung bekräftigt, die Provisionen in der Lebensversicherung auf 1,5 Prozent der Beitragssumme zu begrenzen. „Die Höhe der Provision hat sich in den letzten 20 Jahren etwa vervierfacht – und das inflationsbereinigt“, teilten die Verbraucherschützer auf Basis einer „aktuariellen Modellierung“ mit. Die Kritik des Versicherungsverbands GDV an der Berechnung kam prompt.
© Bund der Versicherten
Axel Kleinlein ist Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV).

In den vergangenen 20 Jahren habe sich die Höhe der Provisionen in der Lebensversicherung vervierfacht. Das berichtet der Bund der Versicherten (BdV) in einer Stellungnahme und bezieht sich dabei auf „aktuariellen Modellierungen zu Provisionshöhen im Verlauf der letzten 20 Jahre“.

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In der Stellungnahme, die der BdV dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und dem Bundesfinanzministerium übermittelt hat, stellen die Verbraucherschützer laut eigenen Angaben dar, welche Provision für die Vermittlung einer privaten Rente von garantiert 1.000 Euro monatlich gewährt wurde – und zwar auf Basis der Abschlussjahre 1998, 2008 und 2018.

Demnach hat sich die Provision bei einem langlaufenden Vertrag von 45 Jahren seit 1998 etwa vervierfacht. Bei einem Vertrag von 25 Jahren Anspardauer habe sich diese seit 1998 fast verdreifacht.

Wie hat der BdV gerechnet?

Die Provision in der Modellierung wird laut BdV „wie in der Praxis üblich“ stets als Gegenwert von vier Prozent der Beitragssumme angenommen.

Um die Beitragssumme zu erhalten, wurde zunächst ermittelt, welcher jährlich gleichbleibende Beitrag vom Sparer gezahlt werden muss, um eine garantierte Rente von 1.000 Euro zu erzielen. Die erforderlichen Beitragshöhen wurden dann mit der Vertragsdauer multipliziert, um so die Beitragssumme zu erhalten.

Beispiel: Ein 42-jähriger Mann zahlt seit 1998 jedes Jahr 4.317 Euro in seinen Vertrag ein, um nach einer Laufzeit von 25 Jahren, also zum Rentenbeginn mit 67 Jahren, eine garantierte Monatsrente von 1.000 Euro zu erhalten. Die Summe der eingezahlten Beiträge beträgt somit 107.925 Euro. Wird davon eine Provision in Höhe von 4 Prozent abgezogen, ergeben sich 4.317 Euro.

Zum Vergleich: Ein Mann der 2018 unter gleich lautenden Bedingungen einen Sparvertrag abschließt, erwarten demnach eine Provisionshöhe von 13.589 Euro, gemessen an einer Beitragssumme von 339.725 Euro. Was rechnerisch gesehen etwa das Dreifache von 4.317 Euro entspricht.

Auslöser sei hier, so der BdV, dass sowohl der (sinkende) Garantiezins (Rechnungszins) wie auch die Sterbetafeln stetig zu einer Verteuerung der Rente geführt hätten. Bei Männern hätten sich entsprechend die Provisionen in den letzten zwanzig Jahren etwas stärker erhöht, als bei Frauen.

„Noch nie gab es derart hohe Provisionen wie heute, gemessen an der Höhe der garantierten Altersvorsorge“, so das Fazit von Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Dass die Provisionen in den vergangenen zwanzig Jahre „exorbitant angestiegen“ seien, ist Kleinlein zufolge „hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die für eine Rente von 1.000 Euro notwendigen Prämien deutlich gestiegen sind“.

Auf die Niedrigzinsphase geht der BdV dabei nicht ein, wie Sie auf der kommenden Seite nachlesen können.

Die Niedrigzinsphase bleibt unerwähnt – und ist doch allgegenwärtig

Dass die Sparer in Zeiten niedriger Zinsen naturgemäß eine erheblich höhere Eigenleistung aufbringen müssen, um das gleiche Sparziel zu erreichen, erwähnt die Studie hingegen nicht. Zumindest nicht direkt. Es wird lediglich erwähnt, dass für die  Berechnungen, der jeweils maximale zulässige Rechnungszins angesetzt wurde.

An dieser Stelle deuten die Studienmacher dann aber doch noch den Zusammenhang zwischen den Niedrigzinsen an den Kapitalmärkten (ergo sinkender Garantiezins) und höheren Sparraten an, an die wiederum die absoluten Provisionshöhen gekoppelt sind: „Für 2018 wurden durchgehend 0,9 Prozent angesetzt, auch wenn zunehmend bei den Verträgen der sogenannten ’neuen Klassik‘ noch niedrigere Rechnungszinsen zum Ansatz kommen. Würde diese herangezogen werden, würden die Provisionshöhen noch massiver ausfallen.“

Dass die Vermittler nichts für die Niedrig- beziehungsweise Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank können, kommt in diesen Ausführungen indes nicht zum Ausdruck.

Sei es drum. Der BdV nimmt seine Berechnungen nun zum Anlass, um seine Forderung nach einem Provisionsdeckel von 1,5 Prozent der Beitragssumme zu untermauern. „Mit einem Provisionssatz von 1,5 Prozent wären in 2018 die Provisionen noch immer höher, als die Provisionen des Jahres 1998 mit dem damaligen Provisionssatz von 4 Prozent“, sagt Kleinlein.

„1,5 Prozent die Spitze des Erträglichen“

„Was vor 20 Jahren auskömmlich war, muss auch heute reichen. Deshalb sind 1,5 Prozent die Spitze des Erträglichen“, betont der BdV-Chef. „Alles darüber ist unredlich.“ Das Problem sei aber „nicht die Gier der Vermittler“, so Kleinlein weiter, sondern die „miese Qualität der Tarife“. So seien die Tarife nicht nur immer teurer geworden, die Produkte seien auch „immer schlechter“ geworden.

Willis-Towers-Watson-Studie meldet Rückgang der Provisionen

Anders als der BdV hat sich eine jüngst veröffentlichte Studie des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson, die gemeinsam mit Professoren der Fachhochschule Dortmund verfasst wurde, die Entwicklung der prozentualen Provisionssätze seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes am 1. August 2014 angeschaut.

Darin lautet das zentrale Ergebnis, dass die Provisionen im Zuge des LVRG um 0,15 bis zu 0,7 Prozentpunkte gesunken seien. Damit habe das Lebensversicherungsreformgesetz, das Druck auf die Abschlusskosten ausüben sollte, seine Wirkung entfaltet. „Dieser Druck ist den Provisionsvereinbarungen der Vermittler und Makler spürbar angekommen“, so das Fazit von Matthias Beenken, einem der beteiligten Professoren.

Die Reaktion des GDV zu diesem Thema erfahren Sie auf der folgenden Seite.

Und was sagt der Versicherungsverband GDV zu dem Ganzen? 

„Die Aussagen des BdV sind irreführend und halten einer sachlichen Überprüfung nicht stand. Nachweislich sind die vom Kunden zu tragenden Abschlusskosten seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes deutlich gesunken und nicht etwa gestiegen“, heißt es in einer Stellungnahme zum Thema.

Wer heute eine Lebensversicherung abschließe, zahle nach aktuellen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums 22 Prozent weniger für den Abschluss als noch vor vier Jahren. Die an Vermittler gezahlten Abschlussprovisionen seien um fast 13 Prozent gesunken. Der BdV nehme diese Fakten aber nicht zur Kenntnis, sondern argumentiere mit einer eigenen Modellrechnung und fiktiven Provisionshöhen.

„Es ist unsinnig, Provisionen ins Verhältnis zu Garantien zu setzen, wie es der BdV tut“, heißt es weiter. „Denn die Garantien müssen angesichts des Zinsverfalls und der steigenden Lebenserwartung bei einem heute abgeschlossenen Vertrag niedriger sein als vor 20 Jahren. Entscheidend für den Kunden sind die Gesamtleistungen inklusive der Überschüsse.“

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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