Standard Life: Übertragung von Beständen nach Irland

„Keine nachteiligen Folgen für die Sicherheit der Leistungen“

Viele britische Finanzdienstleister verlagern aufgrund des anstehenden Brexits ihr Europageschäft in die EU, etwa nach Irland. Welche Auswirkungen dies auf die Sicherheit der Bestände bei Insolvenz des Anbieters hat, wird diskutiert. Pfefferminzia klärt auf.
© dpa/picture alliance
Lastenkräne an Royal Victoria Dock, dem größten von drei Hafenbecken im Londoner Eastend: Aufgrund des anstehenden Brexits verlagern viele britische Unternehmen ihr Europageschäft in die EU.

Verbraucherzentralen tun viel Gutes, werden von Vertriebsexperten und Verbänden der unabhängigen Vermittler aber auch oftmals für allzu einfache, reißerische und stellenweise sogar gefährliche Tipps gerügt. Aktuelles Beispiel: In einer Pressemitteilung von Ende Oktober 2018 empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg den Kunden von Standard Life, eine Beitragsfreistellung oder gar Kündigung ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge zu prüfen.

Grund: Das britische Unternehmen mit Hauptsitz in Edinburgh überträgt aufgrund des anstehenden Brexits rechtzeitig die Bestände seiner deutschen und österreichischen Kunden auf eine neue Tochtergesellschaft nach Irland – genauer gesagt von der Standard Life Assurance Limited auf die neu gegründete Standard Life International DAC.

Die Verbraucherschützer unterstellen nun, bei einer möglichen Insolvenz des 150 Jahre alten Unternehmens seien die Kundengelder, die dann nicht mehr unter die britische Einlagensicherung mit dem staatlichen Entschädigungsfonds Financial Services Compensations Scheme (FSCS) fallen, nicht mehr ausreichend geschützt. Eine (kostenpflichtige) Beratung bei der Verbraucherzentrale werde daher empfohlen. Bereits eine einfache Recherche auf der Website der Standard Life offenbart indes, dass diese Behauptung der Verbraucherzentrale nicht richtig sein kann.

Transparente Informationspolitik

„Wir haben transparent und verständlich das Procedere der Übertragung dargestellt und unsere Kunden bereits schriftlich ausführlich über die anstehenden Änderungen informiert“, sagt Christian Nuschele, Leiter Maklervertrieb für Deutschland der Standard Life. Sowohl das komplette 145-seitige Gutachten, als auch eine achtseitige Zusammenfassung hat Standard Life ebenso wie den Übertragungsplan nebst Antworten auf die wichtigsten Fragen aus Kundensicht veröffentlicht.

Was Makler und ihre Kunden dazu wissen sollten, hat Pfefferminzia bereits Anfang September in einem Interview mit Rechtsanwalt Daniel Wilm, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Müller, aufbereitet. Die Bestandsübertragung folgt einem rechtlichen Prozedere, das als Part-VII-Übertragung (Übertragung gemäß Part VII des britischen Financial Services and Markets Act 2000) bezeichnet wird. „Die Besonderheit dabei ist, dass nicht jeder Versicherungsnehmer individuell der Übertragung zustimmen muss. Die Bestandsübertragung wird vielmehr durch die zuständigen Aufsichtsbehörden und das zuständige Gericht geprüft und überwacht. Nur diese müssen der Übertragung zustimmen“, erläutert Wilm. Demnach genehmigen sowohl die britische Aufsichtsbehörde, als auch die Bafin die Transaktion.

Das gerichtliche Verfahren hat am 25. September 2018 begonnen. „Dieses Verfahren umfasst die Genehmigung durch ein unabhängiges Gericht in Großbritannien. Es entscheidet unter Einbeziehung aller Aufsichtsbehörden wie der Bafin in Deutschland“, erläutert Vertriebsleiter Nuschele. Die Interessen und die Sicherheit der Kunden im Prozess der Übertragung werden dabei großgeschrieben. Die beteiligten Institutionen prüfen dabei vor der Zustimmung ausführlich, ob die Belange der Versicherungsnehmer hinreichend gewahrt und die Rechte der Versicherungsnehmer ausreichend geschützt sind.

Gutachten: Keine Einschränkungen für Kundenrechte

Demnach sind die Kundengelder auch weiterhin absichert. Denn auch in Irland besteht ein Insolvenzschutz nach EU-Vorgaben: „Unsere Kunden werden durch aufsichtsrechtliche Vorschriften zum Insolvenzschutz auch nach der Übertragung des Geschäfts auf die Standard Life International DAC geschützt. Diese Vorschriften beruhen auf einer EU-Richtlinie, die insoweit mit den in Deutschland geltenden Vorschriften vergleichbar sind“, so Nuschele.

Demnach werden die Ansprüche der Kunden aus Lebensversicherungen durch ein sogenanntes Sicherungsvermögen geschützt. Sicherungsvermögen sind Kapitalanlagen, die der Versicherer getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwahren muss.  Für den Fall, dass Standard Life International DAC wider Erwarten insolvent werden sollte, stehen diese Kapitalanlagen vorrangig für die Kunden zur Verfügung. Das bedeutet: Die Kunden werden bei Geschäftsausfall zuerst aus diesem Sicherungsvermögen bedient (abgesehen von den Kosten für das Insolvenzverfahren). Der unabhängige Gutachter Tim Roff, FIA, Partner der WP-Gesellschaft Grant Thornton UK LLP, kommt daher in seinem Bericht zum Ergebnis, dass mit der Übertragung „keine erheblichen nachteiligen Folgen für die Sicherheit der Leistungen oder die zukünftigen Leistungserwartungen“ zu erwarten sind.

Was ändert sich für Kunden?

Die garantierten Leistungen aus den Verträgen bleiben nach der Übertragung auf Standard Life International DAC vollumfänglich erhalten, ebenso wie die vertraglichen Rechte der Kunden. Die Verträge unterliegen weiterhin deutschem Vertrags- und Steuerrecht, auch die Rechtsaufsicht der Bafin bleibt bestehen. „Standard Life International übernimmt alle Rechte und Pflichten von der Standard Life Assurance, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. In der täglichen Verwaltung Ihres Versicherungsvertrags gibt es für Kunden keinen Unterschied“, so Nuschele. Die Versicherungsnummer, Zahlungen und Ansprüche aus dem Vertrag, Versicherungsbeiträge und -kosten sowie die Art und Weise, wie der Vertrag verwaltet wird, ändern sich nicht.

Mehrere Branchenmedien wie „Bank intern“ und der „versicherungs-tip“ haben den Vorgang bereits aufgegriffen und die Behauptungen der Verbraucherzentrale entsprechend kommentiert. Standard Life verweist auf die umfangreichen bereits veröffentlichten Informationen und steht für Vertriebspartner zudem für Rückfragen zum Sachverhalt jederzeit zur Verfügung.

Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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