25 Prozent mehr Beschwerden

Wohngebäudeversicherung zieht Ärger auf sich

Der Ombudsmann für Versicherungen hatte im vergangenen Jahr etwas weniger zu tun als noch im Vorjahr: Rund 5 Prozent weniger Beschwerden trudelten bei der Schlichtungsstelle in Berlin ein. Insgesamt wurden 14.147 zulässige Beschwerden bearbeitet, wie der nun vorgelegte Bericht des Vereins zeigt. Vor allem in der Lebensversicherung entspannte sich die Lage – in der Wohngebäudeversicherung passierte jedoch das Gegenteil.
© dpa/picture alliance
Der ehemalige Versicherungsombudsmann Günter Hirsch präsentierte noch den Jahresbericht 2018.

Im Berichtsjahr 2018 haben 14.147 zulässige Beschwerden den Versicherungsombudsmann erreicht. Gegenüber dem Jahr 2017 bedeute dies eine Verringerung um 5,1 Prozent, wie die Schlichtungsstelle mitteilte.

In der Sparte der Lebensversicherungen betrug der Rückgang bei den Beschwerden, die an den Versicherungsombudsmann herangetragen wurden, sogar fast 20 Prozent. In der Rechtsschutzversicherung gab es zwar ebenfalls einen Rückgang (minus 6 Prozent). Allerdings führt die Sparte die Beschwerdestatistik mit insgesamt 3.773 Beschwerden nach wie vor an (siehe Tabelle).

Als Sorgenkind erweist sich auch in diesem Jahr die Gebäudeversicherung. Hierzu erreichten den Ombudsmann im Berichtsjahr 1.456 zulässige Beschwerden (Vorjahr: 1.167). Das entspricht einem Anstieg von 24,8 Prozent. Entsprechend stieg der Anteil der Gebäudeversicherung am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden von 7,8 auf 10,3 Prozent.

Kfz-Kasko- und -Haftpflichtversicherung weisen demnach einen Beschwerdezuwachs von 6,2 Prozent beziehungsweise 7,1 Prozent auf (siehe Tabelle).

Der bisherige Ombudsmann Günter Hirsch übergab seine Geschäfte zum 1. April 2019 in die Hände seines Nachfolgers Wilhelm Schluckebier. Allerdings präsentierte Hirsch die Zahlen des vergangenen Jahres noch selbst.

„Die Arbeit des Versicherungsombudsmanns wurde zur Erfolgsgeschichte“, lobte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, im Grußwort des Jahresberichts.

„Entscheidend für Verbraucher ist ein schnelles Ergebnis in der Schlichtung“, betonte Müller. Ein Verfahren der zulässigen Beschwerden dauerte durchschnittlich 2,6 Monate, damit wurde der Durchschnitt noch einmal gesenkt, und liegt unter der gesetzlichen Vorgabe von 90 Tagen.

Quelle: Versicherungsombudsmann – Jahresbericht 2018

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