Norman Wirth ist geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbandes AfW. © Wirth Rechtsanwälte
  • Von Lorenz Klein
  • 23.05.2019 um 11:55
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Insgesamt 103 „zulässige Beschwerden“ gegen Vermittler weist die aktuelle Statistik des Versicherungsombudsmann für 2018 auf. Norman Wirth, Vorstand des Vermittlerverbandes AfW, sieht sich damit in seiner Ansicht bestätigt, wonach es „völlig absurd“ sei, den Vermittlern pauschal eine schlechte Beratungsqualität zu unterstellen, wie es insbesondere die Befürworter eines Provisiondeckels täten.

In der am Donnerstag vorgestellten Statistik des Ombudsmann für Versicherungen zum Jahr 2018 finden sich 103 „zulässige Beschwerden“ gegen Versicherungsvermittler. „Ein weiterer Rückgang im Vergleich zum Vorjahr“, wie der Vermittlerverband AfW in einer Mitteilung kommentiert. Knapp die Hälfte der zulässigen Beschwerden – 43,7 Prozent, also 45 Beschwerden – betrafen demnach die Sparte Leben.

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Der AfW zeigte sich hocherfreut über die Statistik des Ombudsmanns und verknüpfte diese mit der Diskussion über die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung. „Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, wie völlig absurd es ist, den Vermittlern pauschal eine schlechte Beratungsqualität zu unterstellen und damit auch noch ein Gesetz begründen zu wollen, was massiv in Grundrechtspositionen vor allem von mittelständischen Gewerbetreibenden eingreift“, sagte AfW-Vorstand Norman Wirth.   

Eindrucksvoller werde es noch, wenn man beachte, was „zulässig“ bedeute, heißt es beim AfW. „Das heißt ausschließlich, dass sich die Schlichtungsstelle überhaupt inhaltlich mit der Beschwerde befasst hat. Darüber, ob die Beschwerde auch ,begründet‘ ist – also letztlich festgestellt wurde, dass durch den betroffenen Vermittler etwas falsch gemacht wurde –, sagt die Zahl noch nichts aus“, betonte der Verband.

„Zahlen, die die Branche stolz vor sich hertragen kann“

Und weiter: Lediglich 31,4 Prozent (also 32 Beschwerden) der zulässigen Vermittlerbeschwerden gingen 2018 zugunsten der Beschwerdeführer aus. Das heißt laut AfW wiederum, dass lediglich 32 Beschwerden gegen Vermittler tatsächlich auch begründet waren. Überträgt man auch hierauf wiederum die 43,7 Prozent aus der Sparte Leben, stelle sich heraus, dass circa 14 berechtige Beschwerden gegen Vermittler im Bereich Lebensversicherung 2018 beim Ombudsmann festgestellt worden seien. 

„Ob überhaupt auch nur eine einzige begründete Beschwerde gegen Versicherungsmakler dabei war, lässt die Statistik leider wieder einmal offen“, kommentiert der Verband – und rechnet vor: In Deutschland sind circa 200.000 Versicherungsvermittler registriert. Es gab also je Versicherungsvermittler 0,00016 Beschwerden in 2018, im Bereich der Sparte Leben nur 0,00007 Beschwerden.

„4.700.000 vermittelte Versicherungsverträge und dabei nur 14 berechtigte Beschwerden zur Vermittlung – das sind Zahlen, die die Branche stolz vor sich hertragen kann“, so das Fazit von AfW-Vorstand Wirth. „Besser geht es nicht und es wird Zeit, dass die Politik hier Anerkennung ausspricht, statt abwegige Negativunterstellung zur Gesetzesbegründung heranzuziehen.“

 

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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