Dass zwei Drittel der Deutschen über keine Absicherung ihrer Arbeitskraft verfügen, findet Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Geschäftsführung des Versicherungsverbands GDV, angesichts des Risikos nicht nachvollziehbar. Zwar müssten Verbraucher keine Versicherungsmathematiker sein, „etwas Verständnis über Chancen und Risiken sollten aber auch sie besitzen“, schreibt der GDV-Manager in einer Kolumne. „Mit dem Zahlengefühl der Deutschen steht es jedoch nicht zum Besten“, so sein säuerliches Fazit. So würden sehr seltene Ereignisse oft über-, relativ häufige dagegen unterschätzt.
Selbstkritische Töne lassen sich in der Kolumne nicht vernehmen – trotz des schon lange in der Öffentlichkeit kritisierten Umstands, dass ein adäquater Schutz vor Berufsunfähigkeit für viele Berufsgruppen kaum noch zu bezahlen ist. Auch für Leute mit Vorerkrankungen ist ein BU-Schutz oft nur mit Leistungsausschlüssen, Beitragszuschlägen oder gar nicht zu bekommen.
Einige Arbeitnehmer seien in ihrem Job stärker gefährdet als andere – und das müssten die Unternehmen auch in ihren Prämien berücksichtigen, argumentiert der GDV-Manager. Der Markt biete aber eine große Vielfalt an Produkten zur Absicherung der Arbeitskraft: „So kann jeder Verbraucher das geeignete finden – passend zu seinen individuellen Bedürfnissen“, schreibt von Fürstenwerth. „Und – ja – auch passend zu seinen finanziellen Möglichkeiten.“
Sind BU-Ausweichprodukte bedarfsgerecht?
In der Tat sind Ausweichprodukte zur BU-Versicherung wie Grundfähigkeitspolicen, Dread Disease oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen auch in der Vermittlerpraxis angekommen. 75 Prozent haben ihren Kunden schon mal eine Grundfähigkeitsversicherung verkauft, 70 Prozent eine Dread-Disease-Police, zeigt eine Umfrage des Analysehauses Franke und Bornberg. Auf Platz 3 landet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit 55 Prozent. Ob diese Produkte aber tatsächlich für die Arbeitskraftabsicherung geeignet sind, darüber ist aktuell eine Diskussion unter Vermittlern entbrannt.
Parallel dazu häufen sich Vorschläge aus der Maklerschaft, wie man die BU-Versicherung zugänglicher machen könnte. Makler Matthias Helberg etwa setzt sich seit 2013 dafür ein, dass es eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen, dafür mit zehn Jahren Wartezeit, gibt (außer wenn die BU durch einen Unfall verursacht wird). Philip Wenzel, ebenfalls Makler, hat in einer Kolumne für Pfefferminzia zuletzt eine andere Variante ins Spiel gebracht: „Mir persönlich gefiele es besser, wenn man versuchte, einzelne Faktoren, die zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen, durch regelmäßige Überprüfung wegfallen zu lassen.“
Auf Zuschläge verzichten
Beispielsweise sei es eher selten so, dass Übergewicht sicher zu einer BU führe. Aber der Versicherer gehe davon aus, dass sich das Übergewicht veschlimmern wird. und erhebt deswegen einen Zuschlag. „Wieso nicht von vornherein auf den Zuschlag verzichten, wenn der Versicherte einmal im Jahr nachweist, dass er das Gewicht gehalten oder verringert hat“, fragt Wenzel.
Diese Vorschläge sind aktuell zwar noch Zukunftsmusik. Untätig sind die Versicherer in Sachen Arbeitskraftabsicherung aber nicht. Beispiel Zurich: Der Versicherer hat am 1. August den neuen Berufsunfähigkeits-Schutzbrief auf den Markt gebracht. Das Besondere: Das Produkt kommt ohne die gängige Berufsgruppeneinteilung aus. Stattdessen gibt es ein sogenanntes Scoring-Modell.
Dieses orientiert sich bei Antragstellung weniger an der Berufsbezeichnung, sondern mehr an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit im Alltag. Nach einer Grundeinstufung werden die Kriterien Tätigkeitsstatus, Anteil der Bürotätigkeit, Berufs-/Bildungsabschluss, Personalverantwortung und Rauchgewohnheiten abgefragt. Jedes dieser Merkmale ist weiter unterteilt, so wird etwa im Bereich Personalverantwortung weiter unterschieden nach der Zahl der geführten Mitarbeiter. Der Kunde beantwortet die Fragen und sammelt so Scoring-Punkte. Diese führen bei Erreichen verschiedener Grenzen zu einer Verbesserung der Einstufung – die Prämie sinkt.
„Ein gelernter Industriemechaniker kann beispielsweise in Abhängigkeit vom Grad und der Zahl von Weiterbildungsmaßnahmen im Laufe seines Lebens unterschiedliche Tätigkeiten ausüben“, sagt Jacques Wasserfall, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland. „Der Zurich Berufsunfähigkeits-Schutzbrief berücksichtigt die tatsächliche Tätigkeit und den gegebenenfalls unterschiedlichen Anteil an körperlicher Tätigkeit. Das wirkt sich dann auch im Versicherungsbeitrag aus.“
Teilzeitfalle aufgehoben
Auch der Hamburger Versicherer Condor hat sich etwas Neues überlegt und im Juli eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Teilzeitklausel auf den Markt gebracht. „Derzeit gibt es 15 Millionen Teilzeitkräfte in Deutschland, und diese werden bei einer Berufsunfähigkeit alle benachteiligt – selbst wenn sie sich über eine BU-Versicherung abgesichert haben“, erklärt Produktmanager Christian Dulitz. Warum? Bei der Prüfung, ob jemand bedingungsgemäß zu 50 Prozent berufsunfähig ist, wird oft die Arbeitszeit als maßgeblicher Faktor angesetzt.
Arbeitet jemand regulär acht Stunden, kann er als berufsunfähig gelten, wenn er maximal vier Stunden am Tag ableisten kann. „Teilzeitkräfte arbeiten aber weniger Stunden am Tag, zum Beispiel halbtags vier Stunden“, sagt Dulitz. „Kann diese Teilzeitkraft dann aus gesundheitlichen Gründen nur noch drei Stunden lang arbeiten, ist sie nur zu 25 Prozent und nicht zu 50 Prozent berufsunfähig – die Vollzeitkraft hingegen schon“, so der Produktmanager weiter.
Besseres Angebot für Handwerker
Die Condor hat dieses Problem so gelöst, dass sie die Berufsunfähigkeit anhand der höchsten Arbeitszeit beurteilt, die während der BU-Vertragsdauer vorgelegen hat. „Hat eine Mitarbeiterin beispielsweise mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit eine BU-Versicherung abgeschlossen und ihre Arbeitszeit danach auf 20 Stunden reduziert, prüfen wir die Berufsunfähigkeit anhand der 40 Stunden“, sagt Dulitz. Diese Klausel ist bereits im Zahlbeitrag eingepreist.
Auch die Württembergische hat eine solche Teilzeitklausel in ihre überarbeitete BU-Versicherung aufgenommen. Allerdings mit der Einschränkung, dass sie die Vollzeitstunden nur in den ersten zwölf Monaten nach dem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit für die Leistungsprüfung zugrunde legt. Neu in der Police ist auch eine Option, die die BU-Versicherung für Handwerker & Co. attraktiver machen soll. Der Unfallbaustein soll für Beschäftigte ein günstiger Basisschutz sein. Wird ein Kunde wegen eines Unfalls berufsunfähig, erhält er die doppelte vereinbarte BU-Rente ausgezahlt. Der Eintritt der BU muss dabei zu mehr als 50 Prozent auf die Folgen des Unfalls zurückzuführen sein.
Die Canada Life hat derweil vereinfachte Leistungsansprüche in ihren BU-Tarif integriert: Versicherte können künftig bei schweren Krebserkrankungen bis zu 15 Monate lang eine BU-Rente erhalten. Die Rentenzahlung bis zu zwei Jahren erhält, wer eine außergewöhnliche Gehbehinderung nachweist, dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder unter starken Einschränkungen der Hör- oder Sehfähigkeit leidet.
Es tut sich was bei Grundfähigkeitsversicherungen
Und auch bei den Ausweichprodukten zur BU arbeiten die Versicherer an Neuerungen. So hat die Stuttgarter den GrundSchutz+ entwickelt. Er sichert 15 grundlegende Fähigkeiten sowie Demenz und Pflegebedürftigkeit ab. Mit den Zusatzpaketen fit, mobil und smart können Kunden ihren Schutz erweitern. Im mobilen Zusatzpaket ist etwa die Fähigkeit abgesichert, ein Smartphone zu halten und eine Nachricht von mindestens 50 Zeichen zu schreiben. Das soll gerade der mobilen Generation entgegenkommen.
Die im Februar gestartete Grundfähigkeitsversicherung ExistenzPlan der Bayerischen lässt sich mit zwei Tarifen und drei optionalen Bausteinen ebenfalls auf den persönlichen Bedarf zuschneiden. So umfasst der Tarif „ExistenzPlan aktiv“ 17 Grundfähigkeiten, „ExistenzPlan kreativ“ leistet zusätzlich auch bei dem Verlust der Grundfähigkeiten „Schreiben“, „Tastatur benutzen“ und „Intellekt“. Hinzu kommen die Bausteine „Mobilität“, „Infektion“ und „Psyche“. Letzterer greift etwa, falls der Versicherte an schweren Depressionen oder Schizophrenie erkrankt.
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