Der Kampf um den sogenannten Pflege-Soli geht in eine weitere Runde. Der Lobbyverband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, dass ein solcher Finanzausgleich rechtlich nicht zulässig wäre und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) auch nicht helfen würde.
Hintergrund ist der Plan der Bundesregierung, dass sich die private Pflegeversicherung finanziell an der SPV beteiligen soll. Wie das Medienhaus G+G schreibt, verweist das Bundesarbeitsministerium auf die unterschiedlich verteilten Risiken. Demnach betrug die Quote der Pflegebedürftigen 2024 in der SPV 8,1 Prozent und in der privaten 4,5 Prozent. Über den Ausgleich hofft das Ministerium auf 2 Milliarden Euro im Jahr für die SPV.
Nun also der Konter des PKV-Verbands. Er zitiert den Rechtswissenschaftler Hanno Kube von der Universität Heidelberg. Der kommt im Rahmen einer Studie zu dem Schluss, dass der Finanzausgleich einer verfassungswidrigen Sonderabgabe der Privatversicherten entspricht. Ohne tragfähige Rechtfertigung.
Denn die kann Kube offenbar nicht erkennen. So schreibt er wörtlich: „Bei rund 58,3 Millionen SPV-Mitgliedern entsprächen 2 Milliarden Euro ungefähr einer durchschnittlichen monatlichen Beitragsreduktion von 2,86 Euro; davon entfiele die Hälfte auf den Arbeitgeber. Übrig bliebe für ein Mitglied der SPV eine Entlastung von 1,43 Euro monatlich. Würde darüber hinaus noch der Anteil der Beihilfe berücksichtigt, läge die monatliche Beitragsentlastung nur noch bei 70 Euro-Cent.“
Außerdem rechnet Kube damit, dass die Zahl der privatversicherten Pflegebedürftigen aus demografischen Gründen (Stichwort: Babyboomer) demnächst schneller steigt als in der SPV. In der Privaten machen die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1977 einen Anteil von knapp 55 Prozent am Gesamtbestand aus. In der SPV sind es knapp 45 Prozent. Würde man also Risiken ausgleichen wollen, könnte das Geld im Extremfall bald von der sozialen in Richtung der privaten Pflegeversicherung fließen.
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