Geförderte Altersvorsorge

Bafin-Aufseherin über Provisionen und Stornohaftungszeitraum

Wie passt die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der üblichen Abschlussprovision im Vertrieb zusammen? Die Chef-Aufseherin der Bafin, Julia Wiens, umreißt das neu entstandene Spannungsfeld im Markt und erklärt, was sie von Lebensversicherern erwartet.
Versicherungsaufseherin der Bafin, Julia Wiens: Einmalprovisionen in Hinblick auf Höhe und Stornohaftungszeitraum „ausreichend vorsichtig festlegen“
© Bafin / Matthias Sandmann
Versicherungsaufseherin der Bafin, Julia Wiens: Einmalprovisionen in Hinblick auf Höhe und Stornohaftungszeitraum „ausreichend vorsichtig festlegen“

Die Versicherungsaufseherin der Bafin, Julia Wiens, sieht Liquiditäts- und Ertragsrisiken für Lebensversicherer, wenn Kunden ihre staatlich geförderte Altersvorsorge künftig leichter wechseln können. Insbesondere durch den „intensiveren Wettbewerb“. Das sagt sie im Rahmen eines Kurzinterviews, das die Bafin veröffentlichte. Mit dem Wettbewerb spielt sie zweifellos auf die neue Konkurrenz durch das Altersvorsorgedepot mit seinen niedrigen Gebühren an.

Wenn Bestandskunden ihr Geld auf einen Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen, könne das zu hohen Mittelabflüssen und damit hohem Liquiditätsbedarf führen. Solche Geldflüsse seien eine Aufgabe fürs Risikomanagement, so Wiens weiter: „Darin müssen die Versicherer Stornorisiken angemessen berücksichtigen.“

Sie geht auch darauf ein, wie die Altersvorsorgereform den Vertrieb von Lebensversicherern beeinflusst. Zunächst bemerkt sie – das ist nicht neu –, dass zwischen bisher üblicher Einmalprovision und den über die Sparphase zu verteilenden Provisionen geförderter Produkte ein Spannungsfeld entsteht. „Vermittler wollen für ihren Aufwand bei Vertragsabschluss am besten direkt nach Vertragsabschluss vollständig vergütet werden. Versicherer müssen dagegen das Stornorisiko berücksichtigen, was für laufende Provisionszahlungen spricht“, beschreibt sie das Feld.

Und dann schildert sie einen Knackpunkt: Versicherer zahlen Einmalprovision und schlagen sie auf die Prämien über die gesamte Sparzeit drauf. Kündigt dann der Kunde vorzeitig, hat der Versicherer bis dahin die Einmalprovision noch nicht wieder reingeholt. Weshalb er den Vermittler für einen bestimmten Zeitraum in Stornohaftung nimmt. Damit hat der das Risiko, Provision wieder zurückzahlen zu müssen.

Podcast: Versicherungsaufseherin Julia Wiens von der Bafin im Gespräch

Und dann? „Unter den neuen Regeln wird der Anbieterwechsel viel leichter“, so Wiens weiter. „Gleichzeitig müssen Versicherer, wie gesagt, in den neuen Produkten die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Ansparphase verteilen. Es dauert somit länger, bis eine gezahlte Einmalprovision refinanziert ist. Dadurch steigt das Refinanzierungsrisiko.“

Es wird somit knifflig. Versicherer müssen Einmalprovisionen in Hinblick auf Höhe und Stornohaftungszeitraum „ausreichend vorsichtig festlegen“. Die bisher üblichen fünf Jahre könnten da zu wenig sein.

Damit die Abschlusskosten ausreichen, muss der auf die Stornohaftungszeit entfallene Teil die Einmal- und laufende Provision abdecken. Risikomanagement auch hier. Doch zugleich dürfen die so entstehenden Kosten den von der Bafin geforderten Kundennutzen nicht gefährden. Stichwort: Wohlverhalten.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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