In die Debatte um die Elementarschadenversicherung kommt neue Bewegung. Die Reform soll im zweiten Halbjahr 2026 verstärkt angegangen werden. Das geht aus einem Gespräch des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung mit Carsten Müller (CDU) hervor, dem amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Der Verband stellt sich klar gegen eine allgemeine Versicherungspflicht, unterstützt aber den Weg über ein sogenanntes Opt-out-Modell. Die Politik scheint nicht abgeneigt.
Seit der Flutkatastrophe im Ahrtal vor fünf Jahren wird über Wege gestritten, wie sich Gebäude gegen Naturgefahren absichern lassen. Daten des Versichererverbands GDV zeigen eine weiterhin große Schutzlücke: Rund 41 Prozent der Wohnhäuser in Deutschland haben keinen Elementarschutz.
Das Bundesjustizministerium hatte daher bereits angekündigt, Eckpunkte für eine flächendeckende Lösung vorlegen zu wollen. Staatssekretärin Eva Schmierer nannte dabei das Ziel, die Versicherungsdichte spürbar zu erhöhen. Im Neugeschäft sollen demnach Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit Elementarschutz angeboten werden. Für den Bestand wird Nachrüstung zu einem Stichtag erwogen, verbunden mit der Opt-out-Möglichkeit.
Wie die Stimmung in der Praxis ist, zeigt das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer. Daran beteiligten sich zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 insgesamt 1.001 Vermittler, von denen zwei Drittel nicht im AfW organisiert sind. Die Umfrage liefert ein detailliertes Bild: 89 Prozent der Befragten bieten den Elementarschutz bereits heute standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung mit an. Die Kundennachfrage schätzen 43 Prozent als hoch oder sehr hoch ein, weitere 38 Prozent als mäßig.
Interessant ist das Votum zu einer möglichen Pflichtversicherung. Eine knappe Mehrheit von 53 Prozent der Vermittler befürwortet sie. Fast ein Viertel (23 Prozent) lehnt sie jedoch ab, 19 Prozent beziehen keine Position. Der AfW leitet aus dieser Uneinigkeit ein Argument ab: Statt eines starren Zwangs brauche es ein gut ausgestaltetes Opt-out-Modell. Dieses würde den Schutz verbreitern, aber die Wahlfreiheit wahren. Wer den Schutz nicht möchte, muss ihn ausdrücklich abwählen und sich damit bewusst entscheiden.
Der AfW unterstützt den Weg, den Elementarschutz standardmäßig in die Wohngebäudeversicherung einzubeziehen, aber mit echter Abwahlmöglichkeit zu verknüpfen. Das gilt für das Neugeschäft ebenso wie für den Bestand. Eine Erweiterung bestehender Verträge dürfe nicht zu einer Pflicht durch die Hintertür werden.
Damit ein solches Modell in der Beratung aber funktioniert, fordert der Verband klare und praktikable Regeln. Die Belehrung der Kunden, die Dokumentation der Beratung und die Bestätigung der Abwahl müssten rechtssicher gestaltet sein.
„Die Wahlfreiheit ist der entscheidende Punkt. Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden – aber nur, wenn Belehrung und Dokumentation für die Beratung klar und praktikabel geregelt sind“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Der Verband formuliert zudem zwei klare Bedingungen für ein solches System. Erstens dürfe es keine weitgehende Harmonisierung der Versicherungsbedingungen geben, wie sie der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorsieht. Eine faktische Einheitsdeckung würde den Wettbewerb untergraben. Risikoadäquate Tarife und Produktvielfalt müssten erhalten bleiben, um den Markt funktionsfähig zu halten.
Zweitens müsse der Grundsatz gelten: Wer Elementarschutz ablehnt, dem soll auch der Staat nicht mehr helfen. Ohne diese Konsequenz verliere das Modell seine disziplinierende Wirkung, und der Anreiz zur Eigenvorsorge entfalle. Rottenbacher wird deutlich: „Und wer sich bewusst gegen den Schutz entscheidet, darf im Schadenfall nicht auf die Hilfe des Staates zählen – sonst zahlen am Ende die Vorsorgenden für die anderen.“
Die Forderung nach einer breiteren Absicherung deckt sich mit dem Wunsch vieler Eigentümer. In einer Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox sprachen sich 81 Prozent der Hausbesitzer für eine Versicherungspflicht aus. Auch ein Opt-out-Modell findet dort mit 74 Prozent Zuspruch.
Im Schnitt würden die Befragten Kosten von 225 Euro im Jahr für eine solche Pflichtversicherung akzeptieren. Allerdings gibt auch jeder Achte an, keine weiteren Kosten mehr tragen zu können. Die politische Ausgestaltung wird also auch die soziale Verträglichkeit berücksichtigen müssen. Der AfW hat sich für den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv als Gesprächspartner angeboten.
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