Kranken- und Pflegekassen dürfen vorhandene Versichertendaten auswerten, um gesetzlich definierte individuelle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und Versicherte individuell aktiv anzusprechen. Dabei geht es vor allem um Präventionsmaßnahmen wie Impfungen oder Krebsvorsorge. Möglich macht das der mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz im März 2024 in Kraft getretene Paragraf 25b SGB V. Die Teilnahme an entsprechenden Angeboten bleibt freiwillig, und es besteht jederzeit ein Widerspruchsrecht gegen die Datennutzung.
Der GKV-Spitzenverband hat ausgewertet, wie diese neuen Möglichkeiten bislang genutzt wurden. Bis Ende 2025 haben demnach 15 Kranken- und Pflegekassen 27 Datenauswertungsmaßnahmen umgesetzt und dafür rund 1,5 Millionen Menschen gezielt auf individuelle Gesundheitsrisiken wie fehlende Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen. Etwa 110.000 von ihnen nahmen daraufhin konkrete Versorgungsangebote in Anspruch. Nur rund 17.600 Personen widersprachen der Datennutzung. Das entspricht weniger als 0,4 Promille der Versicherten der Kassen mit entsprechenden Datenauswertungsprojekten.
Konkrete Beispiele für datengestützte Prävention
„Die Zahlen zeigen, dass datengestützte Prävention wirkt. Die Ansprache der Versicherten auf Grundlage ihrer individuellen Daten erreicht die Versicherten frühzeitig und trägt konkret zu einer besseren Versorgung bei“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Als besonders erfolgreich haben sich Hinweise auf ausstehende Impfungen erwiesen. Rund 1,3 Millionen Versicherte wurden hierzu angesprochen. Auswertbar sind hiervon bislang 1,1 Millionen Kontakte. 10 Prozent dieser Personen haben die empfohlene Impfung in Anspruch genommen.
Für die Krebsfrüherkennung wurden rund 90.000 Versicherte mit Risikofaktoren kontaktiert. Bei einem Projekt, das Versicherte nach bereits erfolgten Koloskopien zur Erkennung von Darmkrebs auf Nachkontrollen aufmerksam macht, nahmen 27 Prozent der Kontaktierten eine Darmkrebsberatung wahr. 7 Prozent ließen eine Vorsorgekoloskopie durchführen.
Auch das Entdecken einer möglichen Pflegebedürftigkeit zählt zu den datengestützten Präventivmaßnahmen. Eine Krankenkasse hat rund 8.250 ihrer Versicherten aufgrund eines entsprechenden Risikos kontaktiert. Bei 28 Prozent von ihnen wurde nach erfolgter Beratung tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit festgestellt.
Neues Gesetz soll datengestützte Risikoerkennung verbessern
Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll weitere Fortschritte für die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken bringen. Der GKV-Spitzenverband begrüßt das. „Es wird beispielsweise möglich sein, dass Versicherte ihrer Krankenkasse auf Wunsch Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte für die Risikoanalyse zur Verfügung stellen können“, sagt Stoff-Ahnis.
Sie wünscht sich aber mehr Praxistauglichkeit, etwa durch weniger Bürokratie insbesondere bei Anzeige- und Formvorgaben für die Krankenkassen. Versicherte müssten flexibler kontaktierbar und ein erweiterter Blick auf relevante Erkrankungen und Risiken möglich sein. Ebenso müssten Krankenkassen schneller auf Versorgungsdaten zugreifen können, um Risiken möglichst früh erkennen zu können.