BU-Leistungspraxisstudie 2026

BU-Leistung: Und es dauert noch länger

Der harte Konkurrenzkampf hinterlässt Spuren bei den Berufsunfähigkeitsversicherern, stellt Franke und Bornberg in einer Studie fest. Zwar bleibt die Anerkennungsquote unverändert bei 80 Prozent. Allerdings dauert es deutlich länger, die Fälle zu bearbeiten.
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Zeit ist Geld, ganz besonders in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Allerdings dauert es länger, Leistungen auszuzahlen

Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat die Leistungspraxis von 16 Berufsunfähigkeitsversicherern auseinandergenommen. Die Anerkennungsquote bleibt stabil bei fast 80 Prozent, das ist gut. Doch der Zeitraum, bis das Geld fließt, hat sich weiter verlängert und erreicht im Jahr 2024 im Schnitt 201 Tage.

Für die BU-Leistungspraxisstudie 2026 besahen die Analysten 36.128 Leistungsfälle aus dem Jahr 2024 – das entspricht mehr als 60 Prozent aller BU-Leistungsfälle am deutschen Markt. Die 16 teilnehmenden Versicherer vereinen einen Gesamtbestand von 9,3 Millionen BU-Versicherten. Insgesamt wurden im BU-Markt 2024 zirka 58.000 Leistungsfälle registriert.

Knackpunkt im Markt ist der aktuelle Konkurrenzkampf über Preis und Leistung, der Spuren hinterlässt. „Der anhaltende Preiswettbewerb im BU-Markt wirft eine entscheidende Frage auf: Halten die Versicherer im Leistungsfall, was sie versprechen? Unsere Studie gibt darauf eine klare Antwort – und zeigt zugleich, wo die Branche noch Handlungsbedarf hat. Steigende Regulierungsdauern sind kein Kavaliersdelikt, wenn Menschen in einer existenziellen Situation auf ihre Leistungen warten müssen“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Wie eingangs erwähnt, ist die durchschnittliche Gesamtregulierungsdauer aller Entscheidungen 2024 erneut gestiegen – von 189 Tagen im Vorjahr auf nun 201 Tage. Bei Anerkennung dauert es durchschnittlich 192 Tage, bei Ablehnung 208 Tage. Den höchsten Wert weisen Leistungsfälle aufgrund psychischer Erkrankung auf: Hier dauert eine Anerkennung im Schnitt 286 Tage, eine Ablehnung 278 Tage.

Regulierungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung in Tagen (Quelle: Franke und Bornberg)
Regulierungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung in Tagen (Quelle: Franke und Bornberg)

 

Das liegt hauptsächlich an zwei Gründen: Die diagnostische Komplexität der Erkrankungen sowie die Schwierigkeit, bei psychischen Leiden einen exakten BU-Grad festzulegen. An zweiter Stelle folgen Verletzungen und Unfälle mit 237 Tagen bei Ablehnung und 216 Tagen bei Anerkennung.

Stabil bleibt hingegen die Gesamtanerkennungsquote. Sie liegt unabhängig von der Rentenhöhe bei knapp 80 Prozent. Das ist ein belastbarer Beleg dafür, dass berechtigte Ansprüche in der Mehrheit der Fälle anerkannt werden. Fast 60 Prozent der Ablehnungen erfolgen aus medizinischen Gründen – der versicherte BU-Grad wurde nicht erreicht.

Besonders bemerkenswert ist der Befund zu Verweisung und Umorganisation: Konkrete und abstrakte Verweisungen sowie Umorganisationen kommen zusammen auf einen Anteil von lediglich 0,87 Prozent – solche Ablehnungsgründe spielen in der Leistungspraxis also eine untergeordnete Rolle. Dieses Ergebnis steht im klaren Widerspruch zu dem verbreiteten Vorurteil, das Verweisung als gängiges Ablehnungsinstrument der Versicherungswirtschaft betrachtet.

Erstmals analysiert die Studie 2026 Leistungsanträge aufgrund von Post/Long-Covid/VAC. Von über 300 untersuchten Anträgen wurden 86 Prozent anerkannt. Dieses Ergebnis ist besonders bemerkenswert, da Post/Long-Covid/VAC diagnostisch kein einheitliches Krankheitsbild erzeugt. Die hohe Anerkennungsquote ist für die Analysten ein klares Signal dafür, dass die untersuchten Versicherer ganz vernünftig mit dem neuen Krankheitsbild umgehen.

Ein weiterer neuer Aspekt der Studie betrifft die sogenannte Mitwirkungspflicht. Sie verpflichtet Versicherte im Leistungsfall zur Mitarbeit. Ein weit verbreitetes Vorurteil besagt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen diese Pflicht besonders häufig verletzen. Die Studiendaten widerlegen das: Mitwirkungspflichtverletzungen kommen bei psychischen Erkrankungen nur in 17 Prozent der Fälle vor.

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