Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist fleißig bei der Arbeit und hat nach der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schon ihr nächstes Reformprojekt angestoßen. Denn auch die soziale Pflegeversicherung braucht neue Impulse, um handlungsfähig zu bleiben. Warken rechnet für 2027 und 2028 mit einem Defizit von insgesamt 22,5 Milliarden Euro in der Pflege.
Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, hat die Ministerin nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.
#1 Gutverdiener und Kinderlose zahlen mehr
Gutverdiener (und ihre Arbeitgeber) werden stärker zur Kasse gebeten, indem die Beitragsbemessungsgrenze außerplanmäßig steigt. Analog zum Vorhaben in der gesetzlichen Krankenversicherung soll es um 300 Euro im Monat nach oben gehen. Das soll den Pflegekassen 2027 zusätzliche Einnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro und in den beiden Jahren darauf je 1,7 Milliarden Euro einbringen.
Auch Kinderlose müssen ran. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung klettert um 0,1 Prozentpunkte nach oben auf 0,7 Punkte Zuschlag auf den allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent. Arbeitgeber bleiben hier verschont. Das soll Zusatzeinnahmen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro bringen.
#2 Chefs von Minijobbern sollen zahlen
Die Arbeitgeber müssen dafür ran, wenn es um Minijobber geht. Denn erstmals sollen Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auch auf Minijobs bis zu 603 Euro im Monat anfallen. Die Unternehmen müssten dafür künftig 1,2 Milliarden Euro im Jahr berappen.
#3 Beitragsfreie Mitversicherung auch hier eingeschränkt
Wie in der GKV-Reform vorgesehen, soll auch in der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern eingeschränkt werden. Ab 2028 gilt sie dann nur noch für Rentner, für Personen mit behinderten Kindern oder Kindern bis zu sieben Jahren und für pflegende Angehörige.
Alle anderen kosten den jeweiligen Hauptversicherten künftig einen Beitragszuschlag von 0,52 Punkten. Ein Beispiel: Ein Elternteil mit einem Kind soll somit künftig 4,12 statt 3,60 Prozent bis zur (neuen) Bemessungsgrenze zahlen.
#4 Weniger Rente für pflegende Angehörige
Wenn Angehörige ihre Arbeit reduzieren, um die Pflege eines Familienmitglieds zu übernehmen, haben sie Anspruch darauf, dass die Pflegekassen einen Teil der Rentenbeiträge übernimmt. Das soll verhindern, dass pflegende Angehörige später einmal in die Altersarmut rutschen.
Auch an diesem Punkt will die Ministerin ansetzen. So sollen die Pflegekassen künftig nur noch 70 statt 100 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge übernehmen. Der Staat will hier nicht einspringen. Die Entlastung für die Kassen soll zwischen 1,8 Milliarden und 2,1 Milliarden Euro im Jahr liegen.
#5 Pflegegrad 1: Mehr Prävention, Entlastungsbetrag entfällt
Für Menschen in Pflegegrad 1, die zu Hause leben, wird Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gestrichen. Der war bisher zum Beispiel dafür da, eine Haushaltshilfe zu bezahlen, die putzt oder Einkäufe erledigt.
Stattdessen sollen Pflegebedürftige eine Pflegebegleitung erhalten. Dieses Instrument soll dabei helfen, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten (etwa durch Reha-Maßnahmen) und eine Verschlechterung des Gesundheitszustands früher zu erkennen.
Prävention ist auch bei diesem Punkt der Hintergedanke: Versicherte im Alter 60plus sollen künftig einen Anspruch auf medizinische Leistungen zur Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken, Belastungen und Erkrankungen erhalten.
#6 Weniger Entlastungsbetrag für neue Pflegefälle
Wer neu als Pflegefall in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, bekommt den Entlastungsbetrag in den ersten drei Monaten nur hälftig ausgezahlt. Das soll zwischen 900 Millionen und 1,1 Milliarden Euro sparen.
Pflegebedürftige sollen künftig auch erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten in den nächsthöhere Pflegegrad aufgenommen werden können. So sollen 2027 weitere 2,6 Milliarden Euro gespart werden.
#7 Strengere Einstufung in Pflegegrade
Grundsätzlich soll es schwieriger werden, eine Pflegegrad zu bekommen. Eine Idee ist es, Pflegegrade teils nur befristet zu vergeben. Denn es könnte ja sein, dass sich der Zustand der Betroffenen wieder verbessert. Hier gilt Bestandsschutz: Aktuellen Pflegebedürftigen wird ihr Pflegegrad nicht entzogen.
#8 Vergütung von Pflegeleistungen soll weniger stark steigen
Einen großen Hebel setzt die Ministerin an der Vergütung der Pflegeleistungen an. Ab 2028 soll sie weniger stark an die Inflationsentwicklung gekoppelt werden und nicht mehr stärker steigen als die allgemeine Lohnentwicklung. Allein 2028 soll das 4 Milliarden Euro sparen.
#9 Auch im Pflegeheim wird gespart
Viele Pflegeheim-Bewohner erhalten Leistungszuschüsse von den Pflegekassen, um ihre pflegebedingten Eigenanteile zu verringern. Im ersten Jahr im Heim liegt er bei 15 Prozent. Bei drei Jahren im Heim legt er auf 75 Prozent zu. Künftig soll die jeweils nächste Stufe nach 18 und nicht nach 12 Monaten gezündet werden. Die Höchststufe wären dann erst nach 4,5 Jahren statt 3 Jahren erreicht. Hier gilt aber ein Bestandsschutz für jetzige Pflegeheimbewohner.
#10 Private Vorsorge fördern
Damit die Menschen selbst für hohe Pflegekosten im Alter vorsorgen, plant Warken hier ein Goodie. Sie will die private Pflegezusatzversicherung steuerlich begünstigen.
Der Gesetzentwurf enthält also viele Maßnahmen, um die Lage der Pflege hierzulande zu verbessern. Wie kommt das an?
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, sagt dazu: „Unser erster Eindruck ist, dass die Pflegereform schmerzhafte Einschnitte vorsieht. Vor dem Hintergrund der prekären Finanzsituation, in der sich die Pflegeversicherung befindet, haben wir grundsätzlich Verständnis dafür, dass auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss. Allerdings ist das Gesamtpaket in der vorgelegten Form unausgewogen: Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen. Es gibt deutlichen Veränderungsbedarf an dem Gesetzentwurf.“
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