Gesetzentwurf veröffentlicht

So will Nina Warken die Pflegeversicherung reformieren

Während die Streitereien um die GKV-Reform noch anhalten, legt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach: Sie hat ihre Ideen für die Reform der Pflegeversicherung niedergeschrieben. Darin sind einige harte Punkte enthalten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, versteckt hinter Mikrofonen: Die CDU-Politikerin hat die Reform der Pflegeversicherung angeschoben, die vor allem teuer für Beitragszahler, Arbeitgeber und Angehörige werden dürfte. Der Staat hält sich vornehm zurück.
© picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, versteckt hinter Mikrofonen: Die CDU-Politikerin hat die Reform der Pflegeversicherung angeschoben, die vor allem teuer für Beitragszahler, Arbeitgeber und Angehörige werden dürfte. Der Staat hält sich vornehm zurück.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist fleißig bei der Arbeit und hat nach der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schon ihr nächstes Reformprojekt angestoßen. Denn auch die soziale Pflegeversicherung braucht neue Impulse, um handlungsfähig zu bleiben. Warken rechnet für 2027 und 2028 mit einem Defizit von insgesamt 22,5 Milliarden Euro in der Pflege.

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, hat die Ministerin nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Was hat Warken also vor?

#1 Gutverdiener und Kinderlose zahlen mehr

Gutverdiener (und ihre Arbeitgeber) werden stärker zur Kasse gebeten, indem die Beitragsbemessungsgrenze außerplanmäßig steigt. Analog zum Vorhaben in der gesetzlichen Krankenversicherung soll es um 300 Euro im Monat nach oben gehen. Das soll den Pflegekassen 2027 zusätzliche Einnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro und in den beiden Jahren darauf je 1,7 Milliarden Euro einbringen.

Auch Kinderlose müssen ran. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung klettert um 0,1 Prozentpunkte nach oben auf 0,7 Punkte Zuschlag auf den allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent. Arbeitgeber bleiben hier verschont. Das soll Zusatzeinnahmen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro bringen.

#2 Chefs von Minijobbern sollen zahlen

Die Arbeitgeber müssen dafür ran, wenn es um Minijobber geht. Denn erstmals sollen Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auch auf Minijobs bis zu 603 Euro im Monat anfallen. Die Unternehmen müssten dafür künftig 1,2 Milliarden Euro im Jahr berappen.

#3 Beitragsfreie Mitversicherung auch hier eingeschränkt

Wie in der GKV-Reform vorgesehen, soll auch in der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern eingeschränkt werden. Ab 2028 gilt sie dann nur noch für Rentner, für Personen mit behinderten Kindern oder Kindern bis zu sieben Jahren und für pflegende Angehörige.

Alle anderen kosten den jeweiligen Hauptversicherten künftig einen Beitragszuschlag von 0,52 Punkten. Ein Beispiel: Ein Elternteil mit einem Kind soll somit künftig 4,12 statt 3,60 Prozent bis zur (neuen) Bemessungsgrenze zahlen.

#4 Weniger Rente für pflegende Angehörige

Wenn Angehörige ihre Arbeit reduzieren, um die Pflege eines Familienmitglieds zu übernehmen, haben sie Anspruch darauf, dass die Pflegekassen einen Teil der Rentenbeiträge übernimmt. Das soll verhindern, dass pflegende Angehörige später einmal in die Altersarmut rutschen.

Auch an diesem Punkt will die Ministerin ansetzen. So sollen die Pflegekassen künftig nur noch 70 statt 100 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge übernehmen. Der Staat will hier nicht einspringen. Die Entlastung für die Kassen soll zwischen 1,8 Milliarden und 2,1 Milliarden Euro im Jahr liegen.

#5 Pflegegrad 1: Mehr Prävention, Entlastungsbetrag entfällt

Für Menschen in Pflegegrad 1, die zu Hause leben, wird Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gestrichen. Der war bisher zum Beispiel dafür da, eine Haushaltshilfe zu bezahlen, die putzt oder Einkäufe erledigt.

Stattdessen sollen Pflegebedürftige eine Pflegebegleitung erhalten. Dieses Instrument soll dabei helfen, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten (etwa durch Reha-Maßnahmen) und eine Verschlechterung des Gesundheitszustands früher zu erkennen.

Prävention ist auch bei diesem Punkt der Hintergedanke: Versicherte im Alter 60plus sollen künftig einen Anspruch auf medizinische Leistungen zur Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken, Belastungen und Erkrankungen erhalten.

#6 Weniger Entlastungsbetrag für neue Pflegefälle

Wer neu als Pflegefall in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, bekommt den Entlastungsbetrag in den ersten drei Monaten nur hälftig ausgezahlt. Das soll zwischen 900 Millionen und 1,1 Milliarden Euro sparen.

Pflegebedürftige sollen künftig auch erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten in den nächsthöhere Pflegegrad aufgenommen werden können. So sollen 2027 weitere 2,6 Milliarden Euro gespart werden.

#7 Strengere Einstufung in Pflegegrade

Grundsätzlich soll es schwieriger werden, eine Pflegegrad zu bekommen. Eine Idee ist es, Pflegegrade teils nur befristet zu vergeben. Denn es könnte ja sein, dass sich der Zustand der Betroffenen wieder verbessert. Hier gilt Bestandsschutz: Aktuellen Pflegebedürftigen wird ihr Pflegegrad nicht entzogen.

#8 Vergütung von Pflegeleistungen soll weniger stark steigen

Einen großen Hebel setzt die Ministerin an der Vergütung der Pflegeleistungen an. Ab 2028 soll sie weniger stark an die Inflationsentwicklung gekoppelt werden und nicht mehr stärker steigen als die allgemeine Lohnentwicklung. Allein 2028 soll das 4 Milliarden Euro sparen.

#9 Auch im Pflegeheim wird gespart

Viele Pflegeheim-Bewohner erhalten Leistungszuschüsse von den Pflegekassen, um ihre pflegebedingten Eigenanteile zu verringern. Im ersten Jahr im Heim liegt er bei 15 Prozent. Bei drei Jahren im Heim legt er auf 75 Prozent zu. Künftig soll die jeweils nächste Stufe nach 18 und nicht nach 12 Monaten gezündet werden. Die Höchststufe wären dann erst nach 4,5 Jahren statt 3 Jahren erreicht. Hier gilt aber ein Bestandsschutz für jetzige Pflegeheimbewohner.

#10 Private Vorsorge fördern

Damit die Menschen selbst für hohe Pflegekosten im Alter vorsorgen, plant Warken hier ein Goodie. Sie will die private Pflegezusatzversicherung steuerlich begünstigen.

GKV-Spitzenverband fordert Nachbesserungen

Der Gesetzentwurf enthält also viele Maßnahmen, um die Lage der Pflege hierzulande zu verbessern. Wie kommt das an?

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, sagt dazu: „Unser erster Eindruck ist, dass die Pflegereform schmerzhafte Einschnitte vorsieht. Vor dem Hintergrund der prekären Finanzsituation, in der sich die Pflegeversicherung befindet, haben wir grundsätzlich Verständnis dafür, dass auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss. Allerdings ist das Gesamtpaket in der vorgelegten Form unausgewogen: Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen. Es gibt deutlichen Veränderungsbedarf an dem Gesetzentwurf.“

Mehr zum Thema

Pflegearmut in der Mitte der Gesellschaft

Pflegearmut ist längst kein Randphänomen mehr. Laut einer repräsentativen Meinungsumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach…

PKV-Verband legt Sofortprogramm für Pflege vor

Fünf Vorschläge macht der PKV-Verband, um die Pflege hierzulande zu reformieren, die Versorgung zu verbessern…

Pflegeversicherung: Nur mittelmäßiges Gesamtbild

Premiere bei Franke und Bornberg. Die Rating-Agentur bewertet zum ersten Mal Pflegetagegeldversicherungen. Man mag das…

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert