Kabinettsbeschluss bis Ende April

GKV-Reform: Warken stellt Sparpaket vor

Gesundheitsministerin Nina Warken hat die Reformideen der Finanzkommission Gesundheit gesichtet und ein Reformpaket für die GKV geschnürt. Es soll im kommenden Jahr knapp 20 Milliarden Euro einsparen.
Bundesgesundheitsminister Warken bei Pressekonferenz zum Sparpaket, im Hintergrund das Logo des Bund.
© picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht während einer Pressekonferenz zur geplanten GKV-Reform.

Der Zeitplan ist straff: Bis zum 29. April will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Kabinettsbeschluss für ihr GKV-Reformpaket erreicht haben. In den vergangenen zwei Wochen habe ihr Haus die 66 Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit durchleuchtet.

Mehr als drei Viertel der Vorschläge hat die Ministerin in ihr Paket übernommen, erklärte sie im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstag.

Zwei Leitplanken für die GKV-Reform

Es stützt sich auf zwei Grundprinzipien: Erstens sollen Preis- und Vergütungszuwächse in allen Leistungsbereichen künftig an die tatsächliche Einnahmenentwicklung der GKV gekoppelt werden – keine pauschalen Kürzungen, sondern eine Deckelung von Ausgabensteigerungen.

Zweitens sollen nur noch Leistungen finanziert werden, die für Versicherte einen nachweisbaren Nutzen haben.

Welche Punkte Warkens GKV-Reformpaket vorsieht

Es sind viele verschiedene Vorschläge, die die Ministerin ins Spiel brachte. Hier nennen wir nur einige davon:

  • Schrittweise Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens im stationären Bereich
  • Einführung von Rabattverträgen für therapeutisch gleichwertige Patentarzneimittel
  • Streichung der extrabudgetären Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte
  • Erhöhung des Apothekenabschlags
  • Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkasse, Halbierung der Werbeausgaben
  • Vergütungsobergrenzen für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen, Medizinischen Diensten und Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Anhebung der Zuzahlungsgrenzen (erstmals seit 2004)
  • Arbeitgeber zahlen einen höheren Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte, entsprechend dem aktuellen Gesamtbeitragssatz von 17,5 Prozent.

Punkt beitragsfreie Familienversicherung

Auch die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner will Warken „modifizieren, aber nicht abschaffen“, sagt sie. Was heißt das? Ab 2028 soll für bisher beitragsfreie Ehepartner ein einkommensabhängiger Beitrag von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des GKV-Mitglieds eingeführt werden.

Ausgenommen bleiben Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Personen jenseits der Regelaltersgrenze.

Erwartete Einsparung

Warken beziffert das Einsparpotenzial der Maßnahmen auf etwa 20 Milliarden Euro für das kommende Jahr.

Die anstehende Reform werde „ein Kraftakt“ sein. Sei aber dringend notwendig, um die „Großbaustelle GKV-Finanzen“ anzugehen und diese zu stabilisieren und um darauf dann die mittel- bis langfristig wirkenden Strukturreformen aufzusetzen.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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