BU-Versicherungs-Fall

Rechtsanwalt Jöhnke über Generali: „Das ist so nicht richtig“

Dritter und wahrscheinlich letzter Teil im Streit um die Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali. Diesmal meldet sich die Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow mit ihrer Sichtweise zu Wort.
Rechtsanwalt Jöhnke erklärt die rechtliche Situation.
© Jöhnke & Reichow
Auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke: Zweifel an der Version der Generali

Im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) der Generali Deutschland geht es hin und her. Jetzt meldet sich die Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow mit ihrer Stellungnahme zur Stellungnahme des Versicherers. Verkürzt lautet die Botschaft: Das stimmt so nicht.

Kurz zum Fall: Eine Kundin mit BU-Versicherung der Generali hatte Leistungen aus ihrem Vertrag beantragt. Die hat sie angeblich bis heute nicht erhalten, und der Versicherer habe sich seit inzwischen elf Monaten nicht mehr gemeldet, heißt es weiter. Weshalb sich die Kundin an den auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow wandte. Mehr zu dem Fall lesen Sie hier.

In ihrer Stellungnahme legte die Generali ihrerseits dar, dass es telefonischen und schriftlichen Kontakt gegeben habe. Es sei um fehlende Nachweise gegangen. Und zwischenzeitlich habe man die Leistungsprüfung abgeschlossen.

Gegenüber Jöhnke & Reichow teilte der Versicherer außerdem mit: „Wir hatten den Fall von Frau L. bereits in der abschließenden Prüfung, als uns Ihre Nachricht per Fax erreichte.“ Bewusste zeitliche Verzögerung oder gar Hinhaltetaktik habe es nicht gegeben. So schreibt es Rechtsanwalt Jöhnke auf seiner Internet-Seite.

Außerdem hält er in seinem Beitrag dagegen: Nicht die Generali hatte sich bei der Kundin gemeldet. Stattdessen habe die Kundin am 26. November 2025 von sich aus dort angerufen, weil sich der Versicherer nicht gemeldet hatte. Das letzte Schreiben sei über neun Monate her gewesen. Laut einer Gesprächsnotiz habe eine Mitarbeiterin gesagt, dass die Generali bei ihren Leistungsanträgen etwa ein Jahr im Rückstand liege.

Den weiteren Gesprächsverlauf schildert Jöhnke ausführlich in seinem Beitrag, weshalb wir hier kurz zusammenfassen: Die Kundin sollte weitere Unterlagen einreichen, wovon sich aber einige mit bereits vorhandenen Unterlagen doppelten.

Die Aussage, der Fall sei im Dezember 2025 in der „abschließenden Prüfung“ gewesen, zweifelt Jöhnke übrigens an. Denn die Mitarbeiterin hatte Ende November am Telefon mitgeteilt, es seien noch 37 Vorgänge vorrangig zu bearbeiten gewesen. Auch andere Angaben kann der Anwalt nicht nachvollziehen.

Immerhin gibt es das (verspätete) Happy End: Mit Schreiben vom 30. Januar 2026 erkannte die Generali die Leistungsansprüche an und erstattete auch die Rechtsverfolgungskosten. Allerdings geschah das erst 25 Monate, nachdem die Kundin die Unterlagen beim Versicherer eingereicht hatte.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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