Sollte es wirklich – wie zurzeit vorgesehen – ein Standardprodukt oder auch Standarddepot für staatlich geförderte Altersvorsorge und die Frühstartrente für Kinder geben, muss man das auch ohne Beratung kaufen können. Ein paar Klicks online und fertig.
Das fordert der Verband der Versicherungsbranche, der GDV. Die gesetzliche Beratungspflicht für Versicherer und Vermittler müsse man dafür aussetzen. Das verlangt der GDV zwar schon seit einigen Monaten. Doch Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen wiederholte es auf der Jahresmedienkonferenz noch einmal.
Der Branchenverband verweist als Parallele auf herkömmliche Kapitalanlageprodukte, wie etwa Investmentfonds. Die kann man online bereits kaufen und dabei auf Beratung verzichten. Geschäftsmodelle von Neobrokern wie Trade Republic wären sonst kaum möglich. Es liegt auf der Hand, dass der GDV verhindern will, dass diese Broker das gesamte Vorsorgegeschäft wegschnappen. „Gleiche Wettbewerbschancen“ fordert er deshalb.
Das allerdings bringt den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf die Palme. Er zeige sich „äußerst irritiert“, lässt er verlauten. Was sich problemlos übersetzen lässt mit: Man ist dort richtig sauer.
„Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand der Versicherungsvermittler“, schimpft BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Aber warum liegen die beiden Lobby-Verbände derart über Kreuz? Offenbar versteht der GDV in diesem konkreten Fall die Beratungspflicht als Hindernis. Wenn man sich das massive Geschäft von Direktbanken und Neobrokern mit freiwilligem Beratungsverzicht (und Haftungsausschluss) ansieht, ist das auch nachvollziehbar. Warum sollte das nicht auch bei einfach gestrickten Vorsorgeprodukten möglich sein? Dann könnten – und hier kommt die Lobby-Arbeit auf Touren – Versicherer ihre Produkte beratungsfrei direkt im Netz verkaufen.
Doch der BVK will diesem Gedanken bewusst nicht folgen. Er sieht die Beratungspflicht als „ein wesentliches Schutzinstrument – gerade bei langfristigen und existenziellen Finanzentscheidungen wie der Altersvorsorge“. Auch das ist verständlich.
Und dann dreht der BVK den Argument-Spieß um: Wenn der GDV gleiche Wettbewerbschancen will, dann hätte er im Gesetzentwurf auf Beratungspflichten auch für Standardprodukte pochen müssen. „Stattdessen wird ein zentrales Qualitätsmerkmal der Branche leichtfertig zur Disposition gestellt“, so Heinz. Und wer das tut, gefährde die berufliche Existenz zehntausender qualifizierter Vermittler.
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