- Von Minzia Kolberg
- 09.01.2026 um 10:34
Pünktlich zum – zumindest im Norden – recht kühlen Januar weisen die Versicherer auf ein altes Problem hin: Frostbedingte Leitungswasserschäden (also: geplatzte Leitungen) verursachen pro Jahr im Schnitt rund 25.000 versicherte Schadenfälle.
„Frostbedingte Leitungswasserschäden verursachen im Winter Schäden von jährlich rund 140 Millionen Euro. Mit ein paar einfachen Handgriffen lässt sich das meist verhindern“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands GDV.
Der warnt ausdrücklich: Wenn die Temperaturen über mehrere Tage unter null Grad sinken, könnte stehendes Wasser in Leitungen gefrieren und Rohre sprengen. Vor allem in wenig bis gar nicht beheizten Bereichen wie Kellern, Gästezimmern, Garagen oder Gartenhäusern. Auch außenliegende Wasserhähne zählen zu den besonders gefährdeten Stellen. „Die derzeitige Frostperiode ist ein echter Stresstest für viele Gebäude. Schäden zeigen sich oft erst bei Tauwetter, aber dann ist es meist zu spät“, sagt Asmussen.
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Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht
Um dem vorzubeugen, gibt der GDV Tipps gegen Frostschäden.
Maßnahmen vor dem Frost:
- Außenleitungen entleeren: Wasserleitungen in unbeheizten Räumen, an Außenwänden oder im Garten sollten vor dem Winter abgesperrt und vollständig entleert werden. Auch Restwasser muss ablaufen.
- Rohre dämmen: Freiliegende Leitungen lassen sich mit handelsüblichem Isoliermaterial wirkungsvoll gegen Frost schützen: Das gilt insbesondere für Rohre in Kellern, Garagen oder Gartenhäusern. Auch sehr gute Dämmung kann das Einfrieren nicht verhindern, wenn Wasser in den Rohrleitungen stehenbleibt und nicht zirkuliert.
- Gebäudehülle abdichten: Undichte Türen, Fenster oder Kellerschächte sollten abgedichtet werden, damit keine kalte Luft an wasserführende Leitungen gelangt.
- Hauptwasserhahn kennen: Alle Bewohnerinnen und Bewohner sollten wissen, wo sich der Haupthahn befindet, um im Notfall die Wasserzufuhr schnell unterbrechen zu können.
Maßnahmen bei einsetzendem Frost:
- Räume dauerhaft beheizen: Auch selten genutzte Räume sollten durchgängig beheizt werden. Raumtemperaturen nahe oder unter dem Gefrierpunkt unbedingt vermeiden.
- Frostschutzstellung reicht nicht aus: Die Frostschutzfunktion am Heizkörper schützt nur das Gerät selbst, nicht jedoch weiter entfernte Leitungsabschnitte. Heizkörper sollten deshalb auf mittlerer Stufe betrieben werden.
- Kellerfenster geschlossen halten: Fenster in Kellern oder unbeheizten Nebenräumen bei Frostwetter konsequent geschlossen lassen, um Kaltluft nicht eindringen zu lassen.
- Leerstehende Immobilien überwachen: Bei längerer Abwesenheit oder in leerstehenden Gebäuden die Heizung nicht ausschalten und das Haus regelmäßig kontrollieren: zum Beispiel durch Nachbarn oder Hausverwaltung.
Verhalten im Schadens- oder Gefahrenfall:
- Keine offenen Flammen verwenden: Eingefrorene Leitungen keinesfalls mit offener Flamme oder Heißluftpistolen auftauen: Das ist lebensgefährlich und erhöht die Brandgefahr. Fachbetriebe beauftragen.
- Schäden dokumentieren und melden: Wenn ein Rohr geplatzt ist, das Wasser abstellen, bei Bedarf den Strom unterbrechen, den Schaden fotografieren und umgehend die Versicherung informieren.
Welche Versicherung zahlt bei Frostschaden?
Gebäudeschäden durch geplatzte Leitungen übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Werden bewegliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte beschädigt, greift die Hausratversicherung: vorausgesetzt, das Wasser stammt aus einer fest installierten Leitung und die Sorgfaltspflichten wurden eingehalten.
Lesedauer: ca. 01:55 Min
















































































































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