- Von Andreas Harms
- 05.12.2025 um 14:30
Das umstrittene Rentenpaket ist beschlossene Sache. Nach einstündiger Aussprache hat es der Bundestag heute mit den Stimmen von 319 Abgeordneten so wie im Gesetzentwurf vorgesehen verabschiedet. 225 Abgeordnete stimmten dagegen, und 53 enthielten sich.
Das Rentenpaket war bis zuletzt hoch umstritten. Vor allem die 18-köpfige Junge Gruppe aus der Unionsfraktion, also der hauseigene Nachwuchs, legte sich mit den eigenen Leuten an. Auch mit dem Kanzler.
Knackpunkt ist gar nicht mal der Plan, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent bis 2031 zu verlängern. Diese verlängerte Haltelinie ist sogar im Koalitionsvertrag so vorgesehen, und die Junge Gruppe steht dazu.
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Für Streit sorgte die neue zusätzliche Absicht, das höhere Rentenniveau anschließend als Basis für die folgenden, neuen Rentenberechnungen zu nutzen. Damit läge das Rentenniveau dauerhaft um etwa einen Prozentpunkt höher als nach aktuellem Recht. Das war so nicht geplant. Die Junge Gruppe rechnet allein dafür mit Mehrkosten von 200 Milliarden Euro bis 2040.
Der Gesetzentwurf erweitert außerdem die sogenannte Mütterrente. Er verlängert die für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten auf drei Jahre für alle Kinder. Egal, wann sie geboren wurden.
Der Bundesrat muss das Gesetz noch am 19. Dezember beraten. Legt er keinen Einspruch ein, kann es am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Ebenfalls auf dem Tisch hatte der Bundestag die Entwürfe für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz und das sogenannte Aktivrentengesetz. Diese beiden Gesetzentwürfe nahm der Bundestag mit Koalitionsmehrheit an. Die AfD stimmte gegen das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, Grüne und Linke enthielten sich.
Deutlich größer war der Widerstand gegen die Aktivrente. Denn sie lehnten alle drei Oppositionsfraktionen ab. Die Rente soll Rentner dazu animieren, im Alter noch arbeiten zu gehen, indem sie bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können.
In Wirtschaft, Interessenverbänden, den Bundesländern und zahlreichen weiteren Gremien stieß das Vorhaben auf wenig bis gar keine Gegenliebe. Manche wittern sogar, dass es der Verfassung widersprechen könnte. Denn Selbstständige sind ausdrücklich von der Aktivrente ausgenommen (mehr dazu hier). Erste Klagen werden also nicht lange auf sich warten lassen.















































































































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