DVAG-Fondspolice

Gericht verbietet Generali-Tochter zwei Werbeaussagen

Er sei inflationsgeschützt und halte bestimmte Nachhaltigkeitskriterien ein. So pries Generali Investments einen hauseigenen Investmentfonds an, den die DVAG exklusiv in Fondspolicen einsetzt. Die Werbebotschaften hat jetzt das Landgericht Köln untersagt.
© picture alliance / Goldmann
Justizzentrum in Köln mit Sitz des Landgerichts: Bestimmte Werbebotschaften untersagt

Die Investmentgesellschaft Generali Investments darf künftig zwei Werbebotschaften über den hauseigenen Generali Exklusiv Fonds nicht mehr aussenden. Das entschied das Landgericht Köln in einem Urteil (Aktenzeichen: 87 O 26/25). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Darüber berichtet hat das Portal „Fondsprofessionell“.

In einem Image-Film hatte die Generali-Tochter behauptet, der Fonds sei inflationsgeschützt, und er stehe immer in Einklang mit bestimmten eingeblendeten UN-Nachhaltigkeitszielen.

Der Generali Exklusiv Fonds Infrastruktur (ISIN: LU2147380666), wie der Fonds komplett heißt, enthält Infrastruktur-Objekte. Im Vertrieb steht er exklusiv bei der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), die ihn in Fondspolicen einsetzt.

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Und ja, Anlagen in Infrastruktur gelten zwar gemeinhin als inflationssicher. Einen speziellen Mechanismus, um eben jene Inflation auszugleichen, enthält der Fonds aber nicht. Im Fondsprospekt ist lediglich von „Sachwertanlage als Inflationsschutz“ die Rede und von „Renditechancen in einem Umfeld mit steigender Inflation und niedrigem Wachstum“.

Ähnlich schwammig geht es im Prospekt auch in Bezug auf die UN-Nachhaltigkeitsziele zu. Man strebe vorrangig vier bestimmte Ziele an, heißt es. Zu fünf weiteren Zielen heißt es: „Der Fonds kann auch zu weiteren SDG‘s beitragen.“ Wobei SDG für „Sustainable Development Goal“ steht, also: Nachhaltigkeitsziel.

Insofern werfen die Verbraucherschützer der Fondsgesellschaft vor, die Behauptungen im Werbefilm seien missverständlich und führten in die Irre. Dem stimmte das Gericht zu.

Bei Generali Investments hat man das offensichtlich akzeptiert. Auf Anfrage teilt ein Unternehmenssprecher mit: „Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln haben wir das betreffende Material proaktiv entfernt und werden sicherstellen, dass künftige Mitteilungen die erforderlichen Anpassungen widerspiegeln, sodass die fraglichen Aussagen in aktuellen oder künftigen Marketingmaterialien nicht mehr erscheinen werden.“

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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