Ein Samstagmorgen, Landstraße irgendwo zwischen Dorf und Kleinstadt. Am Steuer ein 17-Jähriger, die Hände leicht verkrampft am Lenkrad. Neben ihm der Vater. Er schaut auf die Straße, auf den Tacho. Mahnt seinen Sprössling, nicht zu schnell zu fahren. Nickt zufrieden beim Schulterblick des Teenagers an der Kreuzung.
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) nennt sich das in Behördendeutsch. Das ist in Deutschland seit 2008 möglich und erlaubt es Jugendlichen, schon mit 17 Jahren den Führerschein zu machen. Danach geht es dann in Begleitung eines Erwachsenen ans Autofahren, bis der Fahranfänger sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Ziel ist es, den Fahranfängern die geballte Erfahrung derjenigen auf den Beifahrersitz zu setzen, die schon seit Jahrzehnten fahren.
Denn Fahranfänger haben ein besonders hohes Risiko, einen Unfall zu bauen. Und das liegt oft an Selbstüberschätzung. Sie sind zu schnell unterwegs, kommen von der Straße ab oder machen Fehler beim Abbiegen (siehe Grafik). Sitzt ein Elternteil, Onkel, Tante oder eine andere erfahrene Begleitperson nebendran, passiert das deutlich seltener.

Das spiegeln auch Statistiken wider. Seit 2008 geht der Anteil der Unfälle, die durch junge Fahrer verursacht wurden, zurück. Das Programm funktioniert. „Die zusätzliche Erfahrung und die Unterstützung durch die Begleitperson verbessern das Risikobewusstsein und die Einschätzung von Verkehrssituationen bei jungen Fahrern“, sagt Christian Fusshoeller, Projektleiter Kraft Privat Produktmanagement bei der Allianz Versicherung.
Im Gespräch mit jungen Kunden und deren Eltern können Makler hier punkten. Denn das begleitete Fahren ist nicht nur gut für die Gesundheit der jungen Menschen – nervöse Eltern werden hier aufatmen. Sondern es schont auch den Geldbeutel. Denn die KFZ-Versicherer belohnen das begleitete Fahren mit Preisnachlässen bei der Autohaftpflicht.

„Dabei handelt es sich um nach dem jeweiligen Schadenbedarf kalkulierte Beitragsfaktoren, nicht um feste Prozentsätze, die als Nachlass gegeben werden“, erklärt Christian Hartrampf, KFZ-Experte bei der R+V Versicherung. Im Alter von 18 Jahren betrage die Vergünstigung etwa 20 Prozent und nehme mit jeder Altersstufe ab. „Ab einem Alter von 23 Jahren macht es im Hinblick auf den Schadenbedarf dann keinen Unterschied mehr, ob der Fahrende ehemals am begleiteten Fahren teilgenommen hat oder nicht, sodass es ab diesem Alter keine Prämienunterschiede mehr gibt“, so der Experte weiter.
Wie die Versicherer das begleitete Fahren in ihren Policen handhaben, ist dabei unterschiedlich. Bei der R+V beispielsweise muss die Begleitperson nicht in die Versicherungspolice eingetragen werden. Bei der Allianz werden die sogenannten BF17-Fahrer in eine bestehende KFZ-Versicherung mit aufgenommen. „Das kann zum Beispiel der Vertrag der Eltern sein oder aber die eigene KFZ-Versicherung, die junge Fahrerinnen und Fahrer selbst für ihr erstes eigenes Auto abschließen“, sagt Fusshoeller.
Weitere Voraussetzungen gibt es, zumindest von Versichererseite, erstmal nicht. Der Gesetzgeber stellt aber ein paar Anforderungen an die Begleitperson. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, die Fahrerlaubnis muss seit fünf Jahren ununterbrochen bestehen. Und in der Flensburger Verkehrssünderkartei darf die Begleitperson maximal einen Punkt haben.
Alkohol sollte sowieso am Steuer tabu sein, maximal sind 0,5 Promille Blutalkoholgehalt erlaubt. Die Person muss im Auto sitzen, wo, ist nicht vorgeschrieben. Und während der Fahrt aktiv eingreifen ist verboten. Sie darf also vor allem nicht ins Lenkrad greifen.
Apropos verboten: Die Begleitperson hat gerade keine Zeit und der Fahranfänger will trotzdem eine Runde drehen? Gar keine gute Idee. Denn dabei handelt es sich um einen „schwerwiegenden Verkehrsverstoß“. Wer erwischt wird, darf dem Führerschein dann erstmal tschüß sagen.
Außerdem drohen ein Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flensburg. Die eh schon zwei Jahre betragende Probezeit wird noch mal um zwei Jahre verlängert und der Neu-Verkehrssünder muss erstmal zu einem kostenpflichtigen Aufbauseminar, bevor es den Lappen wieder gibt. Der Gesetzgeber nimmt das Thema also sehr ernst. Daher ist es sinnvoll, gleich mehrere Begleitpersonen anzugeben.
Und was passiert, wenn es trotz begleiteten Fahrens doch zu einem Unfall kommt? Nun, das Übliche. „Der Schadenfreiheitsrabatt wird durch einen Schaden belastet, sodass es zu einer Rückstufung im folgenden Versicherungsjahr kommt“, sagt R+V-Experte Hartrampf. „Durch die Rückstufung erhöht sich auch der Versicherungsbeitrag.“
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