Zu teuer, zu unklar und praxisfern

Das bemängelt der GDV an der Kleinanlegerstrategie

Die EU werkelt schon seit einiger Zeit an der EU-Kleinanlegerstrategie. Sie soll eigentlich dafür sorgen, dass Privatpersonen aktiver am Kapitalmarkt unterwegs sind. Vom aktuellen Stand ist der Versichererverband GDV nicht besonders begeistert. Das sind die drei Hauptkritikpunkte des Verbands.
Aufschrift der Börse in Frankfurt: Die EU-Kleinanlegerstrategie soll dafür sorgen, dass Privatpersonen aktiver am Kapitalmarkt unterwegs sind.
© picture alliance/Eibner-Pressefoto/Florian Wiegand
Aufschrift der Börse in Frankfurt: Die EU-Kleinanlegerstrategie soll dafür sorgen, dass Privatpersonen aktiver am Kapitalmarkt unterwegs sind.

Die EU-Kleinanlegerstrategie soll mehr Menschen dazu ermutigen, an den Kapitalmärkten zu investieren. Die Richtlinie soll aus Sicht des Gesamtverbands deutscher Versicherer (GDV) die Rechte der Verbraucher stärken und Hürden abbauen. Doch der aktuelle Vorschlag droht das Gegenteil zu bewirken und sorgt für viele Nachteile, vor allem für die Versicherungsbranche.

Die folgenden drei Punkte kritisiert der GDV an der aktuellen EU-Kleinanlegerstrategie vor allem.

1. Kritikpunkt: Zu kompliziert, zu hohe Kosten

Statt mehr Klarheit zu schaffen, könnten die geplanten Regeln zu noch mehr Vorgaben führen. Neue Dokumentations-, Reporting- und Aufbewahrungspflichten führen zu erheblichen Zusatzkosten für Versicherer – ohne erkennbaren Mehrwert für die Kunden. Anstatt die Kapitalanlage für Privatkunden zu vereinfachen, erschwert das Regelwerk die Produktentwicklung und Beratung durch einen übermäßigen administrativen Aufwand.

2. Kritikpunkt: Zu unklar

Viele entscheidende Details und Durchsetzungsstandards bleiben bis zum Ende des Gesetzgebungsprozesses offen, da sie erst spät in Verordnungen und technischen Standards geregelt werden sollen. Für Versicherer bedeutet das lange Phasen der Unsicherheit: Sie wissen nicht, welche konkreten Anforderungen sie erfüllen müssen. Eine verlässliche Planung und rechtssichere Umsetzung sind so kaum möglich.

3. Kritikpunkt: Praxisferne Umsetzung

Die Umsetzungsfristen für die neuen Vorschriften sollten erst dann beginnen, wenn alle Details feststehen. Andernfalls geraten Versicherer unter enormen Zeitdruck, sodass ein reibungsloser Übergang nicht funktioniert. Das könnte dafür sorgen, dass Produkte nicht verfügbar sind und dass die Beratungsqualität darunter leidet.

Für die Trilog-Verhandlungen fordert der GDV eine klare, abschließende Regelung direkt in der Richtlinie, anstatt späterer Anpassungen über zusätzliche Verordnungen. Zudem sollten die regulatorischen Anforderungen aus Sicht des GDV in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen. Das gilt insbesondere bei Reporting-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

Ein weiteres großes Thema bei der EU-Kleinanlegerstrategie ist das Thema Provisionsverbot für Versicherungsmakler. In diesem Punkt zeigte sich der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vorsichtig optimistisch, dass das Verbot ausbleiben könnte. Hier erfahren Sie mehr darüber und auch wie der Verband die aktuelle polnische Ratspräsidentschaft einschätzt.

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Autorin

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Von Juli 2024 bis Dezember 2025 war sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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