Kolumne

Planung zur eigenen Nachfolge? So können Makler vorgehen

Die Welt eines Unternehmers ist komplex und dynamisch. Das haben viele Makler 2024 wieder gespürt. Eigene Pläne gehen nicht auf, es kommt zu Beitragserhöhungen bei den Anbietern oder ähnliches. Auch wichtige Planungen zur eigenen Nachfolge geraten da ins Hintertreffen. Nachfolge-Experte Peter Schmidt zeigt, wie Schritt für Schritt das Thema Nachfolge angegangen werden kann.
Nachfolge geklärt: Die Bestands- oder Unternehmensübergabe müssen Makler gewissenhaft vorbereiten.
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Nachfolge geklärt: Die Bestands- oder Unternehmensübergabe müssen Makler gewissenhaft vorbereiten.

Die Planung einer Notfallregelung sowie der eigenen Nachfolge greift in persönliche Belange und Ziele ein, ist aber wichtig für die zukünftige Entwicklung des eigenen Unternehmens. Die Herausforderungen dieser Projekte helfen aber auch, die Unternehmensentwicklung in die selbstbestimmte Richtung zu lenken. Denn es werden zahlreiche Aspekte durchdacht und gegebenenfalls angepasst.

Strategie und Unternehmenswert

Für beide Themen, Notfallregelung und Nachfolge, sollten zunächst die damit verbundenen persönlichen Ziele in einer Strategie festgelegt werden. Dabei ist das Alter der Unternehmerin oder des Unternehmers sekundär. Natürlich gehen in den nächsten Jahren bis 2028 die sogenannten Babyboomer in den Ruhestand. Aber auch immer mehr junge Unternehmer – Mitte 30 bis Mitte 40 – haben andere Pläne und übergeben ihre Firmen. Dazu kommen Notfälle, die auch jüngere Menschen treffen können.

Für die Strategie formulieren Sie Ziele, was Sie bis zu Notfall oder Nachfolge erreicht haben wollen, wie die Vorstellungen zu einem Kaufpreis sind oder was bis dahin an Investitionen getätigt werden soll (neue IT, neue Mitarbeiter, Spezialisierung, Rückzug aus dem operativen Geschäft und so weiter). Dann empfehle ich ein Beraterteam zusammenzustellen, zu dem meist ein Steuerberater, gegebenenfalls ein Rechtsanwalt und ein Nachfolge-Experte (M&A-Berater) gehören.

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Der Nachfolge-Experte wird dann eine Unternehmens- beziehungsweise Bestandsbewertung vornehmen. Über den „Marktplatz für Maklerbestände“ bieten wir verschiedene Bewertungsmethoden von der Kurzbewertung über umfassende Expertisen bis zu Spezialbewertungen beispielsweise bei Scheidung an.

Für diese Bewertungen sind durch die Maklerin oder den Makler alle relevanten Daten zum Bestand, betriebswirtschaftliche Daten und weitere Information zusammenzustellen. Allein diese Informations- und Datensammlung zeigt oft schon auf, ob der Unternehmer einen Überblick über seinen Bestand und seine Firma hat. Oft ist dies vollumfänglich nicht der Fall, wenn Maklerverwaltungsprogramm oder CRM die gewünschten Daten nicht liefern können oder der Steuerberater die Steuererklärungen aus dem vorvorletzten Jahr noch nicht fertig hat.

Vertreter im Notfall und Profil des potenziellen Nachfolgers

In meiner Beratungspraxis beginne ich immer mit einer passenden Notfallregelung, wenn diese noch nicht vorliegt. Dazu gilt es nicht nur einen Notfallplan anzulegen, sondern auch Verfügungen zu treffen, wer im Fall der Fälle eine Vertretung oder Übernahme sichern kann. Über ein Unternehmer-Testament oder eine geschäftliche Generalvollmacht lässt sich dieses Thema regeln. Dazu kommt ein digitaler oder analoger Notfallordner mit allen wichtigen Daten. Anregungen dazu gibt diese Checkliste.

Für die Nachfolge – egal wie lange dieses Datum noch entfernt ist – gilt es Grundsatzentscheidungen zu treffen wie: Kommt meine Nachfolgerin oder mein Nachfolger aus der Familie, dem Bekanntenkreis oder aus der Firma? Welches Profil soll der Nachfolger haben? Welches Nachfolgemodell von Verkauf gegen Einmalsumme, Verrentungsmodell oder Beteiligungsmodell möchte ich haben?

Grundlage dieses Nachfolgermodells können dann schon eine Nachfolgerauswahl und Gespräche mit potenziellen Nachfolgern sein. Ein erfahrener M&A-Berater kann moderierend durch die Klippen solcher Gespräche und später Verhandlungen führen.

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Auf der nächsten Seite geht es um Verkaufsverhandlungen und Kaufvertrag.

Verkaufsverhandlungen und Kaufvertrag

Rückt eine Nachfolge direkt in den Fokus, können die Verkaufsverhandlungen beginnen. Auch hier ist die Unterstützung des Beraterteams – jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten – gefragt. Der M&A-Berater wird neben der Nachfolgerauswahl mit dem Unternehmer die Verkaufsstrategie besprechen und festlegen, um die gewünschten Ziele und den angestrebten Preis optimal zu erreichen.

Die Verhandlungen sollen helfen, die finanziellen Wünsche zu erreichen und auch die strategischen Ziele des Maklers oder Finanzanlageberaters umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Kaufvertrag und die Struktur der Übergabe helfen, die gesetzten Ziele umzusetzen. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten sind klar zu beschreiben und gegebenenfalls auch zusätzlich (etwa bei Ratenzahlungen) zu besichern.

Vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages sind neben dem M&A-Berater auch Steuerberater und gegebenenfalls ein Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Das soll garantieren, dass die Ziele und Interessen des Verkäufers geschützt werden und die Transaktion auch steuerlich effizient ist.

Übergangsplan und Mitwirkung

Neben den Verkaufsverhandlungen ist festzulegen und zu vereinbaren, wie und zu welchen Terminen die Übergabe erfolgt und wer wofür verantwortlich ist. Hier sind die Verkäufer nochmal stark gefragt, dass mit dem Bestand oder der Firma in der Übergangsphase keine Probleme entstehen, die dem Verkäufer dann zur Last gelegt werden können.

Im Kaufvertrag wird man die Art der Kommunikation des Deals bereits festgelegt haben. Dabei ist an die Kunden, Vertragspartner, Mitarbeiter und gg. auch an Mitgesellschafter zu denken. Es ist sinnvoll, wenn mindestens für eine Übergangszeit Mitwirkungspflichten für den Verkäufer vereinbart werden. Danach ist dann ein beruhigender Übergang in den Ruhestand möglich, der mit einem optimalen Kaufpreis auch weitere Freuden des Lebens ermöglicht.

Autor

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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