Kurzprogramm 2025 liegt nun vor

Was das Bündnis Sahra Wagenknecht für die Rente plant

Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht hat ein Kurzwahlprogramm für die Bundestagswahl im Februar 2025 vorgelegt. Wir erfahren darin, wie hoch die Mindestrente sein und was mit den Sozialabgaben passieren soll.
Sahra Wagenknecht (l), Bundesvorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), und die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali
© picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Sahra Wagenknecht (l), Bundesvorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), und die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali

Vor einigen Wochen trugen wir zusammen, was Parteien in Deutschland für die gesetzliche Rente und die Altersvorsorge planen. Sie finden den Text hier. Wer in der Runde fehlte, das war das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Auch auf Anfrage konnte es uns weder ein Wahlprogramm noch einen Entwurf dazu vorlegen.

Das ist nun anders. Mittlerweile gibt es immerhin ein „BSW Kurzwahlprogramm für die Bundestagswahl 2025“, aus dem wir die Renten- und Vorsorgepläne zitieren wollen.

Wörtlich plant das Bündnis Sahra Wagenknecht „eine Rentenreform wie in Österreich“. Demnach sollen alle Erwerbstätigen, „auch alle Bundestagsabgeordneten und Bundesminister“, in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Als Inflationsausgleich für die vergangenen Jahre soll die Rente gleich zu Beginn für alle um 120 Euro pro Monat steigen.

Eine „große Steuerreform“ soll dafür sorgen, dass die gesetzliche Rente bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleibt.

Es soll eine Mindestrente geben:

  • 1.200 Euro nach 15 Versicherungsjahren
  • 1.300 Euro nach 30 Versicherungsjahren
  • 1.600 Euro nach 40 Versicherungsjahren

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sollen steigen (das Ziel bleibt ungenannt). Im Gegenzug soll es einen Grundfreibetrag auf Sozialabgaben geben.

Zur privaten Altersvorsorge findet sich im Kurzwahlprogramm des Bündnis Sahra Wagenknecht nichts Direktes. Allerdings etwas Indirektes. Denn das BSW will Einkommen aus Kapitalerträgen – zu dem nun mal auch Altersvorsorgevermögen gehört – genauso besteuern wie Einkommen aus Arbeit.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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