In fremden vier Wänden

Wann die Außenversicherung in der Hausratpolice greift

Liebgewonnene häusliche Gegenstände sind nur versichert, wenn sie auch wirklich zu Hause sind? Weit gefehlt. Die Außenversicherung kümmert sich, wenn dem Hausrat auch anderswo etwas passiert. Wobei man einige Feinheiten beachten muss.
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Dieb beäugt ein Portemonnaie, das im Auto liegt: Brechen Langfinger ins Auto ein und stehlen Gegestände, greift die Außenversicherung der Hausrat.

Es geschieht in Würzburg, in einer nicht einmal wirklich üblen Gegend. Zwei 13-jährige Jungen haben sich zum Inlineskaten getroffen. In einer Pause bekommen sie Besuch von fünf weiteren Jugendlichen, allerdings etwas älter und – bewaffnet. Einer zückt ein Messer und nimmt den beiden Jungsportlern Geld und weitere Wertsachen ab. Nach dem Raub rennen die beiden in die Stadt zur Mutter des einen. Die zeigt die fünf Räuber bei der Polizei an.

Den Fall schildert der Versicherungsmakler Patrick Hamacher in dem Podcast „Versicherungsgeflüster“, den er zusammen mit seinem Kollegen Bastian Kunkel betreibt (die Episode gibt es hier). Und dann erklärt er das, was so vielleicht nicht jeder erwartet hätte: „Das Ganze ist tatsächlich ein Hausratfall gewesen“, stellt Hamacher fest und führt weiter aus: „Weil der Raub an Hausratgegenständen versichert ist, die man mit sich führt.“ Kleidung, Geld, das Ticket für die Straßenbahn.

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An Eltern hat er allein deshalb eine Botschaft: „Sagt euren Kiddies, dass sie in solchen Fällen nicht einen auf Macker machen sollen. Geht stattdessen zur Polizei und erstattet Anzeige, denn der Schaden ist zumindest materiell versichert.“

In solchen Schadenfällen vor der Haustür greift nämlich eine spezielle Klausel, die inzwischen jede Hausratversicherung enthält: die Außenversicherung. Sie erweitert den Schutz auf Hausrat, den man außerhalb der eigenen vier Wände mit sich führt und vorher schon besessen hat (also keine Mitbringsel). Sei es auf Urlaubsreisen, beim Familienbesuch oder auch nur abends im Sportverein. „Sie leistet bei denselben Gefahren wie in der versicherten Wohnung, springt also bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ein“, erklärt die Marktmanagerin Marisa Reinhard von der Signal Iduna im hauseigenen Blog.

Die Grenzen der Außenversicherung

Dabei gelten jedoch ein paar Grenzen. So darf der Versicherte nur einen maximal festgelegten Zeitraum durchweg unterwegs sein. Üblich sind drei Monate, manche Premiumtarife gehen jedoch schon bis zwölf Monate hinauf. Dauert die Reise allerdings auch nur einen Tag länger, besteht für die gesamte Dauer kein Schutz mehr, wie Versicherungskaufmann Tobias Weßler in einem Beitrag für Bastian Kunkels Plattform „Versicherungen mit Kopf“ schreibt. Außerdem greifen bei Außenversicherungen spezielle Sublimits, die sich meist über einen Prozentsatz der Hausratversicherungssumme berechnen. Für Wertsachen und Bargeld gelten obendrein zusätzlich heruntergesetzte Limits, die man kennen sollte.

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Sehr unkompliziert kommt die Außenversicherung hingegen bei der Frage daher, wer alles versichert ist. Analog zur Hausrat gilt sie für alle Personen, die im Haushalt leben, also auch Lebenspartner und Kinder. Letztere sogar auf Klassenfahrt. Hinzu kommt ein besonderer Service: Die Außenversicherung gilt auch für Kinder, die für Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst vorübergehend in eine andere Wohnung ziehen. Und zwar auch für Wohngemeinschaften und ohne das oben erwähnte Zeitlimit – die Ausbildungszeit gilt automatisch als vorübergehend. Erst wenn der Sprössling dauerhaft einen eigenen Hausstand gegründet hat, ist dafür eine eigene Hausratpolice nötig.

Einige Unterschiede und Einzelheiten, wann die Außenversicherung zahlt und wann nicht, wirken mitunter reichlich verworren. Doch am Ende ergeben sie Sinn: So ist sie wie die normale Hausratversicherung ziemlich strikt daran gebunden, dass der Schaden in einem geschlossenen, oft sogar abgeschlossenen Raum eintritt. Wobei das auch nur so etwas Ähnliches sein kann, zum Beispiel Wohnwagen, Zugabteile und Schiffskabinen. Zelte allerdings nicht. Ebenfalls ausgenommen sind Feriendomizile, die den Versicherten selbst gehören. Für die muss eine separate Hausrat her.

Bricht also jemand das Hotelzimmer auf und klaut Geld, ersetzt das die Außenversicherung bis zur Höhe des Sublimits. Geht man hingegen auf ein Rockkonzert und wird dort beklaut, ersetzt die Außenversicherung das nicht. Der feine Unterschied lautet dabei „Einbruch“, weshalb auch der Laptop im geknackten Auto und das Portemonnaie im aufgebrochenen Kleiderspind der Schwimmhalle versichert sind.

Tobias Weßler weist allerdings darauf hin, dass inzwischen bestimmte Top-Tarife sogar einfachen Diebstahl mit abdecken. „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ nennt sich das dann. Der Markt bewegt sich eben, und zwar in eine gute Richtung.

Ausnahme der Vier-Wände-Regel

Auch bei Sturm und Hagel gibt es Unterschiede, wie Marisa Reinhard mit Beispielen ausmalt: Weht eine Sturmböe den Sonnenhut über Bord, gibt es von der Versicherung kein Geld, weil der Schaden draußen passierte. Zerstört Hagel durch ein offenes Fenster einen Laptop im Zimmer, zahlt das die Außenversicherung. Gleiches gilt, wenn eine kaputte Leitung das Gerät unter Wasser setzt. Bei Starkregen wiederum geht das nur, wenn Elementarschutz in der Hausrat mit enthalten ist.

Eine wichtige Ausnahme für die Vier-Wände-Regel ist der eingangs geschilderte Raub unter angedrohter Gewalt. Der darf auch draußen stattfinden. Doch auch dort sind die Grenzen zuweilen dünner als eine Zeltwand. So brauchte ein Versicherer im Jahr 2019 laut Gerichtsurteil (Aktenzeichen: 20 O 99/18) eine geraubte Armbanduhr nicht zu ersetzen, weil es an der angedrohten Gewalt fehlte. Dem Versicherten hatte auf Ibiza ein Mann mit Motorradhelm die Uhr rabiat weggenommen. Er sei bedrohlich auf ihn zugekommen, hatte das Opfer angegeben. Doch das reichte nicht aus. Das Landgericht Köln erkannte keine „nach den Versicherungsbedingungen geforderte Bedrohungslage mit einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben“.

Wie bei anderen Versicherungen treten also auch bei der Außenversicherung Grenzfälle und Grauzonen auf, die – juristisch oder nicht – zu klären sind. Doch davon abgesehen ist sie eine wichtige Errungenschaft der jüngeren Zeit, die jede Hausratversicherung sinnvoll erweitert.

Makler Patrick Hamacher kann davon ganz sicher ein Liedchen singen. Sogar heute noch kann er sich daran erinnern, wie er im Bärchenpulli und mit veränderter Frisur (ohne Kappe!) vor Gericht stand und gegen die fünf Halbstarken aussagte. Er wollte nicht erkannt werden. Denn einer der beiden ausgeraubten 13-Jährigen war: er selbst.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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