Beihilfestelle landet Coup

Welche Zuschüsse zur PKV und GKV Beamte in Sachsen jetzt erhalten

Seit 1. Januar 2024 gelten neue Beihilferegeln für sächsische Beamte. Die können sich über deutlich verbesserte Zuschüsse zur PKV und GKV freuen. Für Vermittler sind das allerdings keine allzu guten Nachrichten, wie die PKV-Spezialistin Anja Glorius von KVoptimal.de in ihrem Gastbeitrag schildert.
PKV-Spezialistin Anja Glorius von KVoptimal.de
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PKV-Spezialistin Anja Glorius von KVoptimal.de

Sah es im Februar für Vermittelnde von Beamten und Beamtenanwärtern noch düster aus, konnten Wissende des PKV-Systems offensichtlich dafür sorgen, dass man am sich ergänzenden System der Beihilfe und PKV beziehungsweise GKV festhält.

Wo lag eigentlich das Problem der Beamtenversorgung in Sachsen?

Das Verwaltungsgericht ermittelte für Beamte der kleinsten Besoldungsgruppe mit niedriger Versorgungsstufe: Diese haben nur wenig Einkommen mehr als Bürgergeldbezieher, wenn sie für die Familie finanziell allein verantwortlich sind. Das heißt, das Netto-Mehreinkommen liegt unter 15 Prozent im Vergleich zu Bürgergeldbeziehern. Ein Umstand, den das Veraltungsgericht geändert sehen wollte.

Vergleicht man das Einkommen vergleichbarer Beamter im Bundesschnitt, liegen die ostdeutschen Länder im Gesamtbild weit unter dem Einkommen der alten Bundesländer. Sachsen ist dabei nicht mal das Schlusslicht, sondern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hat die Beamten mit dem geringsten Einkommen in den niedrigen Besoldungsstufen.

Doch man wollte offensichtlich nicht das Einkommen der Beamten erhöhen, sondern arbeitete lieber an einer Änderung, von der alle Beamten und Beamtenanwärter partizipieren werden. So profitieren am Ende alle Beamten des Landes von den Änderungen der Beihilfeverordnung. Dabei ist der Beihilfestelle ein Coup gelungen, den so noch keiner vollzogen hat. Denn hat man eine Beihilfestufe einmal erreicht, kann man laut der neuen Verordnung nicht mehr zurückgestuft werden. Das sieht sonst keine Verordnung so vor. Denn hatte man bisher 70 Prozent Beihilfe mit zwei beihilfeberechtigten Kindern erhält man nun 90 Prozent. Diesen Satz behält man auch, wenn die Kinder erwachsen sind, und fällt nicht wie üblich auf nur noch 50 Prozent zurück.

Was ändert sich konkret ab dem 1. Januar 2024?

Beamte kommen mit Kindern früher in den Genuss einer erhöhten Beihilfe. So haben künftig Eltern schon ab dem ersten Kind, das im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist, einen Anspruch auf 70 Prozent der Beihilfe und nicht wie bisher auf 50 Prozent.

Kinder steigen bei der Beihilfeberechtigung direkt auf 90 Prozent und starten nicht wie bisher mit 80 Prozent. Ab dem zweiten Kind erhalten Beihilfeberechtigte künftig sogar 90 Prozent. Allerdings erhält das nur noch ein Elternteil bei zwei Beihilfeberechtigten und wird gemäß der Zuordnung des Familienzuschlags durchgeführt.

Kurz zusammengefasst:

Hat man eine Beihilfestufe erreicht, erhält man diese auch nach Wegfall der jeweiligen Voraussetzung und fällt nicht mehr auf 50 Prozent zurück.

Außerdem erhalten Beihilfeberechtige mit einem Ehepartner mit einem Einkommen unter 18.504 Euro jährlich ab dem 1. Januar 2025 Familienzuschläge. So werden Beihilfeberechtigte als Alleinverdiener laut dem Sächsischen Beamtenbund um bis zu 3.700 Euro jährlich entlastet.

Pauschale Beihilfe seit dem 1. Januar 2024

Sachsen führte am 1. Januar 2024 nun auch die pauschale Beihilfe ein. Gesetzlich versicherte Beamte zahlen somit nicht mehr den Krankenversicherungsbeitrag auf ihr Einkommen zu 100 Prozent, sondern erhalten wie bei einem Beschäftigungsverhältnis in der freien Wirtschaft einen 50-Prozent-Zuschuss. Die soziale Pflegeversicherung wird wie in allen anderen Beihilfevorschriften mit der pauschalen Beihilfe nicht bezuschusst.

Durch die neue Änderung ergibt es wirtschaftlich jedoch keinen finanziellen Sinn mehr, die pauschale Beihilfe mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu nutzen. Denn die Kosten der PKV sind im Marktvergleich langfristig fast immer die günstigere Wahl. Einen Fall aus der Praxis lesen Sie in unserem Blog: Sachsen ab 01.01.2024 – Mehr Geld in der Tasche für Beamte (kvoptimal.de)

Wir wirken sich die Regelung in der Beihilfe Sachsen ab dem 1. Januar 2024 auf Vermittelnde aus?

Durch die teilweise langfristig reduzierten Beihilfesätze sinkt der Beitrag zur PKV deutlich. Vermittelnde haben also weiterhin den gleichen Beratungsaufwand bei Beihilfeberechtigten, reduzieren aber ihren Courtage- und Provisionsanspruch sowohl in der Abschluss- als auch Bestands-Courtage deutlich.

Ein Vergleich einer 30-jährigen versicherten Person mit zwei Kindern: Exemplarisch schauen wir uns den Anspruch der Barmenia und Axa im Vergleich an.

Alter Beitrag mit bisher 70 Prozent Beihilfeanspruch:

Quelle: www.psponline.de
Quelle: www.psponline.de

Beitrag für eine 30-jährige versicherte Person:

  • Barmenia – 254,56 Euro im Monat
  • DBV – 269,93 Euro im Monat

Courtage-Anspruch für Vermittelnde*:

  • Barmenia – 1.794,24 Euro
  • DBV – 1.916,46 Euro

Neuer Beitrag ab 1. Januar 2024 mit 90 Prozent Anspruch auf Beihilfe:

Quelle: www.psponline.de
Quelle: www.psponline.de

Beitrag für eine 30-jährige versicherte Person:

  • Barmenia – 126,06 Euro im Monat
  • DBV – 131,45 Euro im Monat

Courtage-Anspruch für Vermittelnde*:

  • Barmenia – 742,95 Euro
  • DBV – 718,47 Euro

So fehlen Vermittelnden trotz eines hohen Beratungsaufwands bei Beamten teilweise rund 1.200 Euro. Es bleibt zu hoffen, dass die Beratungsqualität nicht leidet.

*Die Courtage ist individuell je Vermittler und hier bis zur Höchstgrenze des Courtagedeckels gerechnet.

Die Autorin Anja Glorius ist Geschäftsführerin des auf PKV spezialisierten Maklers KVoptimal.de in Berlin. Sie betreibt außerdem die Facebook-Gruppe Private Krankenversicherung – Support | Facebook

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Eine Antwort

  1. Und immer wieder die arme Provision, die leidet. (Hinweis: Ironie)
    Ich verstehe das nicht. Es ist doch gut für die Beamten, da genau die unterstützt werden, die ohnehin wenig haben! Und da möchte ich nun keine Aussagen hören, dass es den Beamten doch gut gehe…
    Die Entlastung kommt für Familien und deren Kinder!

    P.S.: Beamte werden oft von Beratern vor Ort beraten. In den neuen Bundesländern sind auch die Lebenshaltungskosten geringer. Alles hat ein Für und Wider.

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