Auch Ärzte können einmal krank werden. Ihr Einkommen können sie für diesen Fall mit einer Krankentagegeldversicherung (KTV) absichern. Doch Achtung: Manchmal kann aus einer Erkrankung eine dauerhafte Berufsunfähigkeit werden. Dann kann es sein, dass KT-Leistungen zurückgezahlt werden müssen.
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