Als Corona kommt, bricht Patrick Jung ein großer Teil seines Geschäfts weg. Im Jahr 2005 hat der Unternehmer aus Reinbek bei Hamburg die Mobile Bar gegründet. Man kann bei ihm eine Cocktailbar für besondere Anlässe mieten – Firmenfeiern, runde Geburtstage, goldene Hochzeiten. Ein Angestellter steht dann hinterm Tresen und mischt farbenfrohe Getränke auf Eis. Es ist eine lukrative Geschäftsidee, denn in Deutschland wird viel gefeiert. Und getrunken.
Bis 2020 Corona kommt. Jung macht sich Gedanken und fällt zwei Entscheidungen: Einerseits beginnt er, Cocktail-Pakete an Selbstmixer zu verschicken. Das läuft … na ja. Andererseits steigt er in einen neuen Geschäftszweig ein und vermietet Hüpfburgen. „Ich hatte sowieso schon Lust darauf. Aber in der Corona-Zeit war es die Gelegenheit, auch auf kleineren Events Fuß zu fassen“, erinnert er sich. Kindergeburtstage gibt es ja noch immer.
Allerdings verlangte der Neueinstieg einen versicherungstechnischen Handgriff. Denn auf die Mobile Bar läuft eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Sie zahlt, wenn sich ein Gast beim Sex on the Beach den Magen verrenkt. Im konkreten Fall sprang sie tatsächlich einmal ein, als die Zapfanlage bei einem Kunden die Arbeitsplatte zerkratzte. „Es lief perfekt. Eine E-Mail und ein ausgefüllter Fragebogen – und das Thema war erledigt“, sagt Jung.
Seit 2020 stellt sich aber zusätzlich die Frage, was passiert, wenn eine Hüpfburg nicht so richtig in Schuss ist und sich deshalb ein Kind verletzt. Doch auch das ist – zumindest finanziell – kein Problem mehr. Sein Versicherungsmakler René Thies aus Winsen hat dem Versicherer, der Haftpflichtkasse Darmstadt, Bescheid gegeben. Der hat die neue Beschäftigung in den Vertrag mit aufgenommen, einen „kleinen Prämienaufschlag berechnet“ (O-Ton Jung) und deckt nun somit das Hüpfburg-Abenteuer mit ab.
Damit taugt die Mobile Bar in zweierlei Hinsicht als Paradebeispiel. Erstens, gehört sie zu jenen schätzungsweise 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland, die eine BHV haben. Daran wird zugleich deutlich, dass so ein Vertrag bis auf wenige Branchenausnahmen keine Pflicht ist. Doch im schlimmsten Fall haften Unternehmer mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn durch ihre Arbeit ein Schaden entsteht. Und wer einfach mal willkürlich die Begriffe Feuer, Sturz und Giftstoff auf sich wirken lässt, kann sich vorstellen, wie teuer so etwas werden kann. Das macht die BHV zu einem der wichtigsten Verträge, die Unternehmer in Betracht ziehen sollten.
Sie zahlt bei Schäden an Menschen, Sachen, Umwelt und indirekt auch an Vermögen. Indirekt deshalb, weil es sich um sogenannte Vermögensfolgeschäden oder auch unechte Vermögensschäden handelt. Häufigstes Beispiel dafür ist der frisch gewischte Fußboden im Friseursalon: Eine Kundin tritt ein, rutscht aus und bricht sich den Ellbogen. Anschließend kann sie einige Wochen nicht arbeiten und somit kein Geld verdienen. Die BHV ersetzt ihr das ausgefallene Einkommen. Schädigt man indes jemanden direkt finanziell, zum Beispiel durch Falschberatung, dann ist die Vermögensschadenhaftpflicht zuständig.
Doch zurück zur Mobilen Bar. Sie ist nämlich zweitens ein Beispiel für den Trend, sich wegen Corona neue Geschäftsfelder zu suchen. „Wir haben das vor allem in der Gastronomie wahrgenommen“, bestätigt die Württembergische Versicherung. „Dort wurden mehr Lieferungen und To-go-Bestellungen als Tätigkeit aufgenommen.“ Was allerdings in solchen Fällen die Prämien nicht veränderte, da sich das noch im Rahmen des Berufsbildes bewegte.
Das ist aber nicht immer der Fall. Mitunter bringen Neigung und Fantasie von Unternehmern gar wundersame Kreuzungen hervor, wie man beim Digitalversicherer Andsafe beobachtet hat. Da bringt der Physiotherapeut anderen Menschen schon mal das Tanzen bei, und der Software-Entwickler steigt in den Modellbau ein. Weitere Beispiele zeigt der Kasten rechts.
Mischbetriebe nennen sich diese Kombinationen. Es geht dann nach den speziellen Risiken von Tätigkeiten, und wie man sie zu Gruppen zusammenfassen kann. Und diese Gruppen können je nach Versicherer voneinander abweichen, was es, nebenbei bemerkt, sehr erschwert, Tarife zu vergleichen.
Der Gründer und Inhaber der LVM-Versicherungsagentur Mirko Bubig aus Borgholzhausen in Nordrhein-Westfalen spricht in einem Interview von vier W-Fragen, über die er einen Betrieb beschreibt: Wer arbeitet im Unternehmen? Was unternimmt die Firma? Wo wird gearbeitet? Womit wird gearbeitet? Und dann ergibt sich schon ein erster Eindruck.
Es ist sogar nicht unüblich, solche Verträge auszuschreiben. So wirbt der Versicherungsmakler Ronny Knorr aus dem brandenburgischen Strausberg über seine Honorarberatung Wendewerk mit einem regelrechten Ausschreibungsservice. Er nimmt alle risikorelevanten Daten des Unternehmens auf und leitet sie über ein Standardverfahren an mehrere Versicherer weiter. Anschließend lässt er diese über den Zahlen brüten und anschließend Angebote abgeben, die er dann vergleicht.
Und dann geht es um tausend Feinheiten, zum Beispiel die Deckungssumme. Als Minimum haben sich 3 Millionen Euro je Schadenfall etabliert. Doch die Skala reicht bis zu 20 Millionen Euro hinauf, was für Unternehmen interessant sein dürfte, die häufig auf Großbaustellen arbeiten. Weitere Fragen lauten: Greift die BHV auch im Ausland? Gibt es herabgesetzte Deckungssummen für spezielle Schadenfälle – sogenannte Sublimits? Und wenn ja, stören sie? Sind Selbstbeteiligungen vorgesehen? Wenn ja, wie hoch? Die Skala reicht bis 2.000 Euro hinauf. Und so weiter. Nach diesen Umständen, aber auch nach Zahl der Mitarbeiter, Risikohöhe und Jahresumsatz, richtet sich am Ende die Prämie. „Die enorme Komplexität bedeutet für manche Vermittler eine gewaltige Hürde“, räumen denn auch die Analysten von Franke und Bornberg gleich im Editorial ihres BHV-Ratings ein.
Und als wäre das nicht genug, behandeln die Versicherer speziell Mischbetriebe unterschiedlich. Zum Beispiel der Münchener Verein, der mit seinen BHV-Tarifen bei Franke und Bornberg die Topnote FFF+ erreicht. Er bietet eine enorme Leistungspalette, auch bei Schäden im Ausland, Drohnen und Subunternehmern. Bei Mischbetrieben beschränkt er sich jedoch grundsätzlich auf einen Hauptbetrieb und maximal drei Nebenbetriebe, wie er auf Anfrage mitteilt. Als Hauptbetrieb gilt jene Tätigkeit, die prozentual den größten Anteil einnimmt. „Grundsätzlich wird bei hinzukommenden Nebentätigkeiten jede Tätigkeit für sich nach deren Berechnungsgrundlage tarifiert.“ Das muss kein Problem sein, viele Betriebe dürften damit locker hinkommen. Man muss es aber wissen.
Überhaupt ist Transparenz eine enorm wichtige Angelegenheit. „Viele Mischbetriebe sind nicht ausreichend beziehungsweise richtig versichert. Denn es wird oft vergessen, alle Nebentätigkeiten im Versicherungsschutz im Laufe der Zeit aufzunehmen“, bemerkt Dimitri Ratke vom RS Maklerkontor. Auch vom Versicherer VHV (ebenfalls FFF+) heißt es: „Wichtig für den Kunden ist, dass wir von der Nebentätigkeit Kenntnis haben und so Versicherungsbedarf und -einordnung prüfen können.“ Einerseits sei der Kunde vertraglich verpflichtet, Veränderungen anzuzeigen. Andererseits fragt der Versicherer auch regelmäßig über seine sogenannte Mengennachweisanfrage nach, ob sich Grundlagen für die Beitragsrechnung verschoben haben.
So etwas macht auch die Württembergische einmal im Jahr bei ihren BHV-Tarifen – immerhin mit dem Rating FFF, also „sehr gut“. „Nebentätigkeiten müssen bei uns grundsätzlich angegeben werden, sofern diese nicht zum versicherten Berufsbild gehören“, heißt es. Die Frage, ob etwas Haupt- oder Nebentätigkeit ist, entscheidet man dort übrigens grundsätzlich nach dem Anteil am Umsatz. Auch das macht nicht jeder so. Manche ziehen auch zusätzlich wie bei der Prämie die Zahl der Mitarbeiter oder die Gehälter heran. Diese Variablen nennt zum Beispiel die VHV.
Wen das alles gar nicht stören will, das ist Andsafe. Sie wirbt damit, dass sie nicht alle Nebentätigkeiten wissen muss, sie aber trotzdem versichert. Das Risiko ermittelt man ausschließlich auf Basis jenes Betriebes mit dem höchsten Anteil am Gesamtumsatz. Die Deckungssummen reichen von 3 bis 10 Millionen Euro hinauf, und auf Sublimits verzichtet man ganz. Auch dieser Tarif bekommt von Franke und Bornberg ein FFF+.
Gleichwohl ist es wahrscheinlich besser, die automatische Mitversicherung eher als zusätzlichen Service zu verstehen. Falls man in der – ja, auch hier – jährlichen Mitteilung mal was vergessen hat. Das beruhigt zweifellos ungemein. Aber in erster Linie sollte man auch Andsafe mitteilen, was man alles so treibt. Denn der Versicherer klammert ausdrücklich alle Nebentätigkeiten aus, für die er grundsätzlich keinen Versicherungsschutz anbietet. Wer weiß schon spontan, welche das sind? Da hilft nur Nummer sicher.
Patrick Jung ist in Darmstadt derzeit in die Kategorie „Hotel, Gastronomie, Disco“ eingeordnet. Und selbstverständlich hat er seinem Versicherer auch sein neuestes Projekt mitgeteilt: Die Wandelbar ist eine bewegliche, luxuriöse Essen- und Trinkstation für festliche Ereignisse. Los ging es in diesem Jahr. Denn Wandel muss ja schließlich sein.
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