Neue Möglichkeiten im neuen Jahr: Ab 2023 können Versicherer und Pensionsfonds selbst entscheiden, ob sie ihre Sicherungsvermögen weiter auf Papier oder neuerdings digital aufschlüsseln und melden wollen.
Die Finanzaufsicht Bafin erweitert die digitalen Möglichkeiten – und will somit Papier sparen. Ab 2023 können Versicherer und Pensionsfonds die Verzeichnisse ihrer Sicherungsvermögen für das abgelaufene Geschäftsjahr digital bei der Versicherungsaufsicht einreichen. Das gab die Behörde jetzt bekannt und betont zugleich, dass sie „seit geraumer Zeit“ die Unternehmen ermuntere, Unterlagen elektronisch einzureichen.
Das Sicherungsvermögen könne man nun mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) im PDF/A-Format über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) einreichen. Die Bafin fände es gut, wenn die überwachten Unternehmen diese Möglichkeit auch wirklich nutzten. Gleichwohl könnten sie die Unterlagen nach wie vor auf Papier gedruckt abgeben.
Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Digitaltechnik. Bereits seit 1. Juli können Unternehmen Berichte der Wirtschaftsprüfer mit so einer erwähnten Signatur übermitteln. Für Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte gilt das sogar schon seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020.
Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.
Teilen:
Nicht verpassen!
Pfefferminzia.pro
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.