Das Logo von EY an einem Gebäude: Der Wirtschaftsprüfer muss Wirecard Akteneinsicht gewähren. © picture alliance / Flashpic | Jens Krick
  • Von Redaktion
  • 15.12.2022 um 13:29
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Der Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat vor dem Landgericht Stuttgart einen Sieg eingefahren: So muss der ehemalige Wirtschaftsprüfer von Wirecard, Ernst and Young (EY), ihm gegenüber nun seine Akten offenlegen. Konkret geht es um das Jahr 2016. EY will sich gegen die Entscheidung wehren.

Hier geht es zum Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Diese Versicherungen schließen Kunden online ab
Reiserücktritt, Tier und Geräte statt Unfall und BU

Diese Versicherungen schließen Kunden online ab

Maklerpools: Weniger ist mehr
AfW-Vermittlerbarometer

Maklerpools: Weniger ist mehr

Zuletzt hinzugefügt
So lebt der Durchschnittsmensch in Deutschland
Einkommen, Rente, Alter, Wohnsituation

So lebt der Durchschnittsmensch in Deutschland

„Die Fälle sind alle echt“
Versicherungsdetektiv Oliver Ramsperger im Interview

„Die Fälle sind alle echt“