Prüfmöglichkeit nicht immer drin

Kann ich die Ausschlussklausel in der BU auch wieder loswerden?

Manche vorerkrankte Kunden können nur deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen, weil sie einen Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel in Kauf nehmen. Doch was ist, wenn sich die Wehwehchen an Rücken und Co. im Laufe der Zeit bessern? Wann und wie es BU-Versicherten gelingt, eine Ausschlussklausel loszuwerden, berichten die Makler Tobias und Stefan Bierl.
Bierl_Tobias
© privat
Versicherungsmakler Tobias Bierl

Mehr zum Thema

Die Rolle des Beraters in Zeiten von KI

Wer heute wissen möchte, wie er sein Geld investieren soll oder wie viel Kapital er…

Wie das IVFP die gesetzliche Rente erneuern würde

Sie hatten es schon vor der großen Altersvorsorgereform getan. Und jetzt tun sie es wieder.…

„KI-Lösung muss DSGVO-konform mit Daten umgehen“

Pfefferminzia: Wie stark wird künstliche Intelligenz, kurz KI, aktuell im Beratungsalltag angewendet? Nele Wollert: Je…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert