„Je mehr Geld sie nicht ausgeben, desto besser“

ARD-Beitrag unterstellt Versicherern drückebergerisches Verhalten

„Die Maschen der Versicherungen – es gibt anscheinend jede Menge davon, aber nur ein Mittel dagegen: Standhaft bleiben und sich wehren – notfalls auch vor Gericht“, lautet der reißerische Rat der ARD-Verbrauchersendung „Live nach Neun“. Um welchen Fall es in dem Bericht geht und warum es bei Großschäden ab 10.000 Euro oft zu Problemen mit der Versicherung komme, erfahren Sie hier.
© Screenshot ARD
„Wenn die Versicherung versucht, sich zu drücken“, lautet der Titel einer aktuellen Kurzreportage im Rahmen des Verbrauchermagazins „Live nach Neun“.

Der Audi von Norbert Voskuhl brennt komplett aus – Totalschaden 30.000 Euro. Laut Polizei war es Brandstiftung. Dabei hatte er noch Glück im Unglück: Obwohl der Wagen direkt vor seinem kürzlich bezogenen Haus steht, bleibt dieses nahezu unversehrt. Als der Vorfall im Sommer 2019 passierte, war Voskuhl mit seiner Familie im Urlaub in Italien, wie das ARD-Verbrauchermagazin „Live nach Neun“ in einem rund fünfminütigen Beitrag berichtet (hier geht es zum Video). Nachbarn machten noch ein Video von dem Brand, der von der Feuerwehr zumindest schnell gelöscht werden konnte.  

Zunächst geht Voskuhl davon aus, dass seine Teilkasko, die auch Brandschäden abdeckt, für den Schaden aufkommt. „Ich habe gedacht, das geht jetzt seinen Weg“, schildert er der ARD. Doch seine Versicherung, Axa, will den Schaden nicht übernehmen. Die Absage sei „nur ein paar Zeilen“ lang gewesen, ohne konkret begründet zu sein, heißt es im Beitrag. Der Begriff „Kausalität“ soll im Schreiben auftauchen. Voskuhl und seine Frau mutmaßen schließlich daraus, dass die Versicherung ihm unterstellt, das Auto selbst angezündet zu haben. Doch auf diesbezügliche Nachfragen habe er keine Antwort von der Versicherung erhalten.  

„Kurze Absagen, die Geschädigten im Unklaren lassen – nach unseren Recherchen keine Seltenheit, wenn Versicherungen nicht zahlen wollen“, kommentiert die Reportin. „Eine weitere Methode mancher Versicherungen“ sei zudem: „Die Aussagen der Betroffenen anzweifeln, zum Teil sogar Tatsachen einfach ignorieren.“

Zu Wort kommt nun der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Lutz Drescher. Er sagt, dass das Geld für die Versicherer „in den großen Sachen“ stecke: „Wenn sie einen Schaden haben, sagen wir mal über 10.000 Euro – das wandert dann in die Großschadensabteilung. Und da haben sie es auch mit ganz anderen Leuten zu tun, die gehen dort sehr in die Tiefe, die beauftragen Detektive. Dort wird sehr genau geguckt – und dort wird auch mit wesentlich härteren Bandagen gearbeitet.“

„In dieser Situation ist die Versicherung viel eher ihr Gegner als ihr Vertragspartner“

Auch Norbert Voskuhl habe Besuch von einem Schadensermittler seiner Versicherung erhalten, der sich auch bei seinen Nachbarn nach Voskuhl erkundigt hätte. „Das ist erlaubt“, räumt die Reporterin ein – um gleich hinzuzufügen, dass dies die Betroffenen auch „einschüchtern und bloßstellen“ könne. „Man wird hingestellt, als ob man ein Verbrecher ist“, findet Voskuhl, obwohl die Familie anhand von Belegen und Fotos beweisen könne, dass sie im Urlaub gewesen sei. Stattdessen würden von der Versicherung immer neue Unterlagen verlangt, wie Steuerbescheide und auch Angaben zum Vermögen der Familie.

Es kommt ein zweiter Rechtsanwalt für Versicherungsrecht zu Wort, David Sahlender. Sein Eindruck sei, so die Reporterin, dass das Hinhalten von Versicherten „oft Kalkül“ habe – obwohl im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) doch stehe, dass Versicherer gegenüber den Versicherungsnehmern „stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichen Interesse“ handeln müssten „und das insbesondere im Schadensfall“. Die Realität sehe allerdings „mitunter anders aus“, fügt die Reporterin hinzu. Und fährt fort, als würde es zum Beispiel keinerlei Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit geben, sondern nur Aktiengesellschaften: „Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen: Je mehr Geld sie nicht ausgeben, desto besser – für sie selbst und die Aktionäre.“

Anwalt Sahlender ergänzt:

„Wenn sie (die Versicherung) erkannt hat, dass sie bezahlen muss, guckt sie noch genauer, in welcher Höhe sie eigentlich bezahlen muss. Und in dieser Situation ist die Versicherung viel eher ihr Gegner als ihr Vertragspartner.“

Norbert Voskuhl habe sich davon allerdings nicht abschrecken lassen und gegen seine Versicherung geklagt, fährt der Beitrag fort. Der Richter sah demnach keine Anzeichen für eine Brandlegung durch Voskuhl. Am Ende stand ein Vergleich mit seiner Versicherung. Voskuhl bekam drei Viertel der Schadenssumme zugesprochen: 23.000 Euro.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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9 Antworten

  1. Das hinterlässt wieder mehr fragen als antworten. Warum hier ein Vergleich geschlossen wurde würde mich dann doch interessieren.

    1. Nicht das Gericht hat 23.000 € zugesprochen sondern es wurde ein Vergleich geschlossen. D.h. beide Parteien haben sich geeinigt. Warum sich die Parteien geeinigt haben kann vielerlei Gründe haben: einer kann sein, dass sich also nicht klar feststand. Sein, dass der Versicherer gesagt hat, dass selbst wenn er verliert, in die nächste Instanz geht und damit der geschädigte noch mal ein bis drei Jahre warten muss, um das Geld zu bekommen. Dann lieber jetzt weniger Geld als später viel Geld.

    2. Warum sich die Parteien geeinigt haben kann vielerlei Gründe haben: einer kann sein, dass sich also nicht klar feststand. Sein, dass der Versicherer gesagt hat, dass selbst wenn er verliert, in die nächste Instanz geht und damit der geschädigte noch mal ein bis drei Jahre warten muss, um das Geld zu bekommen. Dann lieber jetzt weniger Geld als später viel Geld.

    3. Ein Vergleich kann geschlossen worden sein weil die Schaden vom Versicherer nicht festgestellt wurde. Immerhin wollte er gar nichts zahlen und hat deshalb auch nicht das Auto begutachtet. Als weiteres kann der Versicherer den Preis gedrückt haben, in der Kaufvertrag, wenn man sich nicht vergleichen würde, dass man in die nächste Instanz geht. Das würde wieder ein bis drei Jahre dauern und der Versicherungsnehmer müsste weiter auf sein Geld warten. All das sind Gründe, Warum Versicherungsnehmer! Schließen

  2. Ein glasklarer Fall? … Offensichtlich nicht, denn bei einem „Totalschaden von 30.000 EUR“ hat das Gericht dem Geschädigten nur 23.000 EUR zugesprochen? Dafür gibt es sicher einen Grund, der hier aber leider mit keiner Silbe erwähnt wird.

    1. Nicht das Gericht hat 23.000 € zugesprochen sondern es wurde ein Vergleich geschlossen. D.h. beide Parteien haben sich geeinigt. Warum sich die Parteien geeinigt haben kann vielerlei Gründe haben: einer kann sein, dass sich also nicht klar feststand. Sein, dass der Versicherer gesagt hat, dass selbst wenn er verliert, in die nächste Instanz geht und damit der geschädigte noch mal ein bis drei Jahre warten muss, um das Geld zu bekommen. Dann lieber jetzt weniger Geld als später viel Geld.

      1. Eine leider sehr gängige Praxis seitens der Versicherer. Einen wirklichen und nachvollziehbaren Grund zu Kürzungen gibt es wohl eher selten. Man will einfach „so wenig wie möglich rausrücken“. Das ist die traurige Praxis. Man weiß, daß man die meisten Leute damit „klein kriegt“ und diese dann einen Vergleich zustimmen. Das Prinzip einer Versicherung kennt auch der Laie: schnell viel Geld einsammeln, nur so viel wie absolut notwendig auszahlen. Vorstände, „Spezialisten“, Direktoren, Aktionäre wollen „gut“ bezahlt sein…

        1. Diese Ausführungen sind pauschal und juristisch nicht plausibel. Vielleicht hat der Eigner gemeint, sein Auto wäre 30.00,00 EUR wert. Der Zeitwert war vielleicht nur 23.000,00 EURO. Warum soll der Versicherer mehr auszahlen, als Schaden objektiv eingetreten ist?

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